Beschaffung und Implementierung einer ASM Software

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe für die Beschaffung und Implementierung einer ASM Software an der Universität Stuttgart. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe für die Beschaffung und Implementierung einer ASM Software an der Universität Stuttgart. Mit der Implementierung eines ASM -Systems sollen die derzeit unterschiedlichen Informationsquellen zusammengeführt und die …

CPV: 48420000 Programski paket za upravljanje naprav in zbirka programskih paketov
Kraj izvršitve:
Beschaffung und Implementierung einer ASM Software
Organ za podeljevanje:
Universität Stuttgart
Številka dodelitve:
24-237_Neu 1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universität Stuttgart
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Bildung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung und Implementierung einer ASM Software
Beschreibung : Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe für die Beschaffung und Implementierung einer ASM Software an der Universität Stuttgart.
Kennung des Verfahrens : 3aadb9bd-3ccb-4d56-914f-d1e88d061c19
Interne Kennung : 24-237_Neu 1
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48420000 Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Universität Stuttgart, Stabstelle Sicherheitswesen
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70569
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8YTKWRSNFL# Zuschlagskriterien für diese Ausschreibung: Preis: 4.000 Punkte (40 %) Leistung: 6.000 Punkte (60%) -------------------------------------------------------------------- Zahlungsbedingungen sind in § 7 der AGB der Universität Stuttgart geregelt. Zahlungen der Universität an den Auftragnehmer vor Erhalt des Gegenstandes/der Dienstleistung sind nach der Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (§56 LHO) grundsätzlich verboten. Ist eine Vorleistung im Ausnahmefall erforderlich, weil der Gegenstand/die Dienstleistung ansonsten nicht beschafft werden könnte, so muss die Vorleistung mittels einer selbstschuldnerische Bankbürgschaft (§§ 232, 1113 ff., 1191 ff. BGB) abgesichert werden. -------------------------------------------------------------------- Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an der Universität Stuttgart. -------------------------------------------------------------------- Fragen sind ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal unter Bezugnahme auf den jeweiligen Anhang sowie unter Nennung des jeweiligen Abschnitts bzw. des Paragraphen zu stellen. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über das Vergabeportal erteilten Antworten. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. -------------------------------------------------------------------- Support und Beratung zum Vergabeportal: Anleitungen und Tutorials: https://support.cosinex.de/ Beratung: support@cosinex.de
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung und Implementierung einer ASM Software
Beschreibung : Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe für die Beschaffung und Implementierung einer ASM Software an der Universität Stuttgart. Mit der Implementierung eines ASM -Systems sollen die derzeit unterschiedlichen Informationsquellen zusammengeführt und die Informationsqualität sowie -quantität durch definierte Datenmodelle vereinheitlicht werden. Die daraus entstehende konsistente Datenbasis liefert den Entscheidungsträgern künftig rechtssichere, aktuelle, vollständige und korrekte Informationen.
Interne Kennung : 24-237_Neu 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48420000 Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Universität Stuttgart, Stabstelle Sicherheitswesen
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70569
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbegrenzt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Leistung
Beschreibung : Die Leistungspunkte sind wie folgt vergeben: ASM Software übergeordnet mit 50 % gewichtet im Detail sind das: 40 % für nicht funktionale Anforderungen 60% für funktionale Anforderungen Konzepte mit 20 % gewichtet, im Detail sind das: Implementierungskonzept 50 % Organisatonskonzept 15 % Schulungskonzept 15 % Informationen über die Software inkl. Release Planung 20% Bieterpräsentation 20 % Teststellung 10 %
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 60
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Angebotspreis
Beschreibung : für 5 Jahre
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Auftragsbedingungen :
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR) : nein
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universität Stuttgart
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 227 090 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung sind nur nicht ordnungsgemäße bzw. ungeeignete Angebote eingegangen. Die Verhandlungen wurden ausschließlich mit all denjenigen Bietern geführt, die die Auswahlkriterien und die formalen Anforderungen erfüllt haben und auf die die Ausschlusskriterien nicht zutrafen
Sonstige Begründung : Gedanklicher Hintergrund von § 14 IV Nr. 1 VgV ist, dass der öffentliche Auftraggeber ursprünglich ein Verfahren gewählt hat, durch das ein transparenter und nichtdiskriminierender Wettbewerb sichergestellt war, und jenes Verfahren aus ihm nicht zuzurechnenden Gründen erfolglos geblieben ist. Um den Beschaffungsvorgang erfolgreich abschließen zu können und das erfolglos gebliebene Verfahren nicht in gleicher Form bzw. unter (erneuter) Durchführung eines Teilnahmewettbewerbs wiederholen zu müssen, wird dem öffentlichen Auftraggeber die Möglichkeit eröffnet, den jeweiligen öffentlichen Auftrag unter erleichterten Bedingungen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Dadurch wird (unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots, vgl. § 97 I 2 GWB) dem Umstand Rechnung getragen, dass sich der mit einem Teilnahmewettbewerb verbundene finanzielle, personelle und zeitliche Aufwand in dieser Konstellation nicht lohnen würden.26 Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb versehentlich nicht als taugliche vorangegangene Verfahren in den Ausnahmetatbestand des § 14 IV Nr. 1 VgV aufgenommen worden ist. Es sprechen keine überzeugenden sachlichen Gründe dafür, diese Verfahrensart für den Zweck des beiden Ausnahmetatbestandes anders zu behandeln als ein vorangegangenes offenes oder nicht offenes Verfahren. Alle genannten Verfahrensarten kennzeichnen sich durch eine vorangehende öffentliche Auftragsbekanntmachung, so dass ein unbeschränkter Kreis von Interessenten an den jeweiligen Verfahren teilnehmen kann, indem unmittelbar ein Angebot abgegeben (im offenen Verfahren) oder zunächst ein Teilnahmeantrag eingereicht wird (im nicht offenen Verfahren, Verhandlungsverfahren und wettbewerblichen Dialog). Der Umstand, dass das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für sich genommen (aufgrund der Verhandlungen und dem damit einhergehenden Risiko von intransparenten, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen) besonders begründungsbedürftig ist und in der Hierarchie der Vergabeverfahren unter dem offenen und nicht offenen Verfahren stehen, ändert daran nichts. Wenn selbst durch tendenziell wettbewerbsfernere Verhandlungen gem. § 17 X, XII, XIII VgV keine, keine ordnungsgemäßen, annehmbaren oder geeigneten Angebote erzielt werden können oder in Aussicht dieser Verhandlungsmöglichkeit nicht einmal geeignete Teilnahmeanträge eingegangen sind, ist dies erst recht nicht im Wege eines offenen oder nicht offenen Verfahrens zu erwarten. Im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist es einerseits aus Sicht des Auftraggebers etwa möglich, ursprünglich aus wirtschaftlichen Gründen unannehmbare Angebote so zu verhandeln, dass auf diese doch noch der Zuschlag erteilt werden kann. Andererseits können Verfahren mit Verhandlungsmöglichkeit auch aus Sicht eines Auftragnehmers attraktiver sein, da im Verhandlungsverfahren mit Ausnahme der in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden darf (vgl. § 17 X 2 VgV), um zu ermitteln und festzulegen, wie die Bedürfnisse und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers am besten erfüllt werden können (vgl. § 18 V 1, 2 VgV). Insofern kann der Auftragnehmer einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Gestalt der Leistung und deren Erbringung nehmen. In der Tendenz dürfte es daher wahrscheinlicher sein, dass sich ein Unternehmen eher an einem Verfahren mit Verhandlungsmöglichkeit beteiligt als an einem starren Verfahren, bei dem über keinerlei Aspekte des Angebotsinhalts verhandelt werden darf. Daher wäre es in aller Regel nicht erfolgversprechend, einen öffentlichen Auftrag, der zuvor erfolglos im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben wurde, in einem offenen oder nicht offenen Verfahren zu vergeben, zumal bereits andere Gründe (vgl. § 14 III Nrn. 1-4 VgV) gegen diese Verfahren gesprochen haben müssen. In einem offenen oder einem nicht offenen Verfahren sind keine oder keine geeigneten Angebote oder keine geeigneten Teilnahmeanträge abgegeben worden und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden nicht grundlegend geändert(§ 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV). Der Auftrag kann aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden (§ 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV).

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Quentic GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : 1 - 25908
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 227 090 Euro
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 1
Titel : Quentic GmbH, 10247 Berlin
Datum des Vertragsabschlusses : 10/10/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und aufgrund eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder aufgrund ungewöhnlich niedriger Kosten als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 227 090 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 227 090 Euro
Statistiken über die strategische Auftragsvergabe :

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universität Stuttgart
Registrierungsnummer : DE 147 794 196
Postanschrift : Keplerstraße 7
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70174
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7116850
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Universität Stuttgart, Zentrale Beschaffungsstelle
Registrierungsnummer : DE147794196
Postanschrift : Keplerstraße 7
Stadt : Stuttgart
Postleitzahl : 70174
Land, Gliederung (NUTS) : Stuttgart, Stadtkreis ( DE111 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : 1000
Telefon : +49 7116850
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : DE811469974
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 7219268730
Fax : +49 7219263985
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Quentic GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : HRB 109492 B
Postanschrift : Gürtelstraße 30
Stadt : Berlin
Postleitzahl : 10247
Land, Gliederung (NUTS) : Berlin ( DE300 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 69 27316606-3
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Irland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 0b2300d7-84c4-41ad-b125-f0d56d6e5007 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/10/2025 10:52 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00691977-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 202/2025
Datum der Veröffentlichung : 21/10/2025