Beschreibung
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Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letzten sechs Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Antragsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hier-zu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Anzahl der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Referenzen ist in der ANLAGE Fragebogen Eignung als Zahl anzugeben. Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar, • wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und dem Leistungsverzeichnis (Lastenheft) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht. • Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben. • Des Weiteren gelten folgende Kriterien als Mindestanforderung an die Vergleichbarkeit: o Die drei eingereichten Referenzprojekte decken zusammen mindestens vier der unten aufgeführten Kriterien ab. Die Erfüllung zusätzlicher Kriterien aus der Liste wird in der Eignungsbewertung berücksichtigt: o Mindestens eines der Kriterien Nr. 1, 3 oder 7 wird durch eines der drei Referenzprojekte erfüllt: Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, • wenn es nach dem o.g. Stichtag begonnen wurde und seit mindestens 12 Monaten (noch) läuft oder für mindestens 12 Monate gelaufen ist und nicht durch den Auftrag-geber vorzeitig beendet wurde. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referen-zen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75. Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen, wobei Leis-tungsbestandteile eines Referenzprojekts in der Gesamtbetrachtung nicht mehreren anderen Referenzprojekten als inhaltliche Ergänzung dienen können. Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ / „Referen-zen“ erhält der Bewerber einen Punktwert bis 75. Dabei werden die Referenzen anhand der im Folgenden aufgelisteten sogenannten „Vergleichbarkeitskriterien“ bewertet. Eventuell zusätz-lich eingereichte Referenzen werden in der Bewertung nach den unten aufgeführten Kriterien nur berücksichtigt, wenn sie auch die genannten Einzelanforderungen an die Referenzen erfüllen. Vergleichbarkeitskriterien: 1. Einbezug eines Studiengangs, der mehrwöchige Praxisphasen beinhaltet (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) 2. Es wurden verschiedene Funktionsbereiche der Software eingeführt (mindestens Studierenden-, Studiengangs-, Veranstaltungs-/Raum- und Prüfungsmanagement) (4 Punkte pro Projekt, max.12 Punkte) 3. Einbezug von Studiengängen mit unterschiedlich strukturierten Studienab-schnitten (unterschiedliche Startzeitpunkte, Dauer) (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) 4. Das Referenzprojekt umfasst mehrere Standorte derselben Hochschule (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 5. Das Referenzprojekt umfasst mehr als zwei Studiengänge (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 6. Das Referenzprojekt wurde an einer Hochschule mit mindestens 1.000 Studieren-den durchgeführt (2 Punkte pro Projekt, insg. max. 6 Punkte) 7. Im Zuge des Einführungsprojekts wurde eine Neuaufnahme oder Anpassung von Geschäftsprozessen durchgeführt (5 Punkte pro Projekt, insg. max. 15 Punkte) Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin: Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist je-doch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibungen gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristge-recht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde. Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprech-partner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Be-nennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e An-sprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getä-tigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen wer-den, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.