Bürgerrathaus - Los 13 Fassadenarbeiten

Los 13 Fassadenarbeiten In der Lutherstadt Eisleben soll das denkmalgeschützte Schulgebäude "Ehemalige Grabenschule" zum Bürgerrathaus umgebaut, instandgesetzt, modernisiert und erweitert werden. Die Baustelle befindet sich in der Stadtstraße "Grabenstraße" Hausnummer 39 bis 43 und ist über diese auch erschlossen. Folgende Leistungen sind im Los 13- Fassadenarbeiten Sichtmauerwerk zu erbringen: 1. …

CPV: 45443000 Fasádne práce
Miesto vykonania:
Bürgerrathaus - Los 13 Fassadenarbeiten
Udeľujúci orgán:
Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Číslo udelenia:
11109-ZV-2025/01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Bürgerrathaus - Los 13 Fassadenarbeiten
Beschreibung : Los 13 Fassadenarbeiten
Kennung des Verfahrens : f68e4551-1bcd-4629-bcf8-99210c9cf666
Interne Kennung : 11109-ZV-2025/01
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45443000 Fassadenarbeiten

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Grabenstraße 39 - 43
Stadt : Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl : 06295
Land, Gliederung (NUTS) : Mansfeld-Südharz ( DEE0A )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : keine

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0000

Titel : Bürgerrathaus - Los 13 Fassadenarbeiten
Beschreibung : In der Lutherstadt Eisleben soll das denkmalgeschützte Schulgebäude "Ehemalige Grabenschule" zum Bürgerrathaus umgebaut, instandgesetzt, modernisiert und erweitert werden. Die Baustelle befindet sich in der Stadtstraße "Grabenstraße" Hausnummer 39 bis 43 und ist über diese auch erschlossen. Folgende Leistungen sind im Los 13- Fassadenarbeiten Sichtmauerwerk zu erbringen: 1. Sanierung und Instandsetzung der Klinkerfassade des Bestandsgebäudes durch Reinigung, Neuverfugung, Steinausbesserungen usw. 2. Sanierung von Mauerwerksrissen 3. Lieferung von Ergänzungssteinen unter denkmalrechtlichen Vorgaben 4. Mauerwerksflächen mit einer Schutzbeschichtung versehen 5. Kellermauerwerk, Innenseiten, reinigen, teilweise neuverfugen und hydrophobieren Hierfür sind folgende Hauptmengen ausgeschrieben: 1.100 m² Klinkerfassade sanieren 25 m² Ziergiebel aus Klinker sanieren 215 m² Pfeilermauerwerk sanieren 1.300 m Tür- und Fensterleibungen 375 m Ziergesimse 35 bis 50cm, breit 360 m Brüstungsgesimse 130 m Klinkerrollschicht 100 m² Sockelmauerwerk aus Sandstein 1.000 m² Kellermauerwerk, Innenseite, reinigen und hydrophobieren 250 m² Fugen des Kellermauerwerks erneuern 210 m² Fassade verputzen und streichen
Interne Kennung : LOT-0000

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45443000 Fassadenarbeiten

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 10/07/2025
Enddatum der Laufzeit : 10/12/2025

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : günstigstes Angebot
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 100
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter oder Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben -
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 280 112,04 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0000

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Stuck- und Sanierungs-GmbH Behrendt&Petzold / Haus 6
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0000
Wert der Ausschreibung : 280 112,04 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 12/05/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 10

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Stadtverwaltung Lutherstadt Eisleben
Registrierungsnummer : 00003197
Postanschrift : Markt 1
Stadt : Lutherstadt Eisleben
Postleitzahl : 06295
Land, Gliederung (NUTS) : Mansfeld-Südharz ( DEE0A )
Land : Deutschland
Telefon : +493475655230
Fax : +493475655125
Internetadresse : www.eisleben.eu
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer : +493455140
Postanschrift : Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt : Halle(Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 345 514-0
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Vergabekammer
Registrierungsnummer : +493455140
Stadt : Halle(Saale)
Postleitzahl : 06112
Land, Gliederung (NUTS) : Halle (Saale), Kreisfreie Stadt ( DEE02 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stuck- und Sanierungs-GmbH Behrendt&Petzold / Haus 6
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE221586517
Postanschrift : Auestraße 1/3
Stadt : Glauchau
Postleitzahl : 08371
Land, Gliederung (NUTS) : Zwickau ( DED45 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 3763429320
Fax : +49 3763501894
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0000

8.1 ORG-7006

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 315d804f-921b-4c60-bc2a-f26b3d400637 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 21/05/2025 09:33 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00330400-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 98/2025
Datum der Veröffentlichung : 22/05/2025