Beschreibung
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Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. °°°°°°1) Mindestanforderungen an die Referenzen: °°°°°°°°°°° °°°°°°a) Benennung von insgesamt mindestens vier Referenzen aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Art, Umfang bzw. Größe und Komplexität vergleichbaren Leistungen für vergleichbare Gebäude. °°°°°°°° Vergleichbar sind Leistungen, wenn sie Planungsleistungen mindestens zu den Leistungsbildern Objektplanung oder Technische Ausrüstung zum Gegenstand hatten. Als vergleichbare Gebäude werden angesehen: Büro- oder Verwaltungsgebäude, Gebäude im Bereich von Bildungseinrichtungen (Schulen, Fachhochschulen, Universitäten) oder Krankenhäuser, jeweils mit einer Größe von mindestens 2000 m² Bruttogrundfläche (BGF). Nicht als vergleichbar angesehen werden insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, Lager- und Fabrikationsgebäude. °°°°°b) Von den gemäß lit. a) benannten Referenzen müssen mindestens zwei Referenzen aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) sein, die Planungsleistungen zu dem Leistungsbild Objektplanung in Bezug auf ein vergleichbares Gebäude gemäß lit. a) zum Gegenstand haben. Durch die zur Mindestanforderung b) vorgelegten Referenzen ist insgesamt nachzuweisen: °°°°°- Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung bezogen auf ein Gebäude mit Nutzung als Bildungsrichtung zum Gegenstand haben. °°°°°- Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung betreffend Sanierungsmaßnahmen eines vergleichbaren Gebäudes gemäß lit. a) zum Gegenstand haben. °°°°°- Mindestens eine Referenz, die Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung bezogen auf ein vergleichbares Gebäude gemäß lit. a) zum Gegenstand hat, muss Baukosten der Kostengruppen 300 und 400 der DIN 276:2018-12 über insgesamt mindestens 10.000.000,00 EUR (brutto) aufweisen. °°°°°c) Von den gemäß lit. a) benannten Referenzen müssen mindestens zwei Referenzen aus den letzten 10 Jahren (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet) sein, die Planungsleistungen zu dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in Bezug auf ein vergleichbares Gebäude gemäß lit. a) zum Gegenstand haben. Durch die zur Mindestanforderung c) vorgelegten Referenzen ist insgesamt nachzuweisen: °°°°°- Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung bezogen auf ein Gebäude mit Nutzung als Bildungsrichtung zum Gegenstand haben. °°°°°- Mindestens eine Referenz muss Planungsleistungen im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung betreffend Sanierungsmaßnahmen eines vergleichbaren Gebäudes gemäß lit. a) zum Gegenstand haben. °°°°°- Mindestens eine Referenz, die Planungsleistungen zu dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in Bezug auf ein vergleichbares Gebäude gemäß lit. a) zum Gegenstand hat, muss Baukosten der Kostengruppe 400 der DIN 276:2018-12 über insgesamt mindestens 2.000.000,00 EUR (brutto) aufweisen. °°°°°° °°°°°°d) Mindestens jeweils eine der zum Nachweis der Mindestanforderungen lit. b) und lit. c) vorgelegten Referenzen muss die Ausführung von vier aufeinanderfolgenden Leistungsphasen (gemäß HOAI, zum Beispiel Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 5) des jweiligen Leistungsbildes (Objektplanung bzw. Technische Ausrüstung) zum Gegenstand haben. °°°°°°° Der Nachweis der Erfüllung von Mindestanforderungen kann jeweils durch eine oder mehrere Referenzen erbracht werden. Im Referenzzeitraum liegen nur solche Referenzleistungen, die in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen, d.h. vom Referenzauftraggeber abgenommen wurden. Referenzen können auch für solche Leistungen berücksichtigt werden, die vom Referenzauftraggeber teilabgenommen wurden, wobei im Falle einer Teilabnahme die Referenz nur für die Leistungen herangezogen werden kann, die Gegenstand der Teilabnahme waren. Die Angaben zu den Referenzen sind so vorzunehmen, dass es dem Auftraggeber möglich ist, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen. Der Auftraggeber behält sich vor, zusätzliche Informationen in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen bei dem Bewerber anzufordern. Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts "Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit" folgende Angaben enthalten: °°°°° °°°°°- Bezeichnung und Ort des Referenzprojekts; °°°°°- Ausführliche Beschreibung der ausgeführten Planungsleistungen mit Angaben zu den beauftragten und zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Leistungsphasen; °°°°°- Angabe, ob die Referenz eine oder mehrere der Mindestanforderungen erfüllt und wenn ja, Angabe, welche Mindestanforderung erfüllt ist; °°°°°- Angabe zum Inbetriebnahmezeitpunkt des Bauwerks; °°°°°- Leistungszeitraum und Angabe Abnahme- bzw. Teilabnahmezeitpunkt der im Referenzprojekt erbrachten Leistungen; °°°°°- Honorarzone; °°°°°- Projektvolumen (Baukosten) netto gesamt (Anrechenbare Kosten nach DIN 276, KG 300-400); °°°°°- Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); °°°°°- Benennung der Kontaktdaten (E-Mail, Telefon) eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber. 2) Angaben über die Zahl der im Unternehmen beschäftigten festangestellten Mitarbeiter mit gesondert ausgewiesenem technischem Leistungspersonal bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.