HEGY - Erweiterungsbau Helfenstein-Gymnasium: VE 5.004 - Freianlagen Vorabmaßnahme

Vorabmaßnahme der Freianlagen, Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Herstellung der nord-östlichen Bereiche. Hauptmassen: 850 m2 Pflasterbelag 1.000 m3 Erdaushub + Entsorgung 1.600 m3 Wiederverfüllung Vorabmaßnahme der Freianlagen, Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Herstellung der nord-östlichen Bereiche. Hauptmassen: 850 m2 Pflasterbelag 1.000 m3 Erdaushub + Entsorgung 1.600 m3 Wiederverfüllung

CPV: 45112710 Krajinsko oblikovanje za zelene površine
Rok:
24. oktober 2025. 11:00
Vrsta roka:
Oddaja ponudbe
Kraj izvršitve:
HEGY - Erweiterungsbau Helfenstein-Gymnasium: VE 5.004 - Freianlagen Vorabmaßnahme
Organ za podeljevanje:
Stadt Geislingen an der Steige
Številka dodelitve:
VE 5.004 - Freianlagen Vorabmaßnahme

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Geislingen an der Steige
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : HEGY - Erweiterungsbau Helfenstein-Gymnasium: VE 5.004 - Freianlagen Vorabmaßnahme
Beschreibung : Vorabmaßnahme der Freianlagen, Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Herstellung der nord-östlichen Bereiche. Hauptmassen: 850 m2 Pflasterbelag 1.000 m3 Erdaushub + Entsorgung 1.600 m3 Wiederverfüllung
Kennung des Verfahrens : e187384d-f6ce-49cf-bffe-f8c32cffbbc4
Interne Kennung : VE 5.004 - Freianlagen Vorabmaßnahme
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kaiser-Wilhelm-Straße 3
Stadt : Geislingen an der Steige
Postleitzahl : 73312
Land, Gliederung (NUTS) : Göppingen ( DE114 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Korruption : VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : HEGY - Erweiterungsbau Helfenstein-Gymnasium: VE 5.004 - Freianlagen Vorabmaßnahme
Beschreibung : Vorabmaßnahme der Freianlagen, Garten- und Landschaftsbauarbeiten, Herstellung der nord-östlichen Bereiche. Hauptmassen: 850 m2 Pflasterbelag 1.000 m3 Erdaushub + Entsorgung 1.600 m3 Wiederverfüllung
Interne Kennung : VE 5.004 - Freianlagen Vorabmaßnahme

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45112710 Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Zusätzliche Information zum Ausführungszeitraum: -Beginn innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG -Aufforderung durch AG voraussichtlich: Januar 2026 -Verweis auf Formblatt "214 - Besondere Vertragsbedingungen"

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kaiser-Wilhelm-Straße 3
Stadt : Geislingen an der Steige
Postleitzahl : 73312
Land, Gliederung (NUTS) : Göppingen ( DE114 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 07/01/2026
Enddatum der Laufzeit : 01/07/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Der Bieter muss in ein Berufsregister (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer oder vergleichbar) eingetragen sein. Angaben hierzu sind im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu machen.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : Der Bieter hat die Leistungsfähigkeit anhand von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren nachzuweisen. Die ausgeführten Leistungen müssen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar (Volumen und Technik) sein.
Kriterium : Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung : Der Bieter hat Angaben zu machen, zu Umsätzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, welche Bauleistungen und andere Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren beantragt wurde und sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : Auftragsvergabe erfolgt an das wirtschaftlichste Angebot
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl : 0

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 13/10/2025 12:00 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av265fef-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit : Soweit die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Die Sicherheitsleistungen können auch durch Bürgschaften geleistet werden.
Frist für den Eingang der Angebote : 24/10/2025 11:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 80 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Fehlende Unterlagen, die mit Angebotsabgabe einzureichen waren, werden gem. §16a EU VOB/A nachgefordert.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 24/10/2025 11:00 +02:00
Zusätzliche Informationen : es werden ausschließlich elektronische Angebote akzeptiert
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich : nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Stadt Geislingen an der Steige
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Geislingen an der Steige
Organisation, die Angebote bearbeitet : Stadt Geislingen an der Steige

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Geislingen an der Steige
Registrierungsnummer : DE145461565
Abteilung : Stadtverwaltung
Postanschrift : Hauptstraße 1
Stadt : Geislingen an der Steige
Postleitzahl : 73312
Land, Gliederung (NUTS) : Göppingen ( DE114 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Stadt Geislingen an der Steige Fachbereich 3 - Stadtbauamt
Telefon : 0733124-317
Fax : 0733124-1317
Internetadresse : www.geislingen.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : -
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 0721 926-8730
Fax : 0721 926-3985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 81b55ebe-173d-4e79-b0e4-2e30473f5628 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/09/2025 13:55 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00625499-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 183/2025
Datum der Veröffentlichung : 24/09/2025