Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges mit Wascheinrichtung

Bestehend aus einem 3-Achs-Fahrgestell und einem ca. 22 m³ Pressmüllaufbau mit Frisch- und Schmutzwasserbehälter zur Sammlung von Rest- und Bioabfall, und Leichtverpackungen Dreiachsfahrgestell zum Aufbau von einem ca. 22 m³ Pressmüllaufbau mit Frisch- und Schmutzwasserbehälter zur Sammlung von Rest- und Bioabfall und Leichtverpackungen Lieferung und Montage eines Kommunalaufbaus mit Abfallbehälterentleerungsvorrichtung …

CPV: 34144510 Vozila za odpadke
Kraj izvršitve:
Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges mit Wascheinrichtung
Organ za podeljevanje:
Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH
Številka dodelitve:
SHW L 02/2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung eines Abfallsammelfahrzeuges mit Wascheinrichtung
Beschreibung : Bestehend aus einem 3-Achs-Fahrgestell und einem ca. 22 m³ Pressmüllaufbau mit Frisch- und Schmutzwasserbehälter zur Sammlung von Rest- und Bioabfall, und Leichtverpackungen
Kennung des Verfahrens : 95321d16-688d-47a0-b70b-216e3b620676
Interne Kennung : SHW L 02/2025
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144510 Fahrzeuge für Abfall

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Nordhausen ( DEG07 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Betriebshof, Robert-Blum-Straße 1

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lieferung eines 3-Achs-Fahrgestells für ein Abfallsammelfahrzeug
Beschreibung : Dreiachsfahrgestell zum Aufbau von einem ca. 22 m³ Pressmüllaufbau mit Frisch- und Schmutzwasserbehälter zur Sammlung von Rest- und Bioabfall und Leichtverpackungen
Interne Kennung : Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144510 Fahrzeuge für Abfall

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Nordhausen ( DEG07 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Das Fahrgestell ist zur Komplementierung zum Kommunalaufbauer (Los 2) zu überführen.

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 23/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Sammlung von Abfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis!
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : . Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : . Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Kommunalaufbau Abfallbehälterwascheinrichtung
Beschreibung : Lieferung und Montage eines Kommunalaufbaus mit Abfallbehälterentleerungsvorrichtung für Abfallbehälter der Größen 60 l, 120 l, 240 l und 1100 l nach EN840/1, 840/2, 840/3 für die Sammlung von Rest- und Bioabfall mit: . Abfallbehälterwascheinrichtung . Lifter . Kommunalaufbau zur Sammlung von Rest- und Bioabfall
Interne Kennung : Los 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144510 Fahrzeuge für Abfall

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Nordhausen ( DEG07 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Betriebshof, Robert-Blum-Straße 1

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 23/05/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/04/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Sammlung von Abfällen
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis!
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : . Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Thüringer Landesverwaltungsamt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : . Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkannbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 156 384,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Daimler Truck AG
Angebot :
Kennung des Angebots : Angebot der Dailmer Truck AG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 156 384,01 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Daimler Truck AG
Datum des Vertragsabschlusses : 12/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 256 483 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses : 12/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 2

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Südharzwerke Nordhausen - Entsorgungsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer : DE263728857
Postanschrift : Robert-Blum-Straße 1
Stadt : Nordhausen
Postleitzahl : 99734
Land, Gliederung (NUTS) : Nordhausen ( DEG07 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3631 6390
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Thüringer Landesverwaltungsamt
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 16900334-0001-29
Postanschrift : Jorge-Semprún-Platz 4
Stadt : Weimar
Postleitzahl : 99423
Land, Gliederung (NUTS) : Weimar, Kreisfreie Stadt ( DEG05 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 361-573321254
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Daimler Truck AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE321281771
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10243
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001
Der Gewinner ist auf einem geregelten Markt notiert

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE177881176
Stadt : Osterholz-Scharmbeck
Postleitzahl : 27711
Land, Gliederung (NUTS) : Osterholz ( DE936 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 41d7be13-5879-4470-aca5-1737cfb94ac5 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 03/06/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00361408-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 106/2025
Datum der Veröffentlichung : 04/06/2025