Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen - VOEK 407-24

Die BImA – Hauptstelle Freiburg Sparte Facility Management, beabsichtigt die energetische Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft „Sozialwerk der BfV, Wangen“ in Wangen Öhningen, sowie die Errichtung von Stellplätzen. Die Nutzung des Hauptgebäudes besteht aus Ferienapartments bzw. -zimmern. Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird …

CPV: 71320000 Inžinierske projektovanie, 71240000 Architektonické, inžinierske a plánovacie služby, 71356400 Technické plánovanie, 71327000 Projektovanie nosných konštrukcií, 71222000 Architektonické služby pre vonkajšie oblasti
Miesto vykonania:
Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen - VOEK 407-24
Udeľujúci orgán:
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Číslo udelenia:
VOEK 407-24

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen - VOEK 407-24
Beschreibung : Die BImA – Hauptstelle Freiburg Sparte Facility Management, beabsichtigt die energetische Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft „Sozialwerk der BfV, Wangen“ in Wangen Öhningen, sowie die Errichtung von Stellplätzen. Die Nutzung des Hauptgebäudes besteht aus Ferienapartments bzw. -zimmern. Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird durch das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. als Ferienunterkunft betrieben. Die Anschrift lautet: Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen, Baden-Württemberg Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Bodensee und wird im Norden über die Straße „Zur Halde“ erschlossen. Südlich der Liegenschaft verläuft die Landstraße 192. Vom Gebäude fällt die vorhandene Gartenanlage im starken Gefälle (rd. 20 Prozent) von Nord nach Süd. Die Liegenschaft wurde zuletzt Anfang der 90er Jahre modernisiert. Die BImA strebt eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Die Baumaßnahmen sollen sich an den Vorgaben der BImA orientieren und aktuelle gesetzliche Richtlinien, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Effizienzgebäude Bund (EGB 55 Standard) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die LBO BW berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsfähige, energetisch optimierte und barrierefreie Umgestaltung der Liegenschaft, die den Gästen einen deutlich erhöhten Wohnwert bietet und gleichzeitig ökologische Aspekte berücksichtigt. Ziel der BImA ist es, einen Generalplaner (GP) mit allen Planungsleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 1 auf der Grundlage der HOAI, sowie mit Leistungen auf der Grundlage des AHO Heft 17 zu vergeben. Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- sowie Ausführungs-planung bis zur Objektüberwachung und beinhaltet die Leistungsbilder Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Das Leistungsbild schließt auch Vermessungsleistungen, SiGeKo-Leistungen, die Erstellung eines Baugrundgutachten und eventuell ein Schadstoffgutachten sowie Entsorgungskonzept mit ein, welche je nach Befund aus dem Baugrundgutachten zu erstellen wären. Die durch den GP zu erbringenden Planungsleistungen nach HOAI umfassen sowohl die Grundleistungen, wie auch die für die Erreichung der Leistungsziele notwendigen besonderen Leistungen in stufenweiser Beauftragung. Der GP fertigt in eigener Verantwortung alle für die zur Erreichung des Projektziels notwendigen Bauan-trags- und Antragsunterlagen bei Behörden, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc., legt diese der AG zur Unterschrift vor, reicht sie dann bei den zuständigen Stellen zur Genehmigung ein und begleitet die folgen-den Genehmigungsprozesse bis die jeweilige Genehmigung vorliegt. Sofern nicht anders erwähnt, sind alle in dieser FLB beschriebenen und für das Bauvorhaben erforderlichen Abbruch- und gegebenenfalls Bauantragsunterlagen, sonstige für die Leistungserbringung des GP erforderliche Antragsunterlagen und Antragstellungen, Antragsstellungen bei Ver- und Entsorgungsbetrieben, alle notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI, Koordination aller am Projekt Beteiligten, alle Planungs- und Bauleistungen, zusätzliche Schadstoffuntersuchungen an der bestehenden Bausubstanz und an den auszuhebenden Erdstoffen, sowie die Projektsteuerung und Überwachung der gesamten ihm übertragenen Leistungen durch den GP zu erbringen.
Kennung des Verfahrens : 5972114d-6dd1-4fa7-bd32-9e0ce65917c6
Interne Kennung : VOEK 407-24
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71356400 Technische Planungsleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Konstanz ( DE138 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen : Ferienhaus des Sozialwerkes der BFV e.V., Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : ---- Bewertung der Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. 2. Zuschlagskriterium „Konzept“ mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Die Bewertung der Schwerpunkte 2.1 Personaleinsatz und Projektorganisation, 2.2 Projektanalyse und Herangehensweise an die Planungsaufgabe und 2.3 Qualitätssicherung und Projektmanagement, erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der Tabelle in der Anlage „A-03_Wertung_Zuschlagskriterien“. Das Zuschlagskriterium „Konzept" muss insgesamt mindestens 27 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 27 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlt das Konzept zum Zuschlagskriterium "Konzept" im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = WL L + WP LP Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für das Konzept LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis WL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (30 %) Wp = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %) Zuschlag Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt. Gleichstand Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. ---- 1. Der Vordruck "Angebotsschreiben" ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in gleicher Form einzureichen. 2. Für das Angebot ist das „Preisblatt“ (Anlage B-02) zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. 3. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. 4. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die atenschutzerklärung der Auftraggeberin zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig für die Referenzprüfung erforderlich sind. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen ( https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 7. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oderEMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. 8. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 9. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. 10. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 11. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de . Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Generalplanerleistungen für die energetische Sanierung und Modernisierung eines Ferienhauses inkl. Errichtung von Stellplätzen in 78337 Wangen Öhningen
Beschreibung : Die BImA – Hauptstelle Freiburg Sparte Facility Management, beabsichtigt die energetische Sanierung und Modernisierung der Liegenschaft „Sozialwerk der BfV, Wangen“ in Wangen Öhningen, sowie die Errichtung von Stellplätzen. Die Nutzung des Hauptgebäudes besteht aus Ferienapartments bzw. -zimmern. Diese Liegenschaft (WE136239) befindet sich in der im Eigentum der BImA und wird durch das Sozialwerk der Bundesfinanzverwaltung e.V. als Ferienunterkunft betrieben. Die Anschrift lautet: Zur Halde 22, 78337 Wangen Öhningen, Baden-Württemberg Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nähe zum Bodensee und wird im Norden über die Straße „Zur Halde“ erschlossen. Südlich der Liegenschaft verläuft die Landstraße 192. Vom Gebäude fällt die vorhandene Gartenanlage im starken Gefälle (rd. 20 Prozent) von Nord nach Süd. Die Liegenschaft wurde zuletzt Anfang der 90er Jahre modernisiert. Die BImA strebt eine Anpassung an heutige Wohnstandards unter Berücksichtigung aktueller gesetzliche Anforderungen an. Die Baumaßnahmen sollen sich an den Vorgaben der BImA orientieren und aktuelle gesetzliche Richtlinien, wie das Gebäudeenergiegesetz (GEG), Effizienzgebäude Bund (EGB 55 Standard) das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die LBO BW berücksichtigen. Ziel ist eine zukunftsfähige, energetisch optimierte und barrierefreie Umgestaltung der Liegenschaft, die den Gästen einen deutlich erhöhten Wohnwert bietet und gleichzeitig ökologische Aspekte berücksichtigt. Ziel der BImA ist es, einen Generalplaner (GP) mit allen Planungsleistungen ab der Leistungsphase (LPH) 1 auf der Grundlage der HOAI, sowie mit Leistungen auf der Grundlage des AHO Heft 17 zu vergeben. Das Leistungsspektrum erstreckt sich von der Grundlagenermittlung über die Entwurfs- sowie Ausführungs-planung bis zur Objektüberwachung und beinhaltet die Leistungsbilder Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik und Brandschutz. Das Leistungsbild schließt auch Vermessungsleistungen, SiGeKo-Leistungen, die Erstellung eines Baugrundgutachten und eventuell ein Schadstoffgutachten sowie Entsorgungskonzept mit ein, welche je nach Befund aus dem Baugrundgutachten zu erstellen wären. Die durch den GP zu erbringenden Planungsleistungen nach HOAI umfassen sowohl die Grundleistungen, wie auch die für die Erreichung der Leistungsziele notwendigen besonderen Leistungen in stufenweiser Beauftragung. Der GP fertigt in eigener Verantwortung alle für die zur Erreichung des Projektziels notwendigen Bauan-trags- und Antragsunterlagen bei Behörden, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc., legt diese der AG zur Unterschrift vor, reicht sie dann bei den zuständigen Stellen zur Genehmigung ein und begleitet die folgen-den Genehmigungsprozesse bis die jeweilige Genehmigung vorliegt. Sofern nicht anders erwähnt, sind alle in dieser FLB beschriebenen und für das Bauvorhaben erforderlichen Abbruch- und gegebenenfalls Bauantragsunterlagen, sonstige für die Leistungserbringung des GP erforderliche Antragsunterlagen und Antragstellungen, Antragsstellungen bei Ver- und Entsorgungsbetrieben, alle notwendigen Planungs- und Bauüberwachungsleistungen nach HOAI, Koordination aller am Projekt Beteiligten, alle Planungs- und Bauleistungen, zusätzliche Schadstoffuntersuchungen an der bestehenden Bausubstanz und an den auszuhebenden Erdstoffen, sowie die Projektsteuerung und Überwachung der gesamten ihm übertragenen Leistungen durch den GP zu erbringen.
Interne Kennung : VOEK 407-24

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71356400 Technische Planungsleistungen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 71222000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Stufenweise Beauftragung

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Konstanz ( DE138 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 2 Jahr

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Zusätzliche Informationen : 1) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. 2) Als vorläufiger Nachweis der Eignung wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) aktzeptiert. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen. 3) Soweit insbesondere Bescheinigungen, Nachweise und akademische Abschlüsse gefordert werden, haben ausländische Bewerber - soweit dies nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechend möglich ist – gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes und eine begaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. 4) Die Vergabestelle behält sich vor, einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Wettbewerbsregister über das teilnehmende Unternehmen beim Bundesamt für Justiz bzw. beim Bundeskartellamt anzufordern. 5) Die Vergabestelle behält sich vor, über Bieter, deren Angebot für einen Zuschlag in Frage kommt, eine Vollauskunft einer Wirtschaftsauskunftei einzuholen. Sollten dort zu Finanzlage, Zahlungsverhalten oder sonstigen Merkmalen negative Informationen vorliegen, die auf eine überdurchschnittliche Ausfallwahrscheinlichkeit des Unternehmens hindeuten, wird die Auftraggeberin dem Bieter im Rahmen der Aufklärung Gelegenheit geben, die Angaben auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Einwände und Korrekturen anzubringen. ---------- Bewertung der Zuschlagskriterien: 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet) Die Wertungssumme in Euro errechnet sich aus dem im Preisblatt angegebenen Gesamthonorar. Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. 2. Zuschlagskriterium „Konzept“ mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Die Bewertung der Schwerpunkte 2.1 Personaleinsatz und Projektorganisation, 2.2 Projektanalyse und Herangehensweise an die Planungsaufgabe und 2.3 Qualitätssicherung und Projektmanagement, erfolgt durch ein Gremium der Auftraggeberin gemäß der Tabelle in der Anlage „A-03_Wertung_Zuschlagskriterien“. Das Zuschlagskriterium „Konzept" muss insgesamt mindestens 27 von 100 möglichen Punkten erreichen. Angebote, die mit weniger als 27 Punkten insgesamt bewertet werden, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Fehlt das Konzept zum Zuschlagskriterium "Konzept" im Angebot, wird das Angebot ebenfalls ausgeschlossen. Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Bewertungsformel für alle Zuschlagskriterien Z = WL L + WP LP Z = Gesamtpunktzahl des Angebotes L = Gesamtpunktzahl des Angebotes für das Konzept LP = Gesamtpunktzahl des Angebotes für den Preis WL = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm Konzept (30 %) Wp = Gewichtungsfaktor für den Preis (70 %) Zuschlag Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für das Konzept ergibt. Gleichstand Bei Gleichstand erhält das Angebot mit der größeren Punktzahl (L) des Konzeptes den Zuschlag. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los. ---- 1. Der Vordruck "Angebotsschreiben" ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter in gleicher Form einzureichen. 2. Für das Angebot ist das „Preisblatt“ (Anlage B-02) zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. 3. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. 4. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die atenschutzerklärung der Auftraggeberin zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig für die Referenzprüfung erforderlich sind. 5. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen ( https://www.evergabe-online.de). Die Fragen sollten bis spätestens 24.03.2025 bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 6. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. 7. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oderEMail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. 8. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. 9. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. 10. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 11. Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de . Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : 1. Zuschlagskriterium Preis mit einer Gewichtung von 70 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet)
Beschreibung : 70
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : 2. Zuschlagskriterium Konzept mit einer Gewichtung von 30 % (max. zu erreichende Punkt 100 - ungewichtet). Das Konzept wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages.
Beschreibung : 30
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -
Überprüfungsstelle : Vergabekammern des Bundes -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammern des Bundes -

6. Ergebnisse

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde : Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote geprüft und als unzulässig abgewiesen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 1

8. Organisationen

8.1 ORG-0000

Offizielle Bezeichnung : Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer : 991-80032-33
Postanschrift : Ellerstrasse 56
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : 0204: 991-80032-33
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Überprüfungsstelle
Telefon : +49 228 9499-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 50ea8ba5-4ca9-40b5-97d7-235a46c8aff4 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 15/04/2025 00:00 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00250550-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 75/2025
Datum der Veröffentlichung : 16/04/2025