Lieferung Stromzähler, Mainz - 30023260

Lieferung von Stromzählern, Los 2+4, für die Mainzer Netze GmbH 2000 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Hager" 1500 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Tuchel" 4250 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Hager" 2750 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Tuchel" 3300 Stk. "Basiszähler, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler …

CPV: 38551000 Contoare de energie, 38500000 Aparate de control şi de testare
Locul de executare:
Lieferung Stromzähler, Mainz - 30023260
Organismul de alocare:
Mainzer Netze GmbH
Numărul de atribuire:
X-SWMAG-2025-0026

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Netze GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers : Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Lieferung Stromzähler, Mainz - 30023260
Beschreibung : Lieferung von Stromzählern, Los 2+4, für die Mainzer Netze GmbH
Kennung des Verfahrens : b497bc8c-44d8-4eb0-a89f-e0a166e039dd
Interne Kennung : X-SWMAG-2025-0026
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38551000 Stromzähler
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 38500000 Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen

2.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Interessierte Unternehmen reichen nach Auftragsbekanntmachung die geforderten Angebotsunterlagen beim e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblatts ein. Auskünfte und Anfragen zu Inhalten der Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind während des Verfahrens, in jedem Fall schriftlich über das e-Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes zu senden. Angebote sind elektronisch und termingerecht, in der dafür vorgesehenen Form, vollständig ausgefüllt, vollständig in allen Bestandteilen und jeweils an den dafür vorgesehenen Stellen unterschrieben / anerkannt über das eVergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes einzureichen. Die Angebotsunterlagen müssen zwingend alle geforderten Angaben enthalten. Der komplette Umfang/ Wortlaut der Originalausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich anerkannt. Bis zum Ende der Angebotsfrist kann ein Angebot zurückgezogen werden. Danach ist der Bieter bis zum Ablauf der genannten Bindefrist an sein Angebot gebunden. Das Angebot muss vollständig sein. Das Fehlen der unter 1.5 genannten formalen Erfordernisse/Eigenschaften/Kriterien bzw. dort aufgeführten Erklärungen/Nachweise führt, unabhängig von sonstigen evtl. Mängeln und Beanstandungen bzgl. des Inhalts der Angebote, zum sofortigen Ausschluss aus dem Verfahren. Ein Verweis auf eine frühere Bewerbung wird nicht berücksichtigt. Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die insbesondere nicht den folgenden Erfordernissen genügen: 1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorge-nommen worden sind, 5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder 6. nicht zugelassene Nebenangebote.  Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Los 2: mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler
Beschreibung : 2000 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Hager" 1500 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler ohne wMBus Tuchel" 4250 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Hager" 2750 Stk. "mME, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler, wMBus Tuchel"
Interne Kennung : LOT-0001

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38551000 Stromzähler

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 13/02/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : dcf5f74b-496f-4edf-967a-41aebe312c6e-01

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 2 maximal 175 Punkte, in Los 4 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Mainzer Netze GmbH -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Los 4: Basiszähler, 60A
Beschreibung : 3300 Stk. "Basiszähler, 60A, Eintarif Zweirichtungszähler Tuchel"
Interne Kennung : LOT-0002

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 38551000 Stromzähler

5.1.2 Erfüllungsort

Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 02/06/2025
Enddatum der Laufzeit : 13/02/2026

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen :
Kennung der vorherigen Bekanntmachung : dcf5f74b-496f-4edf-967a-41aebe312c6e-01

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung : Qualität
Beschreibung : Die Erfüllung der Muss- und Wertungskriterien ist in Dokument B04 einzutragen. Die Nichterfüllung eines Musskriteriums führt dabei zum Ausschluss des Angebots. Für die optionalen Kriterien wer-den die aufgeführten Punkte vergeben. Es können in Los 2 maximal 175 Punkte, in Los 4 maximal 145 Punkte erreicht werden.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 30
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung : Preis
Beschreibung : Bewertet werden die Angebotspreise, inkl. möglichem Nachlass, gemäß Lieferverzeichnis B03. Die maximale Punktzahl erhält das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis. Bei allen weiteren Angeboten wird der Quotient mit dem Mindestangebot als Faktor zur Maximalpunktzahl gebildet: 175 bzw. 145 * [Mindestangebot]/[Angebot] (doppelter Preis = halbe Punktzahl) Sollte der Gesamtpreis des niedrigsten Angebots mehr als 30% unterhalb des Preises des nächst-niedrigen Angebotes liegen, so behält sich der Auftraggeber vor, dieses Angebot auf Plausibilität hin zu überprüfen, ggf. den Bieter aus dem Verfahren auszuschließen oder zurückzustellen. Sollte dieser Fall eintreten, so würde dieses Angebot nicht weiter in die Bewertungsmethodik einfließen und das Angebot mit dem zweitniedrigsten Angebotspreis erhält dann die volle Punktzahl.
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 70
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Informationen über die Überprüfungsfristen : Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB: (1) Die zuständigen Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Formvorschrift gem. §161 GWB: (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich des Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Mainzer Netze GmbH -

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 0,01 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : EasyMeter GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 7
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 5

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0002

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Landis+Gyr GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0002
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : CON-0002
Datum des Vertragsabschlusses : 28/04/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 6
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3

8. Organisationen

8.1 ORG-7001

Offizielle Bezeichnung : Mainzer Netze GmbH
Registrierungsnummer : DE 243 365 202
Postanschrift : Rheinallee 41
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55118
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131127172
Fax : +49 6131126023
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1 ORG-7004

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer : DE355604198
Postanschrift : Stiftsstraße 9
Stadt : Mainz
Postleitzahl : 55116
Land, Gliederung (NUTS) : Mainz, Kreisfreie Stadt ( DEB35 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 6131 16 2234
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Landis+Gyr GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Großunternehmen
Registrierungsnummer : DE 811170791
Postanschrift : Humboldtstr. 64
Stadt : Nürnberg
Postleitzahl : 90459
Land, Gliederung (NUTS) : Nürnberg, Kreisfreie Stadt ( DE254 )
Land : Deutschland
Telefon : 01716870017
Fax : 0123456
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0002

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : EasyMeter GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer : DE366003460
Postanschrift : Piderits Bleiche 9
Stadt : Bielefeld
Postleitzahl : 33689
Land, Gliederung (NUTS) : Bielefeld, Kreisfreie Stadt ( DEA41 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5205 9828-34
Fax : +49 5205 982828
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-7005

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1 Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : de8d6472-ae13-4554-8beb-6abf9e29f153 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 29/04/2025 09:54 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch

11.2 Informationen zur Veröffentlichung

Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00279222-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 84/2025
Datum der Veröffentlichung : 30/04/2025