Beschreibung
:
Gebäude, Innenräume, inkl. Tragwerk, Freianlagen u.a. Nachfolgende werden - nach Baugewerken - auszugsweise solche Planungsziele und -inhalte beschrieben, die für den AG offenkundig sind und sich aus Erfahrungen vor Ort bewährt haben. Keinesfalls stellt diese nachfolgende Aufzählung eine vollständige Darstellung des vor Ort tatsächlich Erforderlichen dar. Ergänzungen sind jedenfalls der Kompetenz und Erfahrung des Bieters überlassen und müssen – sofern keine besonderen Nutzeranforderungen bestehen - den a. a. R. d. T. entsprechen. Funktionelle Gliederung und Funktionsplanung Es wird eine klare gestalterische und funktionelle Zonierung der neuen Schwimmsportstätte / Schwimmhalle erwartet. Vom gemeinsamen Parkplatz aus soll die Eingangshalle erschlossen werden. Vor dem Haupteingang ist ein überdachter Vorplatz mit Stufenanlage vorzusehen. Die Barrierefreiheit ist dabei vorzugsweise über eine Rampe zu gewährleisten. Die Eingangshalle dient als Verteiler zum Umkleide-, Becken-, Sauna-, Gastronomie und Zuschauerbereich und enthält mit dem Imbissangebot eine wichtige Ruhezone. Bereits von der Eingangshalle aus soll für Besucher ein offener Blick auf den Beckenbereich möglich sein. Im vorderen Teil der Eingangshalle sind Kassen mit einem direkt angeschlossenen Kassenraum zu planen. Die Orientierung der Wasserflächen soll einen ungehinderten Blick in die Landschaft und vielschichtige Blickbeziehungen und Perspektiven innerhalb der Schwimmhalle ermöglichen. Die gesamte „Schwimmhallenlandschaft“- von der Eingangshalle über die Umkleiden bis zum Beckenbereich und Sauna – soll auf einer Ebene barrierefrei erreichbar sein. Mit zielführenden Materialien und Farben soll im Rahmen einer anspruchsvollen Innenraumgestaltung eine ruhige und entspannte Atmosphäre geschaffen werden, welche der Betreibung eine Thematisierung ermöglicht. Raum- und Funktionsprogramm Das Raum- und Funktionsprogramm (vgl. ANLAGE mit Aussagen zum Erfüllungsstand und zum Raum und Funktionsprogramm) enthält die verbindlichen Vorgaben des AG für die weiteren Flächenplanungen der Schwimmhalle. Mit dieser Bedarfsplanung des AG werden die maßgeblichen Qualitäten und Quantitäten nutzungsgerecht sichergestellt. Ungeachtet dessen sind diese Vorgaben im Rahmen der weiteren Planungen kritisch zu prüfen. Der AG ist für Vorschläge zur Optimierung offen. Der zu erstellende Gebäudeentwurf soll mit einer effizienten Funktionsanordnung und Funktionszuordnung die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen weitgehend einschränken. Dabei ist u. a. auf eine nutzungsgerechte Lage wichtiger Funktionsbereiche, auf die Nähe einzelner zugeordneter Funktionen zueinander wie auch auf eine kommunikative und gestalterische Qualität von Erschließungsflächen zu achten. Durch zielführend proportionierte Flächen und übersichtliche, sichere Gestaltung aller Funktionsbereiche sollen die öffentliche Akzeptanz der Nutzergruppen sowie das Arbeitsumfeld positiv beeinflusst werden Die einzelnen Nutzungseinheiten der Schwimmsportstätte / Schwimmhalle müssen dazu folgendem konkreten Nutzungsbedarf mindestens entsprechen: Anforderungen an Ausstattungen Der AG erwartet grundsätzlich eine möglichst standardisierte, einfache und insbesondere funktionsgerechte Ausstattung mit Markenfabrikaten der mittleren Preiskategorie. Auch dazu ist anschaulich zu beraten und zu bemustern, so dass der AG ggf. auch kurzfristig und im Einzelfall Entscheidungen treffen kann. Die gemäß aktueller DSV - Richtlinien zulässigen Nachhallzeiten im Schwimmsportkomplex müssen durch geeignete Schallschutzmaßnahmen eingehalten werden. Das ist zunächst planerisch und nach Errichtung durch Messungen sachverständig nachzuweisen. Alle Funktionsbereiche sind vor allem auch auf den Grundlagen der aktuellen Richtlinien für den Bäderbau (KOK), den Arbeitsschutzvorschriften, den aktuell gültigen Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Sachsen-Anhalt, insbesondere für Schulen (GUVVS1) und den Betrieb von Bädern (GUV-R 108), der Betriebssicherheitsverordnung, der aktuell gültigen Arbeitsstättenregeln und den aktuellen Bauvorschriften zu planen und zu errichten. Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist frühzeitig zu prüfen, ob das die Schwimmhalle nicht zwingend als Sonderbau eingestuft werden muss, um ggf. unnötige Planungs-, Bau- und Nachweiskosten zu ersparen. Der AG erwartet hierzu eine frühzeitige Beratung. Die aktuellen Hygienevorschriften sind einzuhalten und umzusetzen. Dazu sollen u. a. schwimmbadgeeignete, dauerhafte und einfach revisionierbare Materialien, Fabrikate und Produkte eingesetzt werden. Funktionstypische, erhöhte Luftfeuchte, Wärme und chlorhaltige Luft sind zu berücksichtigen. Produkte und Anlagen mit erhöhtem Wärmestau, Wärmekapazitäten bzw. Wärmeeinträgen sind zu vermeiden. Bei Decken- und Wandverkleidungen ist auf einfache Revisionierbarkeit (einschl. Reinigung) und auf Kondensatunempfindlichkeit zu achten. Die Bodenbeläge sind entsprechend GUV-I 8527 und Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen festzulegen. Es sind einfache und robuste Armaturen, Urinale mit elektrooptischer Auslösung und Nassraumtüren in Feuchträumen einzusetzen. Zu allen Ausstattungen ist auf entsprechende Wirtschaftlichkeitsnachweise, Folgekostenberechnungen bzw. Folgekostenoptimierungen zu achten und der Einsatz von erneuerbaren Energien zu präferieren. Wege und Anbindungen im Außenbereich Zu den verschiedenen Nutzungsbereichen sollen funktionierende, zweckmäßige und gestalterisch sinnvolle Wegeverbindungen geschaffen werden. Für Besuchergruppen, wie z.B. Schulklassen, Wettkampfteilnehmer, Vereine ohne Einlasskontrolle sind vereinfachte Wegeführungen zu planen und entsprechende Gruppenzugänge mit Gruppentüren zu schaffen. Ziel ist es, notwendige Zutrittskontrollen zu minimieren. Ergänzende Hinweise befinden sich in ANLAGE 1