Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Korruption
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe
Betrugsbekämpfung
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe
Zahlungsunfähigkeit
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
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Nach § 124 GWB - Fakultative Ausschlussgründe
Entrichtung von Steuern
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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Nach § 123 GWB - Zwingende Ausschlussgründe,