Neubau Feuerwehrgerätehaus Fronreute-Blitzenreute, Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6) gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für den Neu-bau des Feuerwehrgerätehauses (freiwillige Feuerwehr) in Fronreute, Blitzenreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-3 beauftragt werden. Der Auftraggeber …

CPV: 71240000 Architektonické, inžinierske a plánovacie služby, 71327000 Projektovanie nosných konštrukcií, 71300000 Inžinierske služby
Miesto vykonania:
Neubau Feuerwehrgerätehaus Fronreute-Blitzenreute, Fachplanung Tragwerk
Udeľujúci orgán:
Gemeinde Fronreute
Číslo udelenia:
25.013

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Fronreute
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Neubau Feuerwehrgerätehaus Fronreute-Blitzenreute, Fachplanung Tragwerk
Beschreibung : Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6) gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für den Neu-bau des Feuerwehrgerätehauses (freiwillige Feuerwehr) in Fronreute, Blitzenreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-3 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (4-6) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Kennung des Verfahrens : ac173597-a8da-44cb-8a7f-d82f87c4465c
Interne Kennung : 25.013
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hauptstraße
Stadt : Fronreute-Blitzenreute
Postleitzahl : 88273
Land, Gliederung (NUTS) : Ravensburg ( DE148 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Nicht veröffentlicht
Begründungscode : Sonstiges öffentliches Interesse

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Neubau Feuerwehrgerätehaus Fronreute-Blitzenreute: Fachplanung Tragwerk
Beschreibung : Die Gemeinde Fronreute beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6) gem. § 51 Abs. 1 HOAI 2021 für den Neu-bau des Feuerwehrgerätehauses (freiwillige Feuerwehr) in Fronreute, Blitzenreute. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 1-3 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (4-6) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Interne Kennung : 25.013

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Hauptstraße
Stadt : Fronreute-Blitzenreute
Postleitzahl : 88273
Land, Gliederung (NUTS) : Ravensburg ( DE148 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 15/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 31/12/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Honorar
Beschreibung : Bezüglich des Kriteriums „Honorarsatz“ erhält das günstigste Angebot 10 von 10 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 0 Punkte, dazwischen wird linear interpoliert.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Organisation, Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals
Beschreibung : Herangehensweise bei Besonderheiten und Schwierigkeiten: 10% Herangehensweise an das Projekt und Organisation des Projektes unter Berücksichtigung der Schnittstellen zu anderen Projektbeteiligten: 10% Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber: 20%
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Konzept zur Qualitätssicherung in der Planung: 10% Vorgehensweise zur Terminplanung und -sicherung: 10% Vorgehensweise zur Kostenoptimierung und -sicherung: 10%
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : Vergabeverfahren, bei denen der Auftragswert die EU-Schwellenwerte erreicht oder überschreitet, können auf Antrag in einem formellen Verfahren vor der Vergabekammer auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden (§ 155 Absatz 1 GWB). Die Grundlagen des Nachprüfungsverfahrens ergeben sich aus den §§ 160 ff. GWB. 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Der Auftraggeber muss nach § 134 GWB die nicht berücksichtigten Bieter über seine Zuschlagsentscheidung informieren, und zwar 10 Kalendertage vor der Zuschlagsentscheidung, wenn die Information auf elektronischem Wege versendet wird. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Innerhalb dieser Frist kann der Bieter die Entscheidung des Auftraggebers vor der Vergabekammer überprüfen lassen. Unterbleibt die Information der Bieter durch den Auftraggeber oder erteilt er den Zuschlag vor Fristablauf, so ist der Vertrag unwirksam (§ 135 Absatz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB).

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG
Angebot :
Kennung des Angebots : 250604
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 0,01 Euro
Rang in der Liste der Gewinner : 1
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante : nein
Vergabe von Unteraufträgen : Noch nicht bekannt
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 250604
Datum der Auswahl des Gewinners : 24/06/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 17/07/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 0,01 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 0,01 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Gemeinde Fronreute
Registrierungsnummer : 77086/00166
Postanschrift : Schwommengasse 2
Stadt : Fronreute
Postleitzahl : 88273
Land, Gliederung (NUTS) : Ravensburg ( DE148 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Verfahrensbetreuung: Lehmann Consult GmbH & Co. KG
Telefon : +49 7351 440 993-0
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Kuttruff Ingenieure GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : 250604
Postanschrift : Gartenstr. 10
Stadt : Ravensburg
Postleitzahl : 88212
Land, Gliederung (NUTS) : Ravensburg ( DE148 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76137
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Landkreis ( DE123 )
Land : Deutschland
Telefon : 0721 926-8704
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e16c64d2-21bc-4a6f-ace9-4e61ba7861cb - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 12/08/2025 12:13 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00530467-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 154/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/08/2025