Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative

Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der …

CPV: 92620000 Servicii privind activităţile sportive
Termen limită:
26 Mai 2025, 12:00
Tipul de termen limită:
Depunerea unei oferte
Locul de executare:
Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Organismul de alocare:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Numărul de atribuire:
2025-43

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Beschreibung : Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die weiteren Informationen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen
Kennung des Verfahrens : 7ed893df-1dd7-45c3-802a-4c0398c517b4
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Es liegen Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vor. Es liegen Ausschlussgründe gem. § 19 Mindestlohngesetz – MiLoG, § 21 Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG, § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz – A-EntG, § 98 c Aufenthaltsgesetz – AufenthG, § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG vor.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative
Beschreibung : Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt, sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten, Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen, Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives Klettern mit verschiedenen Modulen bieten, die frei wählbar sind.
Interne Kennung : 2025-43

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel : Zugang für alle

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung :
Fester Wert (insgesamt) : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung :
Fester Wert (insgesamt) : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E95892445

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E95892445
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 26/05/2025 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 26/05/2025 12:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Unterstützung bei der Durchführung der BGW Kletterinitiative Modul B Los 2
Beschreibung : Sport und Bewegung unterstützen die Gesunderhaltung am Arbeitsplatz, wirken sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit aus und fördern die soziale Teilhabe. Diese Aspekte sollen im Fokus der BGW-Kletterinitiative stehen. Ziel ist es, am Beispiel des Klettersports aufzuzeigen, dass dieser Sport nicht nur der Prävention im klassischen Sinn dient, sondern auch der Förderung eines inklusiven Umfelds, in dem alle Beschäftigten die Möglichkeit haben, sich physisch und sozial weiterzuentwickeln. Die BGW möchte mithilfe der Kletterinitiative Werkstätten für Menschen mit Behinderungen bei der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz der Mitarbeitenden und Beschäfttigten unterstützen sowie deren Beschäftigungsfähigkeit fördern und die Stärkung der sozialen Teilhabe vorantreiben. Klettern ist hierfür in besonderer Weise geeignet, da es der ideale Sport ist, um Menschen miteinander zu verbinden und Inklusion zu fördern. Die Kletterinitiative bezieht daher mehrere Zielgruppen mit ein: 1. Führungskräfte in der Werkstatt/ Einrichtung: Diese Zielgruppe soll für die positiven Effekte des Klettersport auf die körperliche Fitness und das Wohlergehen der Beschäftigten sensibilisiert werden. Zu diesem Zweck soll Sport als Instrument der Prävention wahrgenommen und eingesetzt werden und einen höheren Stellenwert in der Einrichtung erlangen. 2. Mitarbeitende ( Betreuungs- und Fachkräfte der Werkstatt): Diese Zielgruppe soll eine Vorbildfunktion für die Beschäftigten einnehmen. Durch Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und Methoden zum Klettersport soll sie befähigt werden, diesen Sport nicht nur selber auszuüben, sondern auch eine inklusive Klettergruppe für ihre Einrichtung in der Region aufzubauen und anzuleiten. 3. Beschäftigte der Werkstatt: Durch das Ausprobieren des inklusiven Kletterns soll diese Zielgruppe für den Klettersport begeistert und motiviert werden, regelmäßig klettern zu gehen, damit nicht nur die physische Gesundheit gestärkt, sondern auch die Teilhabe an der Gemeinschaft mit anderen Sportpartnern gefördert wird. Im Zentrum steht ein initialer Kletter-Aktionstag, der die Einrichtungen mit ihren Beschäftigten, Führungs- und Betreuungskräften neugierig macht und durch das Ausprobieren zeigt, dass alle Menschen mit und ohne Handicap klettern können. Der Erlebnischarakter steht im Mittelpunkt und soll für den Sport begeistern. Dieser Tag soll darüber hinaus Informationen, Hilfestellung, Wegweisung und Unterstützung bei der Umsetzung des Vorhabens Inklusives Klettern mit verschiedenen Modulen bie-ten, die frei wählbar sind.
Interne Kennung : 2025-43

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 92620000 Sportbezogene Dienstleistungen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel : Zugang für alle

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung :
Fester Wert (insgesamt) : 40
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung :
Fester Wert (insgesamt) : 60
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://www.subreport.de/E95892445

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Adresse für die Einreichung : https://www.subreport.de/E95892445
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 26/05/2025 12:00 +02:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 26/05/2025 12:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Informationen über die Überprüfungsfristen : Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion : nein

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Schlichtungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
TED eSender : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer : Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift : Pappelallee 33/35/37
Stadt : Hamburg
Postleitzahl : 22089
Land, Gliederung (NUTS) : Hamburg ( DE600 )
Land : Deutschland
Telefon : 040202071537
Internetadresse : http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer : 991-02380-92
Postanschrift : Villemombler Straße 76
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53123
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +4922894990
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e33e7f79-b7aa-42d4-9690-7424c6b16a72 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 23/04/2025 13:45 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00267705-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 81/2025
Datum der Veröffentlichung : 25/04/2025