Zusätzliche Informationen
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG54NH 1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Abwasserentsorgung Uetersen erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum auf der Vergabeplattform genannten Datum an die Abwasserentsorgung Uetersen über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Die Abwasserentsorgung Uetersen behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. 4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass die Abwasserentsorgung Uetersen keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. 6. Die Abwasserentsorgung Uetersen behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z.B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu. 7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben. 8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Termine für die Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz oder in Neumünster stattfinden. 9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Die Abwasserentsorgung Uetersen ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist. 10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Bewerbungsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/ Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/ Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Kreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer. 11. Die Abwasserentsorgung Uetersen behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. 12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen. 13. Die Abwasserentsorgung Uetersen wird sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl der Abwasserentsorgung Uetersen - zurückgestellt oder scheiden aus. Die Abwasserentsorgung Uetersen behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 1 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.