Zusätzliche Informationen
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Zusätzliche Informationen: Im Formblatt 333b-B "Eigenerklärung zur Eignung" sind folgende Angaben zu machen: - Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. -Auf Verlangen Vorlage entsprechender Jahresabschlüsse, soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. - Angaben zu Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, Nachweis durch mindestens 3 Referenzen. - Auf Verlangen Vorlage jeweils einer schriftlichen Referenz zu den o.g. Eigenerklärungen - Angaben zu Arbeitskräften, die für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. - Auf Verlangen Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. - Angaben zu Registereintragungen - Auf Verlangen Vorlage zur Bestätigung der Erklärungen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation -- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. --- Das Unternehmen ist zahlungsunfähig. --- Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde beantragt. --- Ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren wurde eröffnet. --- Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt. --- Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt. --- Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. --- Das Unternehmen hat seine Tätigkeit eingestellt. -- Falls ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ist er auf Verlangen vorzulegen. -Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/ Bieter in Frage stellt - Erklärung, dass -- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne von § 6e EU VOB/A vorliegen. -- Vertreter des Unternehmens in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind. -- Vertreter des Unternehmens in den letzten drei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einer Eintragung im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Geldbuße von mehr als 175.000 Euro belegt worden sind. -- ob für das Unternehmen ein fakultativer Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. -- ob für das Unternehmen zwar ein Ausschlussgrund im Sinne von § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, für das jedoch Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. - Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der Auftraggeber für den Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll sowie für andere Unternehmen das Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt abfragen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Für den Abruf im Wettbewerbsregister sind folgende Angaben zu machen: 1. registerführende Stelle, 2. Registerbezeichnung, 3. Registernummer, 4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung -- Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. - Auf Verlangen Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft - Auf Verlangen Vorlage einer qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.