6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW Lizenzen

6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW Lizenzen Verlängerung der Wartung Flexera Snow, Konsolidierung der Verträge, Verlängerung Altlizenzen und Verlängerung Subscription daher zwei Produktanteile Sondervereinbarung zur Ausstellung einzelner Lizenzkeys pro Sicherheitsdomäne

CPV: 48000000 Programski paketi in informacijski sistemi
Kraj izvršitve:
6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW Lizenzen
Organ za podeljevanje:
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Številka dodelitve:
6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Rechtsform des Erwerbers : Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Verteidigung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : 6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW Lizenzen
Beschreibung : 6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW Lizenzen
Kennung des Verfahrens : 2ea1ed6e-f8d0-4968-b7da-0d1d3e35fd45
Interne Kennung : 6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22765
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit ( www.lv-cockpit.de ). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : 6002873098-BAAINBw I2.1D B/I2AD/TA439/QB318 SNOW Lizenzen
Beschreibung : Verlängerung der Wartung Flexera Snow, Konsolidierung der Verträge, Verlängerung Altlizenzen und Verlängerung Subscription daher zwei Produktanteile Sondervereinbarung zur Ausstellung einzelner Lizenzkeys pro Sicherheitsdomäne
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22765
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit : 30/09/2028

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Angebotsauswertung erfolgte gemäß des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen : § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Ausnahmen bei Aufträgen, die Verteidigungs- und Sicherheitsaspekte beinhalten
Sonstige Begründung : Demnach ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zulässig, wenn die Fristen, auch verkürzte Fristen, die für das Nicht Offene Verfahren und das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgesehen sind, nicht eingehalten werden können, weil dringliche Gründe im Zusammenhang mit einer Krise es nicht zulassen. Vorliegen einer Krise: Der gemäß VSVgV § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) erforderliche Zusammenhang mit einer Krise liegt vor. Der Angriff Russlands auf die Ukraine erfüllt gemäß dem Erlass BMVg R III 2 - 895-03-03 vom 01.03.2022 Nr. I. 1. den Begriff "Krise". Dringliche Gründe: Die gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) erforderlichen dringlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Krise liegen insbesondere bei einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr (s.u.) vor. Der Angriff Russlands auf die Ukraine und das immanente Gefährdungspotential lassen Schäden für bedeutende Rechtsgüter bzw.eine deutliche Intensivierung bereits eingetretener Schäden sehr wahrscheinlich erscheinen. Daher ist gemäß dem Erlass BMVg R III 2 - 895-03-03 vom 01.03.2022 Nr. I. 2 vom Vorliegen dringlicher Gründe in Hinblick auf die Krise um die UKR auszugehen. Zusammenhang zwischen Krise und dringlichen Gründen Zwischen dieser Krise und etlichen, im folgenden aufgeführten Einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr an der NATO-Ostflanke besteht auch ein innerer Zusammenhang, weil diese ohne das aggressive Verhalten Russlands seit 2014, insbesondere aber seit dem 24.02.2022, so nicht denkbar wären und weil sie Russland von einem weitergehenden Angriff auf NATO-Gebiet abhalten sollen. Die Bundeswehr betreibt Informationstechnik (IT) und hat dabei die Pflicht Software lizenzkonform zu betreiben um keine Lizenzverstöße zu begehen bzw. unwirtschaftlich mit Überlizensierung zu agieren. Das Produkt SNOW ist eine eingeführte Lizenzmanagement-Lösung im Systemumfeld German Mission Network (GMN). Die Software kann nur mit erheblichem Aufwand und mit einem enormen Risiko gegen ein anderes Produkt getauscht werden. Unter Rückgriff auf die Lizenzmanagement-Lösung SNOW werden die entsprechenden Sicherheitsdomänen des Gesamtsystems GMN überwacht und u.a. die Lizenzkonformität gewährleistet. Durch das Lizenzmanagement wird zusätzlich sichergestellt, dass Wartung und Pflege der eingesetzten Softwareprodukte nicht ausläuft und im Einsatzfall nahtlos weiter betrieben werden kann. Für die Einsatzbereitschaft des Systemverbundes "GMN" und der dazugehörigen Rechenzentren und Systemanteile ist daher zwingend ein nahtloses Lizenzmanagement erforderlich, um dieses weiter im vollem Umfang betreiben zu können und die geforderte Lizenzkonformität und Einsatzbereitschaft des Systems einzuhalten. Ein Ausfall des Systemverbundes "GMN" würde zum Ausfall der Führungsfähigkeit der Streitkräfte führen. Der Systemverbund "GMN" dient maßgeblich als Führungssystem dem Hochfahren der Befähigung der Bundeswehr zur Landes- und Bündnisverteidigung und stellt damit ein wesentliches nationales Sicherheitsinteresse dar. Sein Ausfall würde deshalb die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in erheblichem Maße gefährden. Unmittelbar betroffen wären dadurch auch Bundeswehreinheiten, die in mandatierten Einsätzen oder in einsatzgleichen Verpflichtungen eingesetzt sind, da diese über das Führungssystem "GMN" geführt werden. Als solche Einsätze gelten u.a. die Stationierung einer von Deutschland geführten Brigade in Litauen, die Beteiligung am Air-Policing im Baltikum, der Einsatz von "Patriot" in Polen, die Einsätze der Bundeswehr in der Slowakei und Rumänien sowie der Einsatz "Enhanced Forward Presence" im Baltikum. Durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und die NATO-Reaktionen und den daraus resultierenden Aufwuchs von Sicherheitsdomänen ist der Bedarf an benötigten Lizenzen gestiegen. Somit ist eine Aufrechterhaltung der Funktionalität des Lizenzmanagements zwingend notwendig. Bei der Anwendung eines "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" ist aufgrund der vorgeschriebenen Fristen eine zeitgerechte Beschaffung der Software nicht mehr möglich. Dies gilt auch, wenn die verkürzten Fristen nach VSVgV § 20 Abs. 2 und 3 angewendet werden würden. In der Abwägung zwischen Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und der Führungsfähigkeit der Bundeswehr sowie der Einhaltung des vergaberechtlichen Gebotes, einen Teilnahmewettbewerb durchzuführen, wird ausnahmsweise der Beibehaltung der Führungsfähigkeit der Bundeswehr die Priorität eingeräumt, weil sonst die Sicherheit des Staates und "Leib und Leben" seiner Soldatinnen und Soldaten in erheblichem Maße gefährdet wären. Dazu zwingt in diesem Einzelfall auch Art. 1 und 2 Grundgesetz. Dennoch kann hier eine Vergabe im Wettbewerb ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen, da die Fachtechnik nach aufwändiger Recherche im Internet eine ausreichende Anzahl geeigneter Firmen für die erforderliche Verlängerung der SNOW-Lizenzen ermitteln konnte. In diesem konkreten Fall sollen 3 Firmen, welche die Anforderungen gemäß § 122 Abs. 1 GWB erfüllen, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Die Vergabe gem. VSVgV § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) aa) ist in Verbindung mit Erlass BMVg (Anwendung des Vergaberechts in Zusammenhang mit der aktuellen politischen und militärischen Entwicklung in der Ukraine) vom 01.03.2022, zulässig.

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Flexera Software GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 25/09/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 0

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Registrierungsnummer : 991-19518-88
Postanschrift : Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Stadt : Koblenz
Postleitzahl : 56073
Land, Gliederung (NUTS) : Koblenz, Kreisfreie Stadt ( DEB11 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : I2.1
Telefon : +49 261-400-22252
Fax : +49 261-400-22212
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : 991-02380-92
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 228 9499-0
Fax : +49 228 9499-400
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Flexera Software GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE266377244
Postanschrift : Hahnenkamp 1, REGUS
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22765
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 437db093-ad97-4d53-9475-553f6c0017ed - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/09/2025 10:13 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00638034-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 187/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/09/2025