Medizinische Assistenz

Gegenstand der Maßnahme ist die Medizinische Assistenz (Betreuung) für im Ausland leben-de oder im Ausland tätige Versicherte der Auftraggeberin, soweit hierfür Versicherungsschutz nach dem Siebten Sozialgesetzbuch besteht. Gegenstand der Maßnahme ist die Medizinische Assistenz (Betreuung) für im Ausland leben-de oder im Ausland tätige Versicherte der Auftraggeberin, soweit hierfür Versicherungsschutz nach …

CPV: 75300000 Servicii de asigurări sociale obligatorii, 60000000 Servicii de transport (cu excepţia transportului de deşeuri), 85140000 Diverse servicii de sănătate, 85143000 Servicii de ambulanţă
Termen limită:
13 Octombrie 2025, 12:00
Tipul de termen limită:
Depunerea unei oferte
Locul de executare:
Medizinische Assistenz
Organismul de alocare:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Numărul de atribuire:
2025-022-EU-HPE

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Sozialwesen

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Medizinische Assistenz
Beschreibung : Gegenstand der Maßnahme ist die Medizinische Assistenz (Betreuung) für im Ausland leben-de oder im Ausland tätige Versicherte der Auftraggeberin, soweit hierfür Versicherungsschutz nach dem Siebten Sozialgesetzbuch besteht.
Kennung des Verfahrens : 10a71d00-684b-4b59-9aae-c110b79f12f3
Interne Kennung : 2025-022-EU-HPE
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85143000 Einsatz von Krankenwagen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYT4HUH09A Nach Zuschlagserteilung wird mit dem Bestbieter ein Vertrag und ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen (beide Verträge in den Angebotsunterlagen enthalten). Anzeigepflicht bei Auftragsverarbeitung durch Dritte Eine Auftragsverarbeitung von Sozialdaten ist von der Auftraggeberin gemäß § 80 Abs. 1 SGB X bei deren Aufsichtsbehörde rechtzeitig vor Auftragserteilung anzuzeigen. Der Aufsichtsbehörde ist Gelegenheit zu geben, noch vor Auftragserteilung die mitgeteilten Angaben zu prüfen und durch Beratung oder auf andere Weise tätig zu werden, um eine spätere Beanstandung zu vermeiden. Vor Vertragsschluss wird mit dem / den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter / Bietern ein Termin zur Überprüfung der eingereichten Unterlagen vereinbart. Sollte sich im Rahmen dieser Vorabkontrolle herausstellen, dass die erforderlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht erfüllt werden, kann der Zuschlag nicht an diesen Bieter erfolgen. In diesem Fall wird dasselbe Verfahren mit dem zweitplatzierten Bieter des jeweiligen Loses durchgeführt.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Sofern geforderte nationale Eignungsunterlagen, s. einzureichende Unterlagen, nicht vorgelegt werden erfolgt ein Ausschluss
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Betrug : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Korruption : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Zahlungsunfähigkeit : Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Es darf kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, bestehen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Es darf keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultieren, dass das Unternehmen bereits in der Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Medizinische Assistenz
Beschreibung : Gegenstand der Maßnahme ist die Medizinische Assistenz (Betreuung) für im Ausland leben-de oder im Ausland tätige Versicherte der Auftraggeberin, soweit hierfür Versicherungsschutz nach dem Siebten Sozialgesetzbuch besteht. Dies beinhaltet: a) Service-Center bereitstellen b) Kommunikation mit den Leistungserbringern im Ausland c) Prüfung der voraussichtlichen Leistungspflicht der Auftraggeberin d) Beurteilung der medizinischen Versorgung im Ausland e) Organisation einer erforderlichen Verlegung/Repatriierung des/der Versicherten durch-führen f) Behandlung des/der Versicherten im Ausland überwachen g) Abrechnung der Leistungsträger prüfen Darüber hinaus kann es vorkommen, dass die Unterstützung zu weiteren Aufgaben, wie z. B. Durchführung von Begutachtungen, Versorgung mit Hilfsmitteln, etc. benötigt wird. Für die Dienstleistung Medizinische Assistenz soll ein Rahmenvertrag für 4 Jahre geschlossen werden. Das geschätzte Auftragsvolumen für den Gesamtzeitraum beträgt etwa 880.000 Euro. Es wird von einer maximalen Anzahl von 350 Fällen in 4 Jahren ausgegangen. Als Vertragsbeginn ist der 01. Dezember 2025 vorgesehen.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 75300000 Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85140000 Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 85143000 Einsatz von Krankenwagen

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 48 Monat

5.1.5 Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt. : 880 000 Euro

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Dokument 07_Eignung - Präqualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Informationen zur Präqualifikation
Kriterium : Finanzkennzahlen
Beschreibung : Dokument 07_Eignung - Umsatzzahlen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Umsatzzahlen der letzten 3 Geschäftsjahre
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Dokument 07_Eignung - Haftpflicht: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Betriebshaftpflichtversicherung
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Dokument 07_Eigung - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat von mindestens drei verschiedenen Referenzgebern jeweils eine nachprüfbare Referenz der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen. Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden.
Kriterium : Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung : Dokument 05_Angebotsformblatt - HRA-/HRB-Nummer+ UST-ID (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt.

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 06/10/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 13/10/2025 12:00 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 88 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : vgl. Dokument 05, Angebotsformblatt, Punkt 2.2
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 13/10/2025 12:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Dokument 07_Eignung - Russlandverordnung: Erklärung gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 i Datenschutzkonzept (Dokument 03, Leistungsverzeichnis, Punkt 6) Für die Verarbeitung von Sozialdaten ist ein Datenschutzkonzept einzureichen, welches vor Zuschlagsentscheidung geprüft wird Folgende Anforderungen und Maßnahmen sind zu gewährleisten und im Konzept konkret zu beschreiben, inkl. Verfahren, Schnittstellen und die einzelnen Datenverarbeitungsschritte: die Zugangskontrolle, die Datenträger-/ Speicherkontrolle, die Benutzerkontrolle, die Zugriffskontrolle, die Übertragungs- /Transportkontrolle, die Eingabekontrolle, die Zuverlässigkeit und Wiederherstellbarkeit der Systeme, die Datenintegrität, die Auftragskontrolle, die Verfügbarkeit der Daten, die Datentrennung, die Datenlöschung. Vorhandene Nachweise, Zertifizierungen und Dokumentationen zu den TOMs sind beizufügen.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : VOL/B, Vertrag

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen : Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein An-trag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB). Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens § 20 VgV (1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt. § 15 VgV (2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung. (4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert. § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter (1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit. (2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform, 1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags, 2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots, 3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und 4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Berufsgenossenschaft Holz und Metall

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Registrierungsnummer : 993-8003410200-62
Postanschrift : Isaac-Fulda-Allee 18
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55124
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Kontaktperson : Vergabestelle
Telefon : +49 61318020
Fax : +49 613180220800
Internetadresse : https://www.bghm.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer : t:022894990
Postanschrift : Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53113
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 22894990
Fax : +49 2289499163
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 3ee44dc5-c526-447d-9dc0-96a2131b857a - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 10/09/2025 14:52 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00593702-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 174/2025
Datum der Veröffentlichung : 11/09/2025