Equipment Prosthetic Workshop | UA

Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a …

CPV: 42611000 Obdelovalni stroji za posebne namene
Kraj izvršitve:
Equipment Prosthetic Workshop | UA
Organ za podeljevanje:
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Številka dodelitve:
7200077417

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Equipment Prosthetic Workshop | UA
Beschreibung : Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Kennung des Verfahrens : f745ada6-1be6-4361-91e0-60dac34351a5
Interne Kennung : 7200077417
Verfahrensart : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Das Verfahren wird beschleunigt : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : FCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Region Dnipropetrovsk
Land : Ukraine

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYTK9LNUDJ# Communication takes place exclusively via the project area of the GIZ awarding marketplace.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lot 1
Beschreibung : Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : FCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Region Dnipropetrovsk
Land : Ukraine
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Price
Beschreibung : Price
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammern des Bundes

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Lot 2
Beschreibung : Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : FCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Region Dnipropetrovsk
Land : Ukraine
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Price
Beschreibung : Price
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammern des Bundes

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0003

Titel : Lot 3
Beschreibung : Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung : 3

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : FCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Region Dnipropetrovsk
Land : Ukraine
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Price
Beschreibung : Price
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammern des Bundes

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0004

Titel : Lot 4
Beschreibung : Delivery, installation and introduction of Equipment for the Setup of a Prosthetics Workshop
Interne Kennung : 4

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 42611000 Werkzeugmaschinen für besondere Zwecke

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : FCA Frankfurt a.M.
Land, Gliederung (NUTS) : Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt ( DE712 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Region Dnipropetrovsk
Land : Ukraine
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung : Die Sozialstandards sind in dem Verhaltenskodex für Auftragnehmende der GIZ zu finden. Diese sind u.a. die Gleichstellung der Geschlechter, die Sorgfaltspflicht der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, faire Arbeitsbedingungen sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.
Gefördertes soziales Ziel : Gleichstellung der Geschlechter, Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten, Faire Arbeitsbedingungen, Sonstiges

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Price
Beschreibung : Price
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : According to Article 160, Section 3 of the German Act Against Restraint of Competition (GWB), application for review is not permissible insofar as 1. the applicant has identified the claimed infringement of the procurement rules before submitting the application for review and has not submitted a complaint to the contracting authority within a period of 10 calendar days; the expiry of the period pursuant to Article 134, Section 2 remains unaffected, 2. complaints of infringements of procurement rules that are evident in the tender notice are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for the application or by the deadline for the submission of bids, specified in the tender notice 3. complaints of infringements of procurement rules that first become evident in the tender documents are not submitted to the contracting authority at the latest by the expiry of the deadline for application or by the deadline for the submission of bids, 4. more than 15 calendar days have expired since receipt of notification from the contracting authority that it is unwilling to redress the complaint. Sentence 1 does not apply in the case of an application to determine the invalidity of the contract in accordance with Article 135, Section 1 (2). Article 134, Section 1, Sentence 2 remains unaffected.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammern des Bundes

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Status der Preisträgerauswahl Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Aft International GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Aft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses : 10/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Status der Preisträgerauswahl Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Aft International GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Aft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses : 10/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0003

Status der Preisträgerauswahl Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Aft International GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0003
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Aft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses : 10/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0004

Status der Preisträgerauswahl Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Aft International GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 87119
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0004
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Aft International GmbH, 42279 Wuppertal
Datum des Vertragsabschlusses : 10/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Art der eingegangenen Einreichungen : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Wert des höchsten zulässigen Angebots : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Begründung für eine spätere Veröffentlichung : Als Auftraggeberin ist die GIZ dazu verpflichtet, die Angebote und deren Anlagen auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln. Des Weiteren liegt die Veröffentlichung der Preise weder im Interesse der GIZ noch des Auftragnehmenden, da hierdurch Rückschlüsse auf die Kalkulation des Auftragnehmenden oder dessen kaufmännische Konzepte gegeben sind und deren Bekanntwerden seine Wettbewerbsposition gegenüber Wettbewerbern nachteilig beeinflussen bzw. sich negativ auf den gesamten Wettbewerb auswirken können.
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
Registrierungsnummer : 993-80072-52
Postanschrift : Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5
Stadt : Eschborn
Postleitzahl : 65760
Land, Gliederung (NUTS) : Main-Taunus-Kreis ( DE71A )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6196794168
Fax : +49 6196791115
Internetadresse : https://www.giz.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : 022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : .
Telefon : +49 2289499-0
Fax : +49 2289499-163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Aft International GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : HRB 23334 Wuppertal
Postanschrift : Eichenhofer Weg 1
Stadt : Wuppertal
Postleitzahl : 42279
Land, Gliederung (NUTS) : Wuppertal, Kreisfreie Stadt ( DEA1A )
Land : Deutschland
Telefon : 0202647740
Fax : 02026477420
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0004 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : a96d4712-9a9c-47eb-81b5-2fab6303fb3b - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 17/10/2025 15:15 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00693724-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 202/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/10/2025