Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Korruption
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Betrug
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Zahlungsunfähigkeit
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvo-raussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschluss-gründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtig-ter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.