Zusätzliche Informationen
:
1) Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.2.1)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (=„BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. 2) Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal gestellt werden. 3) Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Erklärungen und Unterlagen gefordert, die in den VU noch näher konkretisiert werden : a) Umsetzungskonzept getrennt für Los 1 und Los 2 mit mindestens folgenden Angaben o Art und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge (Art der Fahrzeuge, etwa Schubbodenfahrzeug oder Abrollkipper, zulässiges Gesamtgewicht, geplante durchschnittliche Zuladung in Mg) o Art und Umfang der Leistungen bei der Erstbehandlungsanlage o Ansprechpersonen (1) für Logistik und (2) für Nachweisverfahren/wme-fact inkl. Berufserfahrung im jeweiligen Aufgabenbereich b) Angaben zum Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.1 der Vergabeunterlagen) c) Im Falle von Bietergemeinschaften „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.6 der Vergabeunterlagen) d) Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma nicht zu den in der Eignerklärungzum BMWK‐Rundschreiben vom 14.04.2022 bzgl. Sanktionspaket 5 EU genannten Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland i.S.d. Vorschrift aufweisen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.8 der Vergabeunterlagen) e) Sofern eine Eignungsleihe beabsichtigt ist: Auflistung der Unternehmen sowie Art und Umfang der Leistungen, für die beabsichtigt ist die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe) (siehe dazu Teil III, Formblatt III.3.9 der Vergabeunterlagen) sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsgebers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.5 der Vergabeunterlagen) f) Hinsichtlich des (Nicht)Vorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB ist von dem Bieter – in Abhängigkeit davon, ob bzw. inwieweit Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen – Folgendes mit dem Angebot einzureichen: (1) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft kein Ausschlussgrund nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegt: o Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens) (2) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die jedoch nach Auffassung des Betreffenden (sämtlich) nachweislich gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Eigenerklärung des Betreffenden über die Unbeachtlichkeit (3) Falls bei dem Bieter oder bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt, der / die nach Auffassung des Betreffenden nicht gemäß § 126 GWB unbeachtlich ist / sind und bezüglich dessen / derer sich der Betreffende seiner Auffassung zufolge einer Selbstreinigung nach § 125 GWB unterzogen hat: o Entsprechende Eigenerklärung gemäß Teil III der Vergabeunterlagen (Erklärung ist Teil des Angebotsschreibens), und o Aussagekräftige Nachweise des Betreffenden über die Selbstreinigung g) Sollte für eine oder mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen oder mehrere Nachunternehmer einzusetzen, sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung dieser Unterlagen siehe Teil I der Vergabeunterlagen, Abschnitt I.7.1): -Nachunternehmerliste (siehe dazu Teil III der Vergabeunterlagen, Formblatt III.3.5); - Folgende Unterlagen sind hinsichtlich des Nachunternehmers einzureichen: - Angaben zum jeweiligen Nachunternehmer (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.1), Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Nachunternehmers, bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über seinen jeweiligen Umsatz hinsichtlich der von ihm auszuführenden (Teil-) Leistung(en), bezogen auf die letzten drei Jahre (siehe dazu Teil III, Formblatt III. 4.2) - Eigenerklärung des jeweiligen Nachunternehmers über die wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der vom Nachunternehmer auszuführende(n) Teilleistung(en), mit Angabe der Leistungszeit, der genauen Aufgabe und des Umfangs der Leistung sowie der öffentlichen oder privaten Leistungsempfänger (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.3) - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.4) - Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung (siehe dazu Teil III, Formblatt III.4.5) - Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister; bei Nachunternehmern aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtlich anerkannter Übersetzung, - Entsorgungsfachbetriebszertifikat des jeweiligen Nachunternehmers im Sinne des § 56 Abs. 2 KrWG hinsichtlich der vom jeweiligen Nachunternehmereinsatz konkret betroffenen Teilleistung(en), - Verfplichtungserklärung des Nachunternehmers (siehe dazu Teil III, Formblatt III.5 der Vergabeunterlagen). 4) Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. 5) Für die Erstellung von Angeboten wird keine Vergütung gewährt. 6) Etwaige Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich und spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über das Vergabeportal mitzuteilen. 7) Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben. Die Abgabe eines Angebots ist für ein Los oder alle Lose möglich. Der Auftraggeber behält sich die Vergabe in Einzellosen an unterschiedliche Bieter, wie auch die Gesamtvergabe beider Lose an einen Bieter ausdrücklich vor. Die Bieter haben die Möglichkeit, je Los einen Preisnachlass (Rabatt) für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird (sog. Kopplungsnachlass). Der angebotene Rabatt je Los wird für die Angebotswertung berücksichtigt, wenn dieser im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu führt, dass der Bieter das wirtschaftlichste Angebot für beide Lose eingereicht hat. Hat der Bieter – unter Berücksichtigung des rabattierten Preises – nicht in jedem Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Angebotswertung für jedes Los auf der Grundlage der unrabattierten Preise. Siehe hierzu auch TEIL II, Ziffer II.6. der Vergabeunterlagen.