Software Spracherkennung

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) vergibt im Rahmen eines offenen Verfahrens eine Software zur Spracherkennung. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leistungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesundheitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen …

CPV: 48314000 Softvérový balík na rozoznávanie hlasu
Termín:
1. september 2025 12:00
Typ termínu:
Predloženie ponuky
Miesto vykonania:
Software Spracherkennung
Udeľujúci orgán:
Universitätsklinikum des Saarlandes
Číslo udelenia:
III.A.1/VgV/DD011-25

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum des Saarlandes
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Software Spracherkennung
Beschreibung : Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) vergibt im Rahmen eines offenen Verfahrens eine Software zur Spracherkennung.
Kennung des Verfahrens : 1f4a0845-e3e8-4cab-a8f7-1c4429595fc9
Interne Kennung : III.A.1/VgV/DD011-25
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Zentrale Elemente des Verfahrens : Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP ( www.dtvp.de ) zur Verfügung. Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es genügt die kostenfreie "BASIC EDITION"-Registrierung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens. WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kirrberger Straße 100
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Universitätsklinikum des Saarlandes ZIK Gebäude 86 Kirrberger Straße 100 66421 Homburg

2.1.3 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 0,01 Euro
Höchstwert der Rahmenvereinbarung : 1 200 000 Euro

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5QXA
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrug : nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption : nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Zahlungsunfähigkeit : nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Software Spracherkennung
Beschreibung : Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) verfügt als medizinisches Hochleistungs- und Kompetenzzentrum der Maximalversorgung mit 38 Kliniken und Instituten über ein breites Leistungsspektrum in der regionalen und überregionalen Gesundheitsversorgung. Der Campus des Klinikums beherbergt die Einrichtungen des Universitätsklinikums des Saarlandes und der Medizinischen Fakultät der Universität des Saarlandes. Diese sind in mehr als 100 Gebäuden untergebracht, die in Pavillonbauweise angeordnet sind. Jährlich werden im UKS über 50.000 Patienten stationär und über 230.000 ambulant behandelt und vorsorgt. Hierzu sind insgesamt über 6.000 Menschen am UKS beschäftigt, ca. 850 davon im ärztlichen und ca. 2.500 im pflegerischen Bereich und weitere ca. 1.100 medizintechnischen Dienst. Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) beabsichtigt als größte Klinik des Saarlandes, sein bestehendes Spracherkennungssystem durch die Implementierung eines hochmodernen Spracherkennungssystems zur Optimierung medizinischer Dokumentationsprozesse zu ersetzen. Ziel ist die Verbesserung der Effizienz, Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit bei der Erfassung und Verarbeitung medizinischer Daten. Hierbei sollen auch innovative Ansätze genutzt werden, um insbesondere bei den Mitarbeitenden für Dokumentationsaufgaben zu erleichtern, um Freiräume z.B. für die Patientenbehandlung zu schaffen.
Interne Kennung : III.A.1/VgV/DD011-25

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 48314000 Spracherkennungssoftwarepaket

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Kirrberger Straße 100
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Universitätsklinikum des Saarlandes ZIK Gebäude 86 Kirrberger Straße 100 66421 Homburg

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 36 Monat

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 1
Weitere Informationen zur Verlängerung : Der Vertrag soll eine Laufzeit von 36 Monaten haben mit automatischer Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate, wenn nicht 6 Monate vorher gekündigt wird. Nach Ablauf der 3 Jahre darf es für die jährlichen Zahlungen maximal eine Preissteigerung von 2% jährlich geben.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung : Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Spracherkennungslösung) sind anzugeben. Es ist kein Mindes-tumsatz erforderlich. Unser Unternehmen hat in den vergangenen drei Geschäftsjahren folgende Umsätze (in EUR, netto, Angabe zwingend) erwirtschaftet. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Siehe dazu Anlage "Teilnahmebedingungen - Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Hiermit erklären wir, dass wir über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Millionen EUR für Personenschäden, 1 Million EUR für Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr verfügen. oder Hiermit erklären wir, dass unser Unternehmen derzeit noch nicht über die oben beschriebene Haftpflichtversicherung verfügt, diese aber im Auftragsfall abschliessen wird. Nach Zuschlagserteilung legen wir diese dem Auftraggeber unaufgefordert vor. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung : Siehe dazu Anlage 1 "Teilnahmebedingungen - Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist: Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen von vergleichbaren Leistungen, die auch heute noch produktiv genutzt werden Die Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen. Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die zwei angegebenen Referenzen mindestens zwei der folgende drei Mindestanforderungen erfüllen: - Installation für ein Uniklinikum oder eine Klinik der Maximalversorgung - Mindestens 100 aktive Anwender nutzen das System für die tägliche Routine - Innovative Funktionen wie Ambiance Erkennung, Echtzeithinweise, integrierte Übersetzung, automatische Grammatikkorrektur oder inhaltliche Zusammenfassung sind produktiv im Einsatz Zu jeder benannten Referenz sind Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, Ort der Leistungserbringung und Leistungszeitraum anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu prüfen.
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Wir erklären, dass wir die folgende Anzahl an Mitarbeiter (VK - Vollzeitäquivalente) für die aufgeführten Aufgaben haben. Mitarbeiter gesamt Mitarbeiter in der DACH-Region Mitarbeiter im Bereich Kundenbetreuung (Projektleitung, Support, Hotline) für das angebotene Produkt in der DACH-Region Mitarbeiter im Bereich Entwicklung für das angebotene Produkt
Kriterium : Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung : Der Bieter muss bei Angebotsabgabe nachweisen, dass er über folgende Zertifizierungen verfügt (Mindestanforderungen) - Eine Zertifizierung einschließlich Zulieferer nach ISO 9001 ist erfolgt. - Eine Zertifizierung nach ISO 27001 ist vorhanden. Die entsprechenden Zertifikate sind beigefügt. oder Eine Eigenerklärung des Bieters ist beigefügt. Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern.
Kriterium : Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung : Der Bieter muss bei Angebotsabgabe nachweisen, dass er über folgende Zertifizierungen verfügt (Mindestanforderungen) - Bei Cloud-Anwendungen ist ein C5-Testat vorzulegen. Die entsprechenden Zertifikate sind beigefügt. oder Eine Eigenerklärung des Bieters ist beigefügt. Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Kosten
Beschreibung : Maximal können hier 30 Punkte erreicht werden. Das Zuschlagskriterium Preis hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 30%. Für die Bewertung wird der angebotene Bruttoauftragswert unter Berücksichtigung von ggf. gewährten Preisnachlässen zu Grunde gelegt. Es werden die im Preisblatt anzugebenden Preise zu einer zu bewertenden Summe addiert. Bewertet wird eine TCO-Betrachtung über 3 Jahre, bei der alle Kosten (Einmalzahlungen für Lizenzen, Dienstleistungen etc. sowie laufende Kosten für Wartung, Pay-per-use, jährliche Lizenzgebühren, Miete etc.) für 3 Jahre als Angebotspreis zusammenaddiert werden. Hinzu kommen bei on-premis Komponenten die Kosten für die virtuellen Server, welche vom Auftraggeber gestellt werden. Die Dimensionierung ist im Preisblatt anzugeben, aus dem auch die anfallenden Kosten für die VM ersichtlich sind. Dem Bieter obliegt es somit, das günstigste Finanzierungsmodell als Wahlposition auszuwählen: Pay-per-use, Invest/Wartung, jährliche Lizenzgebühren, Miete etc.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Administration / Integration
Beschreibung : In dieser Kategorie kann ein Angebot maximal 383 Punkte erreichen. In den einzelnen Unterpunkten wird die Funktionalität im Zusammenhang mit der Administration des Systems sowie der Integration in unsere bestehende Systemlandschaft abgefragt. Hierbei finden sich dann die Punkte zu den Berechtigungen / Benutzerverwaltung, zur Infrastruktur und der Interoperabilität wieder.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Funktionale Anforderungen
Beschreibung : In dieser Kategorie kann ein Angebot maximal 295 Punkte erreichen. Schwerpunkt hier ist die Funktionalität für die Anwender des Systems
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 22/08/2025 23:59 +02:00
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5QXA/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 01/09/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 01/09/2025 13:00 +02:00
Ort : Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Anlage 9 - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer : 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen : Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsklinikum des Saarlandes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Universitätsklinikum des Saarlandes

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum des Saarlandes
Registrierungsnummer : DE234776341
Postanschrift : Kirrberger Straße 100
Stadt : Homburg
Postleitzahl : 66424
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Dezernat III - Wirtschaft
Telefon : +49 68411621-161
Fax : +49 68411621122
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Registrierungsnummer : 10000000-00108010000001-47
Postanschrift : Franz-Josef-Röder-Straße 17
Stadt : Saarbrücken
Postleitzahl : 66119
Land, Gliederung (NUTS) : Saarpfalz-Kreis ( DEC05 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6815014994
Fax : +49 6815013506
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : ceb8602b-a35c-4e65-8db1-3bca62ed71a7-01
Hauptgrund für die Änderung : Korrektur – Beschaffer
Beschreibung : Im Preisblatt waren versehentlich 18 Monate angegeben, die Vertragsdauer beläuft sich auf 36 Monate. Das Preisblatt wurde aktualisiert, die Änderungen wurden rot markiert. Im LV Punkt 1.3.28 hat sich ebenfalls versehentlich ein Zahlendreher eingeschlichen: es geht um das Philips LFH3200, eine ältere Generation der SpeechMikes. Das LV wurde aktualisiert, die Änderungen wurden rot markiert.

10.1 Änderung

Abschnittskennung : PROCEDURE
Beschreibung der Änderungen : Im Preisblatt waren versehentlich 18 Monate angegeben, die Vertragsdauer beläuft sich auf 36 Monate. Das Preisblatt wurde aktualisiert, die Änderungen wurden rot markiert. Im LV Punkt 1.3.28 hat sich ebenfalls versehentlich ein Zahlendreher eingeschlichen: es geht um das Philips LFH3200, eine ältere Generation der SpeechMikes. Das LV wurde aktualisiert, die Änderungen wurden rot markiert.
Änderung der Auftragsunterlagen am : 13/08/2025

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : ddb6e388-8c95-4844-975e-00c2ee7f2134 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 13/08/2025 08:06 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00533043-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 155/2025
Datum der Veröffentlichung : 14/08/2025