Beschaffung eines ultra-low-field MRT für die Neuroradiologie des Universitätsklinikums Bonn

Beschaffung eines ultra-low-field MRT für die Neuroradiologie des Universitätsklinikums Bonn. Es wird beabsichtigt ein ultra-low-field MRT mit einer Feldstärke von 0,064 T zu erwerben, konkret das Swoop Portable MR Imaging(R) System der Firma Hyperfine. Zusätzlich soll ein Wartungsvertrag geschlossen werden mit einer Laufzeit von maximal sechs Jahren.

CPV: 33000000 Zdravotnícke vybavenie, farmaceutický materiál a výrobky osobnej starostlivosti
Miesto vykonania:
Beschaffung eines ultra-low-field MRT für die Neuroradiologie des Universitätsklinikums Bonn
Udeľujúci orgán:
Universitätsklinikum Bonn AöR
Číslo udelenia:
2025_05_01

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Bonn AöR
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Gesundheit

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung eines ultra-low-field MRT für die Neuroradiologie des Universitätsklinikums Bonn
Beschreibung : Beschaffung eines ultra-low-field MRT für die Neuroradiologie des Universitätsklinikums Bonn.
Kennung des Verfahrens : b0476c6b-4e17-4feb-a337-babea08151d3
Interne Kennung : 2025_05_01
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53127
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXPNY5YD8A2
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Beschaffung eines ultra-low-field MRT für die Neuroradiologie des Universitätsklinikums Bonn
Beschreibung : Es wird beabsichtigt ein ultra-low-field MRT mit einer Feldstärke von 0,064 T zu erwerben, konkret das Swoop Portable MR Imaging(R) System der Firma Hyperfine. Zusätzlich soll ein Wartungsvertrag geschlossen werden mit einer Laufzeit von maximal sechs Jahren.
Interne Kennung : 2025_05_01

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53127
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 3 Jahr

5.1.4 Verlängerung

Maximale Verlängerungen : 3
Weitere Informationen zur Verlängerung : Die Vertragslaufzeit für die Wartungsleistungen beginnt am Abnahmedatum und läuft zunächst drei Jahre. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre.

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen : 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Universitätsklinikum Bonn AöR

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 373 080,84 Euro
Direktvergabe :
Begründung der Direktvergabe : Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung : Das UKB beabsichtigt, das Gerät im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV zu beschaffen. Dabei konnte ausschließlich mit der Dr. Sennewald Medizintechnik GmbH verhandelt werden. Dieses Vorgehen ist mit Blick auf § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV zulässig, weil technische Alleinstellungsmerkmale des Swoop Portable MR Imaging(R) Systems der Firma Hyperfine bestehen. Im intensivmedizinischen Alltag besteht regelmäßig die Herausforderung, nicht transportfähige oder kritisch kranke Patient:innen einer kranialen Bildgebung zuzuführen. CT und MRT stellen dabei zentrale bildgebende Verfahren dar, sind aber meist mit Transport, Lagerung, Monitoring und Logistik verbunden - was mit Risiken für Patient:innen verbunden ist und zugleich erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen bindet. Gerade bei neurointensivmedizinischen Fragestellungen (z. B. Bewusstseinsstörung, Infektion, Blutung, ischämischer Insult) besteht akuter Bildgebungsbedarf. Das Swoop-System bietet eine transportfreie, zeitnahe MRT Diagnostik am Bett, was einen klinischen Paradigmenwechsel darstellt. Die Ultra-Low Field (ULF)-MRT mit einer Feldstärke von <0,1 mT ermöglicht kostengünstige, und flexible Aufnahmen, insbesondere da keine baulichen Maßnahmen zur Abschirmung des Magnetfeldes notwendig sind. Die gängigen MR-Kontraste sind hiermit darstellbar (T1w, T2w/FLAIR und diffusionsgewichtete Aufnahmen). Insbesondere Methoden der künstlichen Intelligenz und Computer Vision haben das Potential zur signifikanten Verbesserung der Bildqualität. Studien zeigen bereits Einsatzmöglichkeiten u. a. bei Schlaganfall, Hydrozephalus, intrakranieller Blutung oder Tumor. Das derzeit einzige verfügbare Ultra-Niedrigfeld-MRT ist ein mobiles System mit einer Feldstärke von 0,064 T der Firma Hyperfine, das Swoop Portable MR Imaging(R) System. Es wurde gezielt für den Einsatz direkt am Patientenbett entwickelt und speziell für den Einsatz auf Intensivstationen sowie in der Notfallmedizin konzipiert. Seine einzigartigen Eigenschaften ermöglichen Bildgebung auch bei kritisch kranken Patient:innen, die nicht transportfähig sind. Wesentliche technische Alleinstellungsmerkmale: - Mobilität: Das System ist fahrbar, passt durch Standardtüren und kann direkt ans Patientenbett gefahren werden. - Betrieb über Standardsteckdose (110-240 V), keine bauliche Infrastruktur nötig. - Kein Schutzraum oder Faradayscher Käfig erforderlich, da das Magnetfeld räumlich stark begrenzt ist. - Geringe Gesamtkosten, insbesondere im Vergleich zu konventionellen MRT-Systemen. - FDA- und CE-zugelassen für klinischen Einsatz, v. a. in der Akut- und Intensivmedizin. - Sofortige Verfügbarkeit der Bildgebung, unterstützt durch KI-gestützte Software zur schnellen Befundung. Eine "vernünftige" Alternative im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV zu der Beschränkung des Beschaffungsgegenstands auf das vorgesehene Gerät ist vorliegend nicht ersichtlich. Es ist nicht möglich, die mit den o. g. Alleinstellungsmerkmalen verbundene Leistung im vorgesehenen Einsatzzweck mittels Geräten anderer Hersteller zu realisieren. Dazu ist auf die vorstehenden Ausführungen zu den einzelnen Merkmalen zu verweisen. Ein alternativ in Betracht kommendes wettbewerbliches Vergabeverfahren mit Produktvorgabe (§ 31 Abs. 6 VgV) ist ebenfalls nicht möglich, weil das Produkt in Deutschland ausschließlich über die Dr. Sennewald Medizintechnik GmbH bezogen werden kann (Alleinvertrieb).

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Dr. Sennewald Medizintechnik GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : -
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : 2025_05_01
Datum der Auswahl des Gewinners : 16/07/2025

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Universitätsklinikum Bonn AöR
Registrierungsnummer : DE 811 917 555
Postanschrift : Venusberg-Campus 1
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53127
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Geschäftsbereich 4 - Einkauf, Materialwirtschaft und Logistik
Telefon : +49 228 287-14798
Internetadresse : http://www.ukbonn.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Registrierungsnummer : 05315-03002-81
Stadt : Köln
Postleitzahl : 50606
Land, Gliederung (NUTS) : Köln, Kreisfreie Stadt ( DEA23 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 221 147-3045
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Dr. Sennewald Medizintechnik GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE 129331634
Postanschrift : Schatzbogen 86
Stadt : München
Postleitzahl : 81929
Land, Gliederung (NUTS) : München, Kreisfreie Stadt ( DE212 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 89 542143-0
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des Eigentümers : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 6aa96026-a430-48ab-85a0-45899c0e5cea - 01
Formulartyp : Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung : Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 16/07/2025 15:58 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00470230-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 136/2025
Datum der Veröffentlichung : 18/07/2025