Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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- Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. - Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338. Der Bieter hat hierzu eine Eigenerklärung mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden. - Unterschreitung der ab 1. Januar 2026 vereinbarten Tarifloehne (Los 1: mindestens Lohngruppe 1, Los 2: mindestens Lohngruppe 6) im Rahmen der Angebotskalkulation. - Unterschreitung der in den Kalkulationsunterlagen Los 1 angegebenen Tagesmindeststunden im Rahmen der Angebotskalkulation Los 1. - Nicht durchgeführte verpflichtende Objektbesichtigung.