Quellen der Ausschlussgründe
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Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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1. Es gelten die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB. Vorzulegen ist eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. 2. Es gilt das Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen nach Maßgabe des 5. EU-Sanktionspakets in Verbindung mit Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Vorzulegen ist eine Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung zur Nichtbeteiligung russischer Unternehmen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
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Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
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Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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