Beschreibung
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1. Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens vier geeignete Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für drei der mindestens vier einzureichenden Referenzen gelten die folgenden Anforderungen: • Die Referenzen müssen bei einem öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein, • mindestens eine Referenz wurde mit Bezug zur Einführung der E-Rechnung in Verbindung mit ERP-Systemen wie SAP oder MACH durchgeführt, • mindestens eine Referenz muss eine Beratung zur Einführung bzw. Nutzung von Peppol beinhalten und • mindestens eine Referenz muss Bezug zur Standardisierung des öffentlichen Einkaufs in Verbindung mit Standardisierungsgremienarbeit beinhalten. Darüber hinaus ist mindestens eine geeignete Referenz einzureichen, welche keinen Bezug zu gegenständlichen Leistungen haben muss. Diese Referenz muss mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen: • die Referenz muss Erfahrungen in der Koordination und Umsetzung von komplexen E-Government-Vorhaben auf Bundesebene beinhalten oder • die Referenz muss Erfahrungen in strategischen Vorhaben der nationalen und internationalen Standardisierung im E-Government beinhalten. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Bezeichnung des Projekts, • Auftraggeber, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten, • Branche, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Wert des Auftrages, • geleistete Personentage, • Anzahl eingesetzter Personen, • Projektbeschreibung (Kurzbeschreibung, durchgeführte Leistungen, eingesetzte Technologien) und • Vergleichbarkeit zum geforderten Leistungsgegenstand. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: • die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), • sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden und • für die Referenzen ist die Vorlage "Vordruck Referenzen" oder eine selbst erstellte Liste zu verwenden. Verwenden Sie den Vorlage bei Bedarf mehrfach. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen einzureichen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI weitere, als bedingungsgemäß betrachtete, Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. 2. Anzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Beschäftigten Bitte geben Sie die Anzahl der Ihnen zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Beschäftigten an. Es sind gefordert: • mindestens acht Beschäftigte der Kategorie I, • mindestens acht Beschäftigte der Kategorie II und • mindestens zwei Beschäftigte der Kategorie III. Für die Kategorien gelten folgende Mindestanforderungen: • Kategorie I: Einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium). Mindestens fünf Jahre aktive IT-Beratungserfahrung oder Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Es müssen mindestens drei Projektreferenzen mit Bezug zum Leistungsgegenstand und mindestens ein Zertifikat* nachgewiesen werden können. • Kategorie II: Einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium). Mindestens drei Jahre aktive IT-Beratungserfahrung oder Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Es müssen mindestens zwei Projektreferenzen mit Bezug zum Leistungsgegenstand und mindestens ein Zertifikat* nachgewiesen werden können. • Kategorie III: Einschlägiger berufsqualifizierender Abschluss (Hochschulstudium oder Berufsausbildung), Mindestens ein Jahr aktive IT-Beratungserfahrung oder Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung. Es muss mindestens eine Projektreferenz mit Bezug zum Leistungsgegenstand und mindestens ein Zertifikat* nachgewiesen werden können. Es müssen mindestens zwei Projektreferenzen mit Bezug zu Kommunikations- und Changemanagement nachgewiesen werden. *PRINCE2 Practitioner o. Foundation o. IPMA Level B Senior Project Manager o. ISTQB CTAL-TM o. vergleichbare 3. Qualitätsmanagementsystem Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig nach. Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle erfolgen. 4. Informationssicherheitsmanagementsystem Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems gemäß DIN EN ISO/IEC 27001oder gleichwertig, nach. Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle erfolgen.