FE 82.0838/2024 - Vermeidung von Dooring-Unfällen durch geeignete Sicherheitstrennstreifen

FE 82.0838/2024 - Vermeidung von Dooring-Unfällen durch geeignete Sicherheitstrennstreifen Seit Jahren nimmt insbesondere in städtischen Räumen der Radverkehr stetig zu. Gleichzeitig hat damit auch die Anzahl von Radfahrenden zugenommen, die im Straßenverkehr durch Kollisionen verletzt oder getötet wurden. Zur Entschärfung von Konfliktzonen verweist beispielsweise der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) bei …

CPV: 73000000 Storitve na področju raziskav in razvoja ter s tem povezane svetovalne storitve
Kraj izvršitve:
FE 82.0838/2024 - Vermeidung von Dooring-Unfällen durch geeignete Sicherheitstrennstreifen
Organ za podeljevanje:
Bundesanstalt für Straßen- und Vekehrswesen
Številka dodelitve:
Z2r-FE 82.0838/2024

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Straßen- und Vekehrswesen
Rechtsform des Erwerbers : Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : FE 82.0838/2024 - Vermeidung von Dooring-Unfällen durch geeignete Sicherheitstrennstreifen
Beschreibung : FE 82.0838/2024 - Vermeidung von Dooring-Unfällen durch geeignete Sicherheitstrennstreifen Seit Jahren nimmt insbesondere in städtischen Räumen der Radverkehr stetig zu. Gleichzeitig hat damit auch die Anzahl von Radfahrenden zugenommen, die im Straßenverkehr durch Kollisionen verletzt oder getötet wurden. Zur Entschärfung von Konfliktzonen verweist beispielsweise der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) bei Bedarf auf die Bedeutung einer baulichen Trennung von Rad- und Kfz-Verkehren. Eine der Ursachen für Kollisionen ist, dass Radfahrende zu nah an parkenden Autos vorbeifahren und dabei durch unachtsam geöffnete Autotüren gefährdet oder getroffen werden („Dooring“). Dabei kommt es immer wieder zu schwer verletzten und getöteten Radfahrenden. In Deutschland ist für diese „Dooringzone“ ein Sicherheitstrennstreifen (STS) zwischen dem ruhenden Kfz-Verkehr und Radverkehrsanlagen bzw. Fahrbahn. Z. B. verweist das im Februar 2024 veröffentlichte Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06 auf eine zweckmäßige Breite von 75 cm des STS. Ob diese Breite geeignet ist, um Dooring-Unfälle zu verhindern, wurde bislang nicht untersucht. Insbesondere bei Mischverkehrsführungen hat neben der Breite vermutlich auch die Markierung und ggf. Oberflächenbeschaffenheit der STS Auswirkungen darauf, wie nah Radfahrende an parkenden Kfz vorbeifahren. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist die Ableitung geeigneter Sicherheitstrennstreifen hinsichtlich der Breite, Markierung bzw. Gestaltung und Oberflächenbeschaffenheit zur Sicherung des Radverkehrs entlang von ruhendem Kfz-Verkehr. Es sind dabei die unterschiedlichen Infrastrukturen auf denen Radverkehr stattfindet einzubeziehen, die neben längsparkenden Kraftfahrzeugen im innerörtlichen Bereich, und somit auch in Ortsdurchfahrten, vorkommen.
Kennung des Verfahrens : 17aa9dab-fb10-4b40-b940-95b0b1d51fb5
Interne Kennung : Z2r-FE 82.0838/2024
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Es gelten die für das Verfahren veröffentlichten Teilnahmebedingungen (Nr. 3 der Vergabe- und Vertragsunterlagen).

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bergisch Gladbach
Postleitzahl : 51427
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 243 697,48 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : FE 82.0838/2024 - Vermeidung von Dooring-Unfällen durch geeignete Sicherheitstrennstreifen
Beschreibung : FE 82.0838/2024 - Vermeidung von Dooring-Unfällen durch geeignete Sicherheitstrennstreifen Seit Jahren nimmt insbesondere in städtischen Räumen der Radverkehr stetig zu. Gleichzeitig hat damit auch die Anzahl von Radfahrenden zugenommen, die im Straßenverkehr durch Kollisionen verletzt oder getötet wurden. Zur Entschärfung von Konfliktzonen verweist beispielsweise der Nationale Radverkehrsplan 3.0 (NRVP) bei Bedarf auf die Bedeutung einer baulichen Trennung von Rad- und Kfz-Verkehren. Eine der Ursachen für Kollisionen ist, dass Radfahrende zu nah an parkenden Autos vorbeifahren und dabei durch unachtsam geöffnete Autotüren gefährdet oder getroffen werden („Dooring“). Dabei kommt es immer wieder zu schwer verletzten und getöteten Radfahrenden. In Deutschland ist für diese „Dooringzone“ ein Sicherheitstrennstreifen (STS) zwischen dem ruhenden Kfz-Verkehr und Radverkehrsanlagen bzw. Fahrbahn. Z. B. verweist das im Februar 2024 veröffentlichte Ad-hoc-Arbeitspapier Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt 06 auf eine zweckmäßige Breite von 75 cm des STS. Ob diese Breite geeignet ist, um Dooring-Unfälle zu verhindern, wurde bislang nicht untersucht. Insbesondere bei Mischverkehrsführungen hat neben der Breite vermutlich auch die Markierung und ggf. Oberflächenbeschaffenheit der STS Auswirkungen darauf, wie nah Radfahrende an parkenden Kfz vorbeifahren. Das Ziel des Forschungsvorhabens ist die Ableitung geeigneter Sicherheitstrennstreifen hinsichtlich der Breite, Markierung bzw. Gestaltung und Oberflächenbeschaffenheit zur Sicherung des Radverkehrs entlang von ruhendem Kfz-Verkehr. Es sind dabei die unterschiedlichen Infrastrukturen auf denen Radverkehr stattfindet einzubeziehen, die neben längsparkenden Kraftfahrzeugen im innerörtlichen Bereich, und somit auch in Ortsdurchfahrten, vorkommen.
Interne Kennung : Z2r - FE 82.0838/2024

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bergisch Gladbach
Postleitzahl : 51427
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbegrenzt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Ein Zuschlag kann erst nach Verabschiedung des Haushalts 2025 erfolgen.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 50

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen: - Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes. - Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB: Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber. - Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung: Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird : Bundesanstalt für Straßen- und Vekehrswesen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesanstalt für Straßen- und Vekehrswesen

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Ruhr- Universität Bochum
Angebot :
Kennung des Angebots : Z2r - 82.0828 - Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 0,1 Euro
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet : ja
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : Z2r - 82.0838/2024
Datum des Vertragsabschlusses : 17/10/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet : Bundesanstalt für Straßen- und Vekehrswesen

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Straßen- und Vekehrswesen
Registrierungsnummer : 0204:991-00122FUE-48
Postanschrift : Brüderstraße 53
Stadt : Bergisch Gladbach
Postleitzahl : 51427
Land, Gliederung (NUTS) : Rheinisch-Bergischer Kreis ( DEA2B )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Referat Z2, Externe Forschungsvergabe
Telefon : 000
Internetadresse : https://www.bast.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : t:022894990
Abteilung : Vergabekammer des Bundes
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228 9499 0
Fax : +49 228 9499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Ruhr- Universität Bochum
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE127056261
Abteilung : Lehrstuhl für Verkehrswesen – Planung und Management
Stadt : Bochum
Postleitzahl : 44801
Land, Gliederung (NUTS) : Bochum, Kreisfreie Stadt ( DEA51 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffungsdienstleister
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 1d231984-bbcc-4224-9ee8-9a524ce6555c - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/10/2025 13:18 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00704742-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 205/2025
Datum der Veröffentlichung : 24/10/2025