Lieferung von Food Vouchern für die FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei (2) Verträgen mit Dienstleistern, welche innerhalb kürzester Zeit nach Zuschlagserteilung, die im Dokument 05_Leistungsbeschreibung_Food_Voucher näher bezeichneten Leistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH zur Verfügung stellen kann. Die Leistung ist in zwei (2) Teillose aufgeteilt: • Los 1 – Berlin • …

CPV: 30199770 Boni za prehrano
Kraj izvršitve:
Lieferung von Food Vouchern für die FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025
Organ za podeljevanje:
Rhine- Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Številka dodelitve:
P 135

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Rhine- Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Freizeit, Sport, Kultur und Religion

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung von Food Vouchern für die FISU World University Games Rhine-Ruhr 2025
Beschreibung : Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei (2) Verträgen mit Dienstleistern, welche innerhalb kürzester Zeit nach Zuschlagserteilung, die im Dokument 05_Leistungsbeschreibung_Food_Voucher näher bezeichneten Leistungen für die Rhine-Ruhr 2025 FISU Games gGmbH zur Verfügung stellen kann. Die Leistung ist in zwei (2) Teillose aufgeteilt: • Los 1 – Berlin • Los 2 – Region Rhein-Ruhr
Kennung des Verfahrens : 689bbddd-7f1a-497c-93c5-064373b764fa
Interne Kennung : P 135
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30199770 Essensgutscheine

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nördlicher Zubringer 9-11
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40470
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Siehe ergänzend die Vergabeunterlagen, insbes. die Leistungsbeschreibung.

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : LOS 1 – Berlin Lieferung von Food Vouchern (Restaurant Gutscheinen)
Beschreibung : LOS 1 – Berlin | Lieferung von Food Vouchern (Restaurant Gutscheinen) (siehe Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung : LOS 1 – Berlin Lieferung von Food Vouchern (Restaurant Gutscheinen)

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30199770 Essensgutscheine
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Siehe Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nördlicher ZUbringer 9-11
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40470
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Siehe Angaben zum Leistungsort gemäß Leistungsbeschreibung

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Siehe Vergabeunterlagen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Siehe Preisblatt
Beschreibung : Wertungspreis gemäß Preisblatt
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen : Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : LOS 2 – Region Rhein-Ruhr | Lieferung von Food Vouchern (Restaurant Gutscheinen)
Beschreibung : LOS 2 – Region Rhein-Ruhr | Lieferung von Food Vouchern (Restaurant Gutscheinen) (siehe Leistungsbeschreibung)
Interne Kennung : Los 2 – Region Rhein-Ruhr

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 30199770 Essensgutscheine
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Siehe Vergabeunterlagen, insbes. Leistungsbeschreibung.

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Nördlicher Zubringer 9-11
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40470
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Siehe Angaben zum Leistungsort gemäß Leistungsbeschreibung

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Siehe Vergabeunterlagen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Siehe Preisblatt
Beschreibung : Wertungspreis gemäß Preisblatt
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Verga-bekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen : Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB in-formiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Verga-bekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Pluxee Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Datum des Vertragsabschlusses : 14/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Pluxee Deutschland GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2
Datum des Vertragsabschlusses : 14/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Rhine- Ruhr 2025 FISU Games gGmbH
Registrierungsnummer : RR2025
Postanschrift : Nördlicher Zubringer 9-11
Stadt : Düsseldorf
Postleitzahl : 40470
Land, Gliederung (NUTS) : Düsseldorf, Kreisfreie Stadt ( DEA11 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 151 60665004
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : n-a
Postanschrift : Paul-Wassermann-Str. 3
Stadt : München
Postleitzahl : 81829
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : RA Alexander Himmler, MBA
Telefon : +49 89451088960
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : DE812110859
Postanschrift : Zeughausstraße 2-10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 5667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2211473055
Fax : +49 2211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Pluxee Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : 001
Postanschrift : Lyoner Straße 9
Stadt : Frankfurt am Main
Postleitzahl : 60528
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Pluxee Deutschland GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0001 LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 9428fef7-c88c-4a65-b3fe-39d42d0825cc - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/07/2025 12:35 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00480714-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 139/2025
Datum der Veröffentlichung : 23/07/2025