Zusätzliche Informationen
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Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens 1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VOB/A. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet. 2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Allen interessierten Unternehmen stehen die für die Entscheidung zur Beteiligung am Vergabeverfahren erforderlichen Angaben und Informationen zu Beginn der Ausschreibung zur Verfügung. 3. Die von Bewerbern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages/Angebotes. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Homepage der Vergabestelle, dort unter "Datenschutz" hinterlegt. 4. Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. 5. Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern „on hold“ gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag – gleich aus welchem Grund – nicht erteilt werden kann. Dieses Kriterium wird für die Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe verwendet Art der Gewichtung Die Auswahlkriterien kommen zur Anwendung, wenn mehr als die angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt. Die Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es sollten jeweils nur drei Referenzen eingereicht werden. Je Referenz können bis zu 35 Punkte erreicht werden. Werden weniger als drei Referenzen eingereicht, werden für die fehlenden Referenzen jeweils null Punkte vergeben und diese null Punkte in die Wertung der Referenzen einbezogen. Es steht Ihnen aber frei, mehr Referenzen vorzulegen. Die Summe der erreichten Punktzahlen aller jeweils bewerteten Referenzen wird durch die Zahl der eingereichten Referenzen dividiert und so eine durchschnittliche Punktzahl ermittelt, die mit der Anzahl der Referenzen (max. 3) multipliziert wird (kaufmännische Rundung des jeweiligen Ergebnisses ohne Kommastelle). Die Bewerber sollten daher nur die Referenzen einreichen, die ihre Fachkunde besonders gut nachweisen und gemäß Bewertungsmatrix hohe Punktzahlen erzielen. Maximal können 105 erreicht werden. Es sind Referenzen vorzulegen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Für die Punktvergabe gilt wie folgt: • Je 5 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber mit der Referenz sowohl die Planung auf Grundlage einer FLB ab LPH 5 HOAI als auch die bauliche Realisierung als Generalunternehmer nachweist. • Bis zu 5 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau ab 2.000 m² BGF nachweist: a. je 1 Punkt wird vergeben, wenn die Referenz Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau von 2.000 - 3.000 m² BGF nachweist, b. je 3 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau von 3.000 - 5.000 m² BGF nachweist c. und 5 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau von > 5.000 m² BGF nachweist. • Bis zu 5 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit einer bautechnischen Komplexität (KG 300) ab 1,0 Mio. € nachweist. a. je 2 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit bautechnischer Komplexität (KG 300) von 1,0 – 2,0 Mio. € nachweist, b. je 3 Punkte für Referenzen mit Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit bautechnischer Komplexität (KG 300) von 2,0 - 3,0 Mio. €, c. je 4 Punkte für Referenzen mit Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit bautechnischer Komplexität (KG 300) von 3,0 - 4,0 Mio. € d. und 5 Punkte für Referenzen mit Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit bautechnischer Komplexität (KG 300) von > 4,0 Mio. €. • Bis zu 5 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber eine Referenz mit Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit anlagentechnischer Komplexität (KG 400) ab 1,0 Mio. € nachweist. a. je 2 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit anlagentechnischer Komplexität (KG 400) von 1,0 – 1,5 Mio. € nachweist, b. je 3 Punkte für Referenzen mit Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit anlagentechnischer Komplexität (KG 400) von 1,5 - 2,0 Mio. €, c. je 4 Punkte für Referenzen mit Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit anlagentechnischer Komplexität (KG 400) von 2,0 - 2,5 Mio. €, d. und 5 Punkte für Referenzen mit Umbaumaßnahmen mit Schwerpunkt Innenausbau mit anlagentechnischer Komplexität (KG 400) von > 2,5 Mio. €. • Je 5 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber eine Referenz einreicht, die auch die Neugestaltung von Außenanlagen (KG 500) zwischen 100.000 - 200.000 € nachweist. • Je 5 Punkte werden vergeben, wenn der Bewerber eine Referenz für eine Bildungseinrichtung einreicht. • Je 5 Punkte werden vergeben, wenn die Referenz die Umsetzung von mindestens BIM2FM umfasst. Hinweis der Vergabestelle: Die Bewerber werden gebeten, sich auf die Vorlage vergleichbarer Referenzen zu beschränken. Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet. Die Referenzen sind ausschließlich mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Die Referenzen können auf weiteren DIN A 4 Blättern (mind. 1 und höchstens 6) näher beschrieben werden. Die eindeutige Zuordnung zusätzlicher Referenzblätter ist unbedingt durch entsprechende Beschriftung zu gewährleisten.