Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Korruption
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Betrug
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die Ausschlussgrunde nach §§ 123 und 124 GWB.