TSK25002 Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die OV und ein Kompakt-Radlader mit batterieelektrischem Antrieb

Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die OV und ein Kompakt-Radlader mit batterieelektrischem Antrieb Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die OV Verwendungszweck Der nachfolgend beschriebene Kompakt-Radlader soll für folgende Zwecke auf Ortsverwaltungs-Bauhöfen der Stadtverwaltung Karlsruhe eingesetzt werden: 1. Tiefbauarbeiten 2. Verladen von unterschiedlichen Materialien 3. Mulch- und Mäharbeiten mit hydraulischem Frontanbaugerät …

CPV: 43310000 Mechanizmy pozemného staviteľstva
Miesto vykonania:
TSK25002 Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die OV und ein Kompakt-Radlader mit batterieelektrischem Antrieb
Udeľujúci orgán:
Stadt Karlsruhe Hauptamt
Číslo udelenia:
TSK25002

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Karlsruhe Hauptamt
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : TSK25002 Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die OV und ein Kompakt-Radlader mit batterieelektrischem Antrieb
Beschreibung : Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die OV und ein Kompakt-Radlader mit batterieelektrischem Antrieb
Kennung des Verfahrens : c1f1fda8-012f-4d5a-ba85-6077f7bc452e
Interne Kennung : TSK25002
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 43310000 Baumaschinen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die Ortsverwaltung Bauhof
Beschreibung : Lieferung von zwei Kompakt-Radladern für die OV Verwendungszweck Der nachfolgend beschriebene Kompakt-Radlader soll für folgende Zwecke auf Ortsverwaltungs-Bauhöfen der Stadtverwaltung Karlsruhe eingesetzt werden: 1. Tiefbauarbeiten 2. Verladen von unterschiedlichen Materialien 3. Mulch- und Mäharbeiten mit hydraulischem Frontanbaugerät 4. Betrieb einer hydraulischen Astschere 5. Allgemeine Bauarbeiten Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug muss mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechen: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ DGUV70, 71 Gerätesicherheitsgesetz GSG Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten.
Interne Kennung : TSK25002 Los 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 43310000 Baumaschinen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Die bei jedem Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 70 = 700 Punkte). Die so ermittelten Punkte werden addiert. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Beschreibung : niedrigster Angebotspreis: Für die Angebotsbewertung des gewichteten Angebotspreises wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. • 10 Punkte erhält das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Angebotspreises. • Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Die bei jedem Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 70 = 700 Punkte). Die so ermittelten Punkte werden addiert. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Beschreibung : kürzeste zugesicherte Lieferzeit: Für die Bewertung der Lieferzeit wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. • 10 Punkte erhält das Angebot LZmin mit der kürzesten Lieferzeit in Wochen laut Leistungsbeschreibung. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot LZmax mit Lieferzeit von 52 Wochen. • Angebote ab 52 Wochen und darüber erhalten 0 Punkte. • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation (bis 2 Nachkommastellen) und der anschließenden Multiplikation mit 10 Punkten.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Lieferung von einem Kompakt-Radlader mit batterieelektrischem Antrieb für den Zoo
Beschreibung : Der nachfolgend beschriebene Radlader soll für folgende Zwecke im Karlsruhe Zoo eingesetzt werden: 1. Tierfütterung 2. Verladen von unterschiedlichen Materialien 3. Befahren von Tiergehegen und Anlagen 4. Transportfahrten zwischen verschiedenen Standorten auf öffentlichen Straßen 5. Allgemeine Arbeiten 1. Einzuhaltende Vorschriften Das nachstehende spezifizierte Fahrzeug muss mindestens folgenden Vorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung entsprechen: Vorschrift Abkürzung Straßenverkehrszulassungsordnung StVZO Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ DGUV70, 71 Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Falls eine Norm, Rechtsvorschrift oder ein Gesetz seine Gültigkeit verliert und/oder durch eine neue bzw. übergeordnete Version ersetzt wird/wurde, so ist die jeweils aktuelle und gültige Version anzuwenden. Weiterhin sind alle sonstigen anwendbaren Vorschriften in der zum Zeitpunkt der Auslieferung jeweils neuesten Fassung zu beachten.
Interne Kennung : TSK25002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 43310000 Baumaschinen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung : Batterieelektrischer Antrieb
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen : Klimaschutz

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Die bei jedem Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 70 = 700 Punkte). Die so ermittelten Punkte werden addiert. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Beschreibung : niedrigster Angebotspreis: Für die Angebotsbewertung des gewichteten Angebotspreises wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. • 10 Punkte erhält das Angebot mit dem geringsten Angebotspreis. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,5-fachen des niedrigsten Angebotspreises. • Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Die bei jedem Zuschlagskriterium ermittelten Punkte werden mit dem v. H. Satzes des jeweiligen Wertungskriterium multipliziert (Beispiel: Wertungsbetrag 10 Punkte x 70 = 700 Punkte). Die so ermittelten Punkte werden addiert. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Beschreibung : kürzeste zugesicherte Lieferzeit: Für die Bewertung der Lieferzeit wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten festgelegt. • 10 Punkte erhält das Angebot LZmin mit der kürzesten Lieferzeit in Wochen laut Leistungsbeschreibung. • 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot LZmax mit Lieferzeit von 52 Wochen. • Angebote ab 52 Wochen und darüber erhalten 0 Punkte. • Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation (bis 2 Nachkommastellen) und der anschließenden Multiplikation mit 10 Punkten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Reichert GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TSK25002 Los 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0,01 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : TSK25002 Los 1
Datum der Auswahl des Gewinners : 08/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 19/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 4

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Landmaschinen Kälber GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TSK25002 Los 2
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Wert der Ausschreibung : 0,01 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : TSK25002 Los 2
Datum der Auswahl des Gewinners : 08/05/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 19/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Karlsruhe Hauptamt
Registrierungsnummer : DE14358900
Postanschrift : Karl-Friedrich-Str. 14-18
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721133-0
Internetadresse : https://www.karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsuhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 07219268730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Reichert GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE351924631
Stadt : Sinzheim
Postleitzahl : 76547
Land, Gliederung (NUTS) : Rastatt ( DE124 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Reichert GmbH
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Landmaschinen Kälber GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE144197554
Stadt : Remchingen
Postleitzahl : 75196
Land, Gliederung (NUTS) : Enzkreis ( DE12B )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Landmaschinen- Kälber GmbH
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4d9f533e-f8be-4387-92c0-cb7771a697ca - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 20/05/2025 10:56 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00329561-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 98/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/05/2025