Zusätzliche Informationen
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Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Der Auftraggeber fordert die drei Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien zur Angebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Mindestanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B-Kriterien aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet. Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber (sofern Lose gebildet sind im jeweiligen Los) wie folgt: Auswahlkriterien Max. Punkte Umsatz 10 Anzahl der vergleichbaren Referenzen 20 Qualität der vergleichbaren Referenzen 70 Max Gesamtpunkte 100 Auswahlkriterium 1: Umsatz Gewertet wird der durchschnittliche jährliche Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen anhand nachfolgender Tabelle: in Mio. Euro Netto in Mio. Euro Netto Wertung in Punkten Weniger als 1,0 = Ausschluss Mehr als 1,0 Weniger als 2,0 1 Mehr als 2,0 Weniger als 3,0 2 Mehr als 3,0 Weniger als 4,0 3 Mehr als 4,0 Weniger als 5,0 4 Mehr als 5,0 Weniger als 6,0 5 Mehr als 6,0 Weniger als 7,0 6 Mehr als 7,0 Weniger als 8,0 7 Mehr als 8,0 Weniger als 9,0 8 Mehr als 9,0 Weniger als 10,0 9 Mehr als 10,0 10 Die Angabe des Umsatzes erfolgt in Anlage 2F2.1. Auswahlkriterium 2: Anzahl der vergleichbaren Referenzen: Weniger als 3 Referenzen = Ausschluss ≥ 3 2 Punkte ≥ 4 4 Punkte ≥ 5 6 Punkte ≥ 6 8 Punkte ≥ 7 10 Punkte ≥ 8 12 Punkte ≥ 9 14 Punkte ≥ 10 16 Punkte ≥ 11 18 Punkte ≥ 12 20 Punkte Die Angabe der Referenzen erfolgt in Anlage 2F5. Auswahlkriterium 3: Qualität der vergleichbaren Referenzen Bewertet wird die Qualität der drei eingereichten Referenzen gemäß Anlage 2F5. Die Vergabestelle wertet dabei max. 3 Referenzen gemäß den in Anlage 2F5 genannten Kriterien aus. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzen mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabestelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus. Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Teilnahmeanträge erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz). Es gilt folgende Formel: P = Punktzahl_max* ((akt_Angebot) )/((max_Angebot)) Erläuterung: P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Gesamtauswahlentscheidung Es werden die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zugelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Prüfung der Bewertungskriterien. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang. Bei mehreren Bewerbern auf demselben Rang, werden diese zugelassen, bis drei Bewerber zugelassen sind. Soweit erforderlich entscheidet bei Punktegleichstand das Los. Benachrichtigung Teilnahmeanträge Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahmeantrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.