Beschaffung von vier C-Bögen für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH

Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigt die Beschaffung von vier C-Bögen der Firma Ziehm Imaging GmbH für die Abteilungen Unfallchirurgie, Strahlentherapie, Bronchoskopie sowie die Notaufnahme am Standort Merheim. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigt die Beschaffung von vier C-Bögen der Firma Ziehm Imaging GmbH für die Abteilungen Unfallchirurgie, …

CPV: 33111000 Rentgenske naprave
Kraj izvršitve:
Beschaffung von vier C-Bögen für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Organ za podeljevanje:
Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Številka dodelitve:
Ia2/04/25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Rechtsform des Erwerbers : Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung von vier C-Bögen für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Beschreibung : Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigt die Beschaffung von vier C-Bögen der Firma Ziehm Imaging GmbH für die Abteilungen Unfallchirurgie, Strahlentherapie, Bronchoskopie sowie die Notaufnahme am Standort Merheim.
Kennung des Verfahrens : 4e569331-bfeb-4ea5-9dfc-5660b1ac7fb8
Interne Kennung : Ia2/04/25
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33111000 Röntgengeräte

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Köln
Postleitzahl : 51109
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung von vier C-Bögen für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Beschreibung : Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH beabsichtigt die Beschaffung von vier C-Bögen der Firma Ziehm Imaging GmbH für die Abteilungen Unfallchirurgie, Strahlentherapie, Bronchoskopie sowie die Notaufnahme am Standort Merheim.
Interne Kennung : c3f769dc-2858-4e70-81cb-d7eb9524c384

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33111000 Röntgengeräte

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Kliniken der Stadt Köln gGmbH -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer Rheinland -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Die zur Aufrechterhaltung der Patientenbehandlung erforderlichen Leistungen sollen auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV beschafft werden, dessen Voraussetzungen vorliegend gegeben sind. Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Rechtfertigungsgründe für die Vorgabe eines bestimmten Produkts können aus der besonderen Aufgabenstellung, technischen oder gestalterischen Anforderungen oder auch aus der Nutzung der Sache resultieren. Vorliegend kann auf Grund des sehr eingeschränkten Platzangebotes in den Behandlungsräumen der Abteilungen der Strahlentherapie, der Notaufnahme sowie der Bronchoskopie allein das Produkt "Ziehm Solo" der Firma Ziehm Imaging GmbH genutzt werden. Bei den dort zu liefernden Systemen handelt es sich um All-In-One-Geräte. Die Lösung verzichtet auf einen separaten Monitorwagen und ist somit für kleinste Behandlungsräume geeignet. Andere Hersteller verfügen in Ihren Produktsortimenten lediglich über Split-Geräte, d.h. C-Bögen mit einem Beiwagen, die aus platztechnischen Gründen nicht in Frage kommen. Aus technischen Gründen für sachlich gerechtfertigt gehalten wird die Festlegung auf ein bestimmtes Produkt darüber hinaus auch dann, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotenzialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird. Der Auftraggeber ist insbesondere im Bereich gesundheitsrelevanter Krankenhaustechnik berechtigt, ein Produkt zu wählen, dass jegliche Gesundheitsrisiken für die Patienten ausschließt. Durch die Nutzung des "Ziehm Vision" werden patientenspezifische Risiken in den unfallchirurgischen OP-Sälen der Auftraggeberin bestmöglich ausgeschlossen. Die vier unfallchirurgischen OP-Säle befinden sich alle nebeneinander auf einem Flur. In jedem der vier OP-Säle wird aktuell ein C-Bogen der Firma Ziehm Imaging GmbH eingesetzt. Durch die Festlegung auf einen einheitlichen Hersteller im Bereich C-Bögen wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden bestmöglich in die Bedienung der Systeme geübt sind, sodass bei den regelmäßig auftretenden kurzfristigen Wechseln zwischen den Operationssälen jegliche Umstellungsrisiken in der Bedienbarkeit ausgeschlossen werden. Hierdurch wird das Risiko von Behandlungsfehlern maximal reduziert.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Ziehm Imaging GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 2025049386
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0,01 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001 - Ziehm Imaging GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners : 10/03/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 13/03/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Registrierungsnummer : af9349b7-c72e-4b0e-9737-35ae587402b2
Abteilung : Einkauf
Postanschrift : Neufelder Straße 34
Stadt : Köln
Postleitzahl : 51067
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Einkauf
Telefon : +49 22189070
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer : e54d5375-dfbf-42fa-931a-003052f51384
Postanschrift : Zeughausstr. 2 – 10
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50667
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 2211473045
Fax : +49 2211472889
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Ziehm Imaging GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : 4fa87fb1-b8d0-43ae-a986-0fc844d003b9
Postanschrift : Lina-Ammon-Straße 10
Stadt : Nürnberg
Postleitzahl : 90471
Land, Gliederung (NUTS) : Nürnberg, Kreisfreie Stadt ( DE254 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Sales
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : d3711e27-7be6-443b-b20d-4513ed04c6c6 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/03/2025 07:16 +01:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00192039-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 59/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/03/2025