Beschreibung
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Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und den Umsatz bezüglich der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung) sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach ständig Beschäftigten und Aushilfen (Anlage 3); Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung sowie Umwelthaftpflicht und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4) - Mindestdeckungssummen der Berufshaftpflicht-versicherung sowie Umwelthaftpflicht von jeweils 1,5 Mio. EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder auf einen Betrag unterhalb der Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR beschränkt sein; Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen (Anlage 5); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Eigenerklärungen über die in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren ausgeführten Maßnahmen zur hydraulischen Sicherung/Sanierung mit folgenden Angaben/Beschreibungen: Projektbezeichnung; Auftraggeber mit Ansprechpartner; Leistungszeitraum (Monat/Jahr) - Auftragssumme, Kurzbeschreibung der Maßnahme, Stichwortartige Benennung des ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges (Anzahl Brunnen, Förderraten, Schadstoffbelastungen des Rohwassers), Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Eigenerklärung über die technische Leitung (Projektleiter AN und Stellvertreter) oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle/Eigenüberwachung beauftragt sind, Beschreibung der vorgesehenen Technologie in Form eines Anlagenkonzeptes für die Grundwasseraufbereitungsanlage. Folgende Inhalte sind beim Technologie- und Anlagenkonzept zu berücksichtigen: Platzbedarf und ETA/MSR, Nachweis zur Eignung der bestehenden Infrastruktur; Reinigungstechnologie einschließlich R&I-Fließbild gemäß DIN 10628, konkreter Nachweis der Eignung mit Bezug zur Grundwasserbeschaffenheit der Messstellen P 15 und SB 1 unter Berücksichtigung der in Anlage 2 der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellten Analysenergebnisse, inkl. der Milieu- und Vor-Ort-Parameter, anorganischen und organischen Parameter. Der Nachweis muss plausibel, bspw. rechnerisch, mit Angabe der relevanten Einflussfaktoren geführt werden. Dimension, Nachweis der Eignung mit Bezug zu dem vorgegebenen Mindest- und Maximalvolumenstrom (Rohwasser und Reinwasser). Modularer Aufbau, Nachweis einer prinzipiell möglichen Nachrüstung zusätzlicher Komponenten (bspw. zur Entfernung von Leicht- und/oder Schwerphase), bzw. auch zur Erhöhung der Anlagenkapazität (Durchsatz/Gesamtförderrate) oder zur Außerbetriebnahme von Einzelkomponenten. Sicherheitsvorkehrungen, Nachweis der Eignung mit Bezug zu technischen Regelwerken, DIN- und/oder EN-Normen; Mindestens zwei gleichartige Referenzprojekte unter Einhaltung folgender Mindeststandards: Anlage zur Behandlung von Grundwasser, (An-)Steuerung von mindestens 2 Entnahmebrunnen; tatsächlicher Durchsatz mindestens 2,0 m³/h; Rohwasserbelastung von mehr als 10.000 μg LHKW/l über mindestens 6 Monate, Fernüberwachung mit Erfassung der Durchflussrate(n) und des Grundwasserstands in dem/den Förderbrunnen; Nachweis einer gültigen Akkreditierung des für die Eigenüberwachung vorgesehenen Labors nach DIN EN ISO/IEC 17025 zur Bestimmung von LHKW inkl. Vinylchlorid im Wasser und in der Luft; Nachweis akkreditiertes Analyseverfahren für LHKW: DIN EN ISO 10301: 1997-08 (F4), Dampfraumanalyse (oder gleichwertig); Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.