Korruption
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 6, 7, 8 und 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Betrugsbekämpfung
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 4 und 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 und 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 5 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 7 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 10 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
:
Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) und Vergabeverordnung (VgV) i. V. m. VOB/A EU.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 8 und 9 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Entrichtung von Steuern
:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 Ziffer 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Zahlungsunfähigkeit
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).