EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE

EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE Ab 1. Jänner 2025 wird in Österreich ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. Davon betroffen sind in Österreich jährlich ca. 2,4 Milliarden PET-Flaschen und Getränkedosen (55.000 Tonnen, 1/3 Alu-Dosen und 2/3 PET-Flaschen), für …

CPV: 90500000 Servicii privind deşeurile menajere şi deşeurile, 90513000 Servicii de tratare şi eliminare de deşeuri menajere şi deşeuri nepericuloase, 90514000 Servicii de reciclare a deşeurilor menajere
Termen limită:
10 Iunie 2025, 07:00
Tipul de termen limită:
Depunerea unei oferte
Locul de executare:
EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE
Organismul de alocare:
EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH
Numărul de atribuire:
1

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH
Rechtsform des Erwerbers : Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Umweltschutz

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE
Beschreibung : EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE
Kennung des Verfahrens : a0aa1f05-98e6-468c-802d-fc1aace529cc
Interne Kennung : 1
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens : Die Gründe der Dringlichkeit sind der Beginn des Pfandsystems am 01.01.2025 und die seit Bekanntmachung der erforderlichen Sortierdienstleistung Pfandmaterial aus der Region Westösterreich im EU-Amtsblatt 11.10.2023 andauernden und bislang unbegründeten Nachprüfungsanträge und daraus resultierender Verzögerung der Beauftragung der erforderlichen Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg. Die Lagermöglichkeiten der Pfandgebinde sammelnden Handelsbetriebe sind erschöpft. Um den Abtransport der Pfandgüter sowie deren Zuführung in den Pfandkreislauf zu gewährleisten und damit dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen ist Ziel des Beschaffungsvorhabens die sofortige Aufnahme der Sortierdienstleistungen zur Abdeckung der unbedingt erforderlichen Leistungen, bis die erforderlichen und bekämpften Zuschläge im Vergabeverfahren „EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg“ rechtskräftig erfolgt sind und mit der Leistungserbringung begonnen werden kann.
Zentrale Elemente des Verfahrens : Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung gemäß § 31 Abs 5 iVm § 34 Z 3 BVergG 2018 nach den Regelungen des Oberschwellenbereichs durchgeführt. Das Vergabeverfahren wird gemäß § 74 Z 1 BVergG 2018 aus Gründen der Dringlichkeit im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Die EWP geht aufgrund ihrer Ausgestaltung und internen Organisation als Tochtergesellschaft der jeweiligen Interessenvertretungen davon aus, kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des BVergG zu sein. Die EWP hat sich jedoch aufgrund der aktuell vorliegenden Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen, BGBl. II Nr. 283/2023 dafür entschieden, die Bestimmungen des BVergG 2018 auf die gegenständliche Beschaffung anzuwenden. Weitere Auskünfte und Kontakstellen: siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : {0}
Betrug : {0}
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : {0}
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : {0}
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : {0}
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : {0}
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : {0}
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : {0}
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : {0}
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : {0}
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : {0}
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : {0}
Delikt im Zusammenhang mit seinem beruflichen Verhalten im Bereich der Beschaffung von Verteidigungsgütern : {0}
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : {0}
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : {0}
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : {0}
Mangelnde Vertrauenswürdigkeit im Hinblick auf den Ausschluss von Risiken für die Sicherheit des Landes : {0}
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : {0}
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : {0}
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : {0}
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : {0}
Konkurs : {0}
Zahlungsunfähigkeit : {0}
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : {0}
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : {0}

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-7807

Titel : EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE
Beschreibung : Ab 1. Jänner 2025 wird in Österreich ein Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff und Metall eingeführt. Davon betroffen sind in Österreich jährlich ca. 2,4 Milliarden PET-Flaschen und Getränkedosen (55.000 Tonnen, 1/3 Alu-Dosen und 2/3 PET-Flaschen), für die ein Pfand von 25 Cent pro Verpackung beim Verkauf eingehoben wird. Durch die beständigen (bislang unbegründeten) Nachprüfungsanträge ist die Sortier- und Logistikdienstleistung für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg ausstehend. Der Beginn des Sortier- und Logistikbetriebs im Vergabeverfahren „EWP / Einwegpfand: Sortier- und Logistikdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg“ war für spätestens 01.04.2025 vorgesehen. Ziel des Beschaffungsvorhabens sind die sofortige Aufnahme der Sortierdienstleistungen zur Abdeckung der unbedingt erforderlichen Leistungen, bis die erforderlichen und bekämpften Zuschläge im Vergabeverfahren „EWP / Einwegpfand: Sortier- und Logistikdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg“ rechtskräftig erfolgt sind und mit der Leistungserbringung begonnen werden kann. Die Vertragsdauer- und der Leistungsumfang beschränkt sich daher auf das unbedingt erforderliche Ausmaß. Die Vertragslaufzeit ist mit maximal 6 Monaten begrenzt. Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist, den im Zuge des Vergabeverfahrens ermittelten Bestbieter mit der Erbringung zumindest folgender Leistungen für das Projekt „Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg“ zu beauftragen mit zumindest folgendem Inhalt • Durchführung der Dienstleistung der Sortierung; • Durchführung der zugehörigen Umschlagstätigkeiten am Anlagenstandort des AN (Entladung der anliefernden LKW, Einlagerung Input, Einlagerung Output, Verladung auf die abholenden LKW)
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
Optionen :
Beschreibung der Optionen : Siehe Ausschreibungsunterlagen.

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Extra-Regio NUTS 3 ( ATZZZ )
Land : Österreich
Zusätzliche Informationen : Erfüllungsort ist Österreich

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 30/06/2025
Laufzeit : 6 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Erforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein
Zusätzliche Informationen : Siehe Ausschreibungsunterlagen.

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann : Siehe Ausschreibungsunterlagen. Zu Punkt IV.2 "Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Teilnehmer": Das ANKÖ-System zwingt zur Eingabe von mindestens 3 einzuladenden Teilnehmern in die 2. Phase/Stufe des Verfahrens. KLARGESTELLT WIRD, dass entsprechend den Festlegungen zu den Auswahlkriterien (AU, Teil A) mindestens 1 und maximal 5 Unternehmen zur 2. Stufe des Vergabeverfahrens zulassen wird/werden (somit die 2. Stufe des Vergabeverfahrens auch mit weniger als 3 Unternehmen eingeleitet werden kann).
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://schramm-oehler.vergabeportal.at/Detail/215062

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich
Beschreibung : Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 10/06/2025 07:00 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Es ist eine Geheimhaltungsvereinbarung erforderlich : ja
Zusätzliche Angaben zur Geheimhaltungsvereinbarung : Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Dieses Verfahren fällt unter die Verordnung zu ausländischen Subventionen (FSR)
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja
Finanzielle Vereinbarung : Siehe Ausschreibungsunterlagen.

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Bundesverwaltungsgericht -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben

8. Organisationen

8.1 ORG-6455

Offizielle Bezeichnung : EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH
Registrierungsnummer : 9110032898689
Postanschrift : 1120
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1120
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 000000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-4678

Offizielle Bezeichnung : Bundesverwaltungsgericht
Registrierungsnummer : 9110008059823
Postanschrift : Erdbergstraße 192-196
Stadt : Wien
Postleitzahl : 1030
Land, Gliederung (NUTS) : Wien ( AT130 )
Land : Österreich
Telefon : +43 160149
Internetadresse : https://www.bvwg.gv.at/
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

10. Änderung

Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung : b1422909-9905-4eda-b605-10dda69addcd-01
Hauptgrund für die Änderung : Annullierung beabsichtigt
Beschreibung : Die Auftraggeberin teilt hiermit mit, dass das Vergabeverfahren „EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE“ gemäß § 148 Abs 1 und Abs 2 BVergG 2018 widerrufen wird, weil das Vergabeverfahren zu widerrufen ist und sachliche Gründe für den Widerruf bestehen. Ein Vergabeverfahren ist gem. § 148 Abs 1 BVergG 2018 zu widerrufen, wenn Umstände bekannt werden, die, wären sie schon vor Einleitung des Vergabeverfahrens bekannt gewesen, eine Ausschreibung ausgeschlossen hätten oder zumindest zu einer inhaltlich wesentlich anderen Ausschreibung geführt hätten. Das Vergabeverfahren „EWP / Einwegpfand: Sortierdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg – NOTVERGABE“ wurde aufgrund der mehrfachen Verzögerung durch Nachprüfanträge eingeleitet und hatte als Ziel die sofortige Aufnahme der Sortierdienstleistungen zur Abdeckung der unbedingt erforderlichen Leistungen, bis die erforderlichen und bekämpften Zuschläge im Vergabeverfahren „EWP / Einwegpfand: Sortier- und Logistikdienstleistungen für Pfandgebinde aus den Regionen Tirol und Vorarlberg“ rechtskräftig erfolgt sind und mit der Leistungserbringung begonnen werden kann. Aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Zuschlagserteilungen sind die Gründe der Notvergabe weggefallen. Wäre der Auftraggeberin bereits vor Einleitung des Vergabeverfahrens bekannt gewesen, dass eine rasche Zuschlagserteilung durchführbar ist, hätte dies eine Ausschreibung ausgeschlossen. Ein Vergabeverfahren kann gem. § 148 Abs 2 BVergG 2018 aus sachlichen Gründen in jedem Fall widerrufen werden. Im Hinblick auf die einschlägige ständige Judikatur des EuGH ist dahingehend kein strenger Maßstab anzulegen, denn ist der Widerruf eines Vergabeverfahrens nicht vom Vorliegen schwerwiegender oder gar außergewöhnlicher Umstände abhängig (EuGH C-27/98, Metalmeccanica, EuGH C-92/00, Hospital Ingenieure, EuGH C-244/02, Kauppatalo Hansel Oy, und EuGH C-440/13, Croce Amica One). Aufgrund der zwischenzeitlich durchgeführten Zuschlagserteilungen sind die Gründe der Notvergabe weggefallen. Zusammenfassend sind mit den zwischenzeitlich durchgeführten Zuschlagserteilungen die Gründe der Notvergabe weggefallen. Aus diesen Gründen war die Ausschreibung gem. § 148 Abs 1 und Abs 2 BVergG 2018 zu widerrufen. Die Stillhaltefrist endet mit Ablauf des Tages: Donnerstag, 05.06.2025.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 4aa13c27-c404-4af2-bac0-1bfc443b0ab8 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 26/05/2025 21:37 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00341728-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 101/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/05/2025