Beschreibung
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LÄ01_NT01 Zur Erlangung des Projektziels werden Auf- und Abbau, Vorhalten sowie Betreiben von ATWS inkl. Planung und Prüfung für ATWS in kleinen Längen und für wandernde Bauspitzen erforderlich (Sept-Dez). VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ02_NT02 Zur Erlangung des Projektziels ist es infolge der örtlichen Begebenheiten, Gleisüberhöhungen, seitliches Geländeprofil erforderlich die wirksame Höhe der FAA auszugleichen - Überhöhungsmodule müssen beschafft und montiert werden. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ03_NT03 Zur Erlangung des Projektziels werden Auf- und Abbau, Vorhalten sowie Betreiben von ATWS inkl. Planung und Prüfung für ATWS in kleinen Längen und für wandernde Bauspitzen erforderlich (ab März 2024). VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ04_NT04 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestreifung Kupferkabel (Aug.-Okt.2024) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ05_NT05 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestreifung Kupferkabel (Nov.-Dez.2024) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung). LÄ06_NT06 Zur Erlangung des Projektziels werden zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bestreifung Kupferkabel (21. Dez. 2024 - Jan. 2025) erforderlich. VP105.1 ist bereits für die Sicherung der Baustelle in diesem Bereich gebunden. Ein weiterer AN führt zu einem unwirtschaftlichen Mehr- und Koordinierungsaufwand. Mit VP105.1 sind bereits Personal und Gerätschaften im Einsatz und bestehende Synergieeffekte blieben zudem ungenutzt. Eine Trennung der Leistungen ist nicht möglich, da die Maßnahmen in starker zeitlicher und örtlicher Abhängigkeit zueinanderstehen. Mit AN-Wechsel kommt es zu vermeidbaren Zusatzkosten, signifikanten Verzögerungen im Ablauf und es stehen sich die gesonderte Wertung und Vertragsabwicklung des neuen AN, mit einem unverhältnismäßigen zusätzlichen Aufwand, im Vergleich zur Gesamtleistung von VP105.1 gegenüber (unwirtschaftliche Splitterung)