1.1 Beschaffer
Offizielle Bezeichnung
:
GovTech Platforms GmbH
Als Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung ist der Auftrag vom Anwendungsbereich des Vergaberechts ausgenommen (vgl. § 116 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Gegenstand des Vertrags sind Dienstleistungen des Auftragsnehmers, insbesondere die Erbringung von Forschungs- und Entwicklungsleistungen des Auftragnehmers sowie die Beauftragung weiterer Dienstleistungen zur Realisierung eines generativen KI-Sprachmodells im Geschäftsbereich des HMWVW …