Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Stadt Füssen

Dieser Erdgasliefervertrag tritt zum 01.01.2026, 06:00 Uhr in Kraft und besitzt eine feste Laufzeit bis zum 01.01.2029, 06:00 Uhr. Eine Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr ist gegeben. Dieser Erdgasliefervertrag tritt zum 01.01.2026, 06:00 Uhr in Kraft und besitzt eine feste Laufzeit bis zum 01.01.2029, 06:00 Uhr. …

CPV: 65200000 Distribucija plina in s tem povezane storitve, 09000000 Naftni derivati, goriva, električna energija in drugi viri energije
Kraj izvršitve:
Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Stadt Füssen
Organ za podeljevanje:
Stadt Füssen
Številka dodelitve:
EU-3-2-af-25-332

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Füssen
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Stadt Füssen
Beschreibung : Dieser Erdgasliefervertrag tritt zum 01.01.2026, 06:00 Uhr in Kraft und besitzt eine feste Laufzeit bis zum 01.01.2029, 06:00 Uhr. Eine Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr ist gegeben.
Kennung des Verfahrens : d4f65f47-ece1-4ef5-a81a-25ea397952e5
Interne Kennung : EU-3-2-af-25-332
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Füssen
Postleitzahl : 87629
Land, Gliederung (NUTS) : Ostallgäu ( DE27B )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Stadt Füssen
Beschreibung : Dieser Erdgasliefervertrag tritt zum 01.01.2026, 06:00 Uhr in Kraft und besitzt eine feste Laufzeit bis zum 01.01.2029, 06:00 Uhr. Eine Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr ist gegeben.
Interne Kennung : EU-3-2-af-332

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 65200000 Gasversorgungsunternehmen und zugehörige Dienste
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Eine Option zur einmaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr ist gegeben.

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Füssen
Postleitzahl : 87629
Land, Gliederung (NUTS) : Ostallgäu ( DE27B )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 01/01/2029

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag endet spätestens am 01.01.2030,06:00 Uhr. Eine gesonderte Kündigung hierzu ist nicht notwendig.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen : Informationen über die Überprüfungsfristen Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 278 178,03 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : EU-3-2-af-25-332
Titel : Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Stadt Füssen
Datum der Auswahl des Gewinners : 10/09/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 14/10/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Kommunale Dienste Oberland
Registrierungsnummer : 173793
Abteilung : Verfahrensstelle Zentrale Beschaffungsstelle
Postanschrift : Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt : DE216
Postleitzahl : 83646
Land, Gliederung (NUTS) : Bad Tölz-Wolfratshausen ( DE216 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : ZV KD Oberland-Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon : +4980414417700
Fax : +4980414417999
Internetadresse : https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer : 09-0318006-60
Abteilung : Vergabekammer Südbayern
Postanschrift : Maximilianstraße 39
Stadt : München
Postleitzahl : 80534
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49892176-2411
Fax : +49892176-2847
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer : t:080414417700
Abteilung : Verfahrensstelle gem. § 120 Absatz 4 GWB
Postanschrift : Prof.-Max-Lange-Platz 9
Stadt : Bad Tölz
Postleitzahl : 83646
Land, Gliederung (NUTS) : Bad Tölz-Wolfratshausen ( DE216 )
Land : Deutschland
Telefon : +4980414417700
Fax : +4980414417999
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0007

Offizielle Bezeichnung : Stadt Füssen
Registrierungsnummer : 100823
Postanschrift : Lechhalde 3
Stadt : Füssen
Postleitzahl : 87629
Land, Gliederung (NUTS) : Ostallgäu ( DE27B )
Land : Deutschland
Kontaktperson : ZV KD Oberland Zentrale Beschaffungsstelle
Telefon : +4980414417700
Fax : +4980414417999
Profil des Erwerbers : https://zv-oberland.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-9000

Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 197 228 756
Postanschrift : Würzburger Straße 5
Stadt : Bad Kissingen
Postleitzahl : 97688
Land, Gliederung (NUTS) : Bad Kissingen ( DE265 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Stadtwerke Bad Kissingen GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Postanschrift : Würzburger Straße 5
Stadt : Bad Kissingen
Postleitzahl : 97688
Land, Gliederung (NUTS) : DE265
Land : Deutschland
Telefon : 0049971826283
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-9001

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : c884b8d3-e40d-47b3-a332-c7a75f04e32a - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 22/10/2025 08:40 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00701380-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 204/2025
Datum der Veröffentlichung : 23/10/2025