Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Eine rechtskräftige Verurteilung wegen: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte); § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Betrug
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Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden; § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Korruption
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Eine Rechtskräftige Verurteilung wegen: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Eine rechtskräftige Verurteilung wegen: den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Zahlungsunfähigkeit
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Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken oder eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Dazu ist das Teilnahmeformular unter Ziffer B.I. auszufüllen.