Beschreibung
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III. Zuschlagskriterium Leistung: Die Leistung wird auf der Basis eines Projektdurchführungskonzeptes samt Unterkriterien bewertet. Für jedes Unterkriterium kann der Bieter maximal 10 Punkte erhalten. Die Bieter müssen im Rahmen ihrer konzeptionellen Darstellung berücksichtigen, dass die mit dem Angebot einzureichenden Konzepte auf die konkret ausgeschriebene Leistung abstellen und nicht nur allgemein die Organisation ihres Hauses in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. In vergaberechtlicher Hinsicht ist es essentiell, dass die Konzepte die konkrete Durchführung des Auftrages abbilden. Ausführungen in diesem Konzept werden nur für die Wertung der Angebote berücksichtigt, soweit sie durchsetzbare Verpflichtungen des Bieters enthalten. Stellt der Bieter z.B. in seinem Konzept Leistungen unverbindlich in Aussicht, ohne sich zur Ausführung zu verpflichten, werden diese Leistungen bei der Angebotswertung nicht berücksichtigt. Das Projektdurchführungskonzept enthält folgende Unterkonzepte, die für die jeweiligen Leistungsbilder gesondert und wie folgt bewertet werden: (1) Konzept zur Gestaltung der konkreten Planungsaufgabe Ziel ist, dass der Bieter dargelegt, welche Anforderungen er an das Projekt zur Modernisierung und Erweiterung des Bürgerhauses in Allermöhe unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der jeweiligen Planungsleistungen erkannt hat und wie er die jeweilige Planungsaufgabe zu lösen gedenkt. Für die Auftraggeberin ist hier die Herangehensweise an das Projekt und dessen Durchführung (zügige Realisierung der Planungsaufgaben, Ablauf des Planungsprozesses, Umgang mit Schnittstellen zu anderen Gewerken) relevant. Dargestellt werden soll eine an den notwendigen Funktionsbereichen orientierte Gestaltung des Gebäudes und planerische Darlegung der Lösung dieser Aufgabe. Relevant ist hier, dass das Konzept eine sinnvolle Struktur aufweist und die Planungsanforderungen an ein Bürgerhaus besonders hervorhebt. Insbesondere soll der zügige Projektbeginn und die planerisch-methodische Herangehensweise an die jeweiligen Planungsleistungen beschrieben werden. Hierbei ist der Auftraggeberin auch eine zügige Abstimmung zwischen den jeweiligen Gewerken wichtig. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass planerische Vorgehen des Bieters anhand der konzeptionellen Erläuterungen nachvollziehen zu können und Lösungen aufgezeigt zu bekommen, wie sich die Planung konkret umsetzen lässt. (2) Organisationskonzept Ziel ist, dass der Bieter darlegt, wie seine personelle Organisation im Rahmen dieses Projektes aufgestellt werden soll, um schnellstmöglich nach der Beauftragung durch die Auftraggeberin mit der Planung des jeweiligen Gewerkes beginnen zu können. Der Bieter soll in seinem Konzept daher darstellen, wie er gewährleistet, dass über den gesamten Projektzeitraum eine ausreichende Anzahl von projektbeteiligten Personen zur Verfügung steht, um Verzögerungen bestmöglich vermeiden zu können. Hierzu zählt insbesondere die Darlegung der Vertretungsregelungen für den Ausgleich unvorhergesehener personeller Ausfälle und der zügige Projektbeginn nach Auftragserteilung. Wichtig für die Auftraggeberin ist, dass der Bieter einen ständigen Ansprechpartner bereithält. Der Auftraggeberin kommt es darauf an, dass die personelle Organisation des Bieters derart ausgestaltet ist, dass keine personellen Engpässe entstehen, die regelmäßig zu Projektverzögerungen führen. (3) Konzept zur Kosten- und Terminkontrolle Ziel ist, dass der Bieter eine valide Kosten- und Terminkontrolle vorlegt, die eine zügige Projektdurchführung gewährleistet und eine Überschreitung vereinbarter Kosten vermeidet. Der Bieter soll darlegen, wie er sicherzustellen gedenkt, dass die vereinbarten Kosten und Termine für die auftragsgegenständlichen Planungsleistungen nicht überschritten werden. Insbesondere ist dabei eine fortlaufende und an Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit orientierte Kostenkontrolle zu gewährleisten. Diesbezüglich soll der Bieter seine Methoden darstellen, wie er die termingerechte Realisierung der Planungs- und Baumaßnahme sicherzustellen gedenkt. Bei der konzeptionellen Darstellung ist auch die Erforderlichkeit von Ortsterminen zu berücksichtigen. Der Auftraggeberin kommt es zudem darauf an, dass die hierfür notwendigen Maßnahmen benannt, plausibel dargelegt und inhaltlich erläutert werden. Für jedes Konzept erfolgt die Wertung mit prozentualen Erfüllungsgraden. Der vom Bieter pro Konzept erreichte Erfüllungsgrad wird mit der für das Konzept maximal erreichbaren Punktzahl multipliziert. 0 % ungenügend: Ausführungen fehlen vollständig oder sind aus Sicht der Auftraggeberin völlig unbrauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 0 Punkten. 20 % mangelhaft: Ausführungen zum Konzept leiden aus Sicht der Auftraggeberin an erheblichen Mängeln, höchstens in Teilen, aber im Ganzen nicht mehr brauchbar. Die prozentuale Bewertung entspricht 2 Punkten. 40 % ausreichend: Ausführungen leiden an kleineren Mängeln. Insgesamt trotz ihrer Mängel aber durchschnittlichen Anforderungen noch genügend. Die prozentuale Bewertung entspricht 4 Punkten. 60 % befriedigend: Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entsprechen. Die prozentuale Bewertung entspricht 6 Punkten. 80 % gut: Überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin über den durchschnittlichen Anforderungen liegen. Die prozentuale Bewertung entspricht 8 Punkten. 100 % sehr gut: Sehr überzeugende Ausführungen, die aus Sicht der Auftraggeberin erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegen und ein besonderes Maß der Zielerfüllung erwarten lassen. Die prozentuale Bewertung entspricht 10 Punkten. Bei der Bewertung der Konzepte kann ein Bieter maximal insgesamt 30 Punkte erhalten.