Beschreibung
:
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungs-fähigkeit eines Bewerbers festgelegt: [Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist ) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehr-fach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzu-reichen. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn • mindestens in jedem Referenzprojekt Analyse-Systeme mit 3 unter-schiedlichen Betriebssystemen angebunden wurden (z.B. Windows 10/11 Professional, Windows Server 2016/2019/2022, Ubuntu Server, SLES Server, RHEL Server), • eine Implementierung in einem vergleichbaren Umfeld erfolgte (Öf-fentliche Verwaltung, Banken, Versicherungen, IT-Serviceprovider, KRITIS-Betreiber, etc.). • Alternativ kann eine Referenzimplementierung aus einem anderen Bereich kann als Nachweis genutzt werden, wenn der Bieter nach-vollziehbar darlegt, dass das Umfeld in Bezug auf die Sicherheits-rahmenbedingungen vergleichbar ist. Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindes-tens 6 Monaten läuft • wenn bereits Leistungen im oben beschriebenen Umfang erbracht und abgeschlossen wurden. Die Auswertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referen-zen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspie-gelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstan-des zu erleichtern. Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungs-beschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Be-schränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 2 ver-gleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch kei-ne zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 2 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, mög-lichst 2 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken ge-schuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibun-gen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Auswertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenz-beschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit ver-neint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Refe-renzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprech-partner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu be-nennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit be-nannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Anga-ben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundle-gend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorlie-gen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.