Beschreibung
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Zur Bewertung des Leistungsangebots ist ein Projektdurchführungskonzept vorzulegen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass das Konzept konkret auf den vorliegenden Auftrag bezogen ist und nicht lediglich allgemeine Aussagen zur Büroorganisation oder zu früheren Projekten enthält. Aus vergaberechtlicher Sicht ist es erforderlich, dass das Konzept die konkrete Durchführung des Auftrags nachvollziehbar und strukturiert darstellt. Die inhaltliche Bewertung erfolgt auf Grundlage definierter qualitativer Kriterien. 1.) Die Bieter werden gebeten, in einem Kurzkonzept (ca. 4 DIN-A4 Seiten und ggfs. ein Terminplan) darzustellen, wie sie methodisch an die Übernahme und Weiterentwicklung der bereits vorliegenden funktionalen Leistungsbeschreibung herangehen möchten. Ziel ist es, ein grundsätzliches Verständnis für die geplante Arbeitsweise zu gewinnen, insbesondere mit Hinblick auf die systematische Adaption vorhandener Ausschreibungsunterlagen, den Abgleich mit Nutzeranforderungen sowie die beabsichtigte Integration dieser Anforderungen in den weiteren Planungsprozess. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem geplanten Umgang mit den Bedarfen und Rückmeldungen, die sowohl über das zuständige Amt für Schule als auch durch direkte Kommunikation mit dem ISB eingebracht werden. Es soll deutlich werden, in welcher Weise der Bieter beabsichtigt, diese Anforderungen zu strukturieren, einzuordnen und schrittweise in die Planung einzubinden. 2.) Die Bieter werden gebeten, in ihrem Konzept auch Überlegungen zur zeitlichen Strukturierung der Bearbeitung innerhalb des Loses darzulegen. Dabei kann insbesondere auf eine mögliche Abfolge in der Planung und Realisierung der jeweils drei vorgesehenen Modulbauten eingegangen werden. Die Darstellung möglicher Zeitläufe, etwa in Form einer Etappierung oder Priorisierung einzelner Maßnahmen kann helfen, die Umsetzbarkeit des angestrebten Terminrahmens besser einzuschätzen. Konzepte, die durch eine nachvollziehbare und realistisch dargestellte zeitliche Planung zur Beschleunigung der Realisierung beitragen, können im Rahmen der Bewertung besonders überzeugen. Derzeit plant der ISB die frühestmögliche Inbetriebnahme des ersten Holzmoduls in jedem Los für Januar 2027. Das Konzept soll die grundsätzliche zeitliche Planung abbilden und zugleich aufzeigen, welche Beschleunigungspotenziale durch den Planer gezielt beeinflusst werden können. Eine Vorverlegung der Inbetriebnahme, vorzugsweise in Richtung September 2026, wäre dabei wünschenswert. Besonders positiv bewertet werden solche Einsparungen, die im Konzept schlüssig und konkret hergeleitet werden. Auch alternative Zeitgewinne innerhalb des Gesamtprozesses können in die Bewertung einfließen. Dabei sollen die zur Umsetzung solcher Beschleunigungsmaßnahmen notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen benannt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Beauftragung der Planungsleistungen im Januar 2026 erfolgt. In diesem Zusammenhang wird erwartet, dass der Bieter in seinem Konzept die vorgesehenen Termine für die Bauantragstellung sowie die Veröffentlichung der formalen Leistungsbeschreibung benennt. Für die folgenden Abschnitte gelten verbindliche Fristen: - zwischen Veröffentlichung der Leistungsbeschreibung und Auftragserteilung ist ein Zeitraum von 3 Monaten anzusetzen. - zwischen Auftragserteilung und Inbetriebnahme muss dem ausführenden Unternehmen ein Zeitraum von mindestens 5 Monaten zur Verfügung stehen. Diese beiden Zeitblöcke sind verbindlich und dürfen nicht unterschritten werden. Die Bieter werden gebeten, eigene Überlegungen zur Beschleunigung der Abläufe übersichtlich darzustellen und mit den jeweils erforderlichen Bedingungen zu untermauern, sodass die vorgeschlagenen Maßnahmen plausibel nachvollzogen werden können. 3.) Die Konzepte können mit 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden: Ein nicht eingereichtes Konzept wird mit 0 Punkten bewertet. -> 3 Punkte erhält ein Konzept, wenn die Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten lediglich Allgemeinplätze enthalten, die keine besondere Auseinandersetzung mit der Thematik und keinen eigenständigen Lösungsansatz erkennen lassen. -> 5 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese jedoch lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert darstellt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, aber nicht in ein Gesamtkonzept eingebettet oder nur oberflächlich dargestellt werden. -> 7 Punkte erhält ein Konzept, wenn der Bieter auf mehrere der als bewertungsrelevant benannten Aspekte nachvollziehbar eingeht und seine Ausführungen sinnvolle sowie im Hinblick auf das ausgeschriebene Projekt umsetzbare Ideen erkennen lassen. -> 10 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept zu allen bewertungsrelevanten Aspekten vollständig Stellung nimmt. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen in Bezug auf die funktionale Ausschreibung verinnerlicht und konzeptionell überzeugend bearbeitet hat.