Beschreibung
:
(1) Eigenerklärung gem. FB 124 – zwingend mit dem Angebot einzureichen: Angabe der einschlägigen Umsatzzahlen pro Geschäftsjahr bzw. Winterdienstperiode, Angabe der Beschäftigtenzahlen, Eigenerklärung über Vorhandensein bzw. Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, sowie für Schäden aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs (KfZ-Haftpflicht). Mindestdeckungssumme 5.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden (Betriebshaftpflichtversicherung), 100.000.000,00 € für KfZ-Haftpflichtversicherung, geltend pro Fahrzeug. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe insbes. betr. die Betriebshaftpflicht bereits über diese Versicherungen verfügen, genügt Eigenerklärung gem. FB 124. Der Markt Bad Hindelang behält sich vor, in der Aufklärungsphase eine aktuell gültige Versicherungsbestätigung nachzuverlangen. Bei Bietern, die bei Angebotsabgabe noch nicht über diese Deckungssummen verfügen, reicht Eigenerklärung im Rahmen des FB 124, dass eine solche Versicherung mit dieser Deckungssumme abgeschlossen werden wird. In der Aufklärungsphase wird bzgl. dieser Bieter vorbehalten, dass Bescheinigung über vorgesehenen Versicherungsabschluss vorgelegt wird. (2) Erklärung Bezug Russland (FB 127) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (3) Erklärung Bietergemeinschaft (FB 234) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt mit einzureichen) (4) Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer Unternehmen (FB 235) – zwingend mit dem Angebot einzureichen (falls nicht zutreffend, dann unausgefüllt einzureichen) (5) Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (FB 236) – auf gesondertes Verlangen einzureichen - spätestens vor einer etwaigen Zuschlagserteilung einzureichen (6) Referenzliste der innerhalb der letzten 5 Jahre vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung (nach Art und Umfang) vergleichbar sind, unter Angabe Rechnungswert, Leistungsort, Leistungszeit sowie des Kunden und der Kontaktdaten des Ansprechpartners. Es ist mind. 1 Referenz im Wert von 10.000,00 € netto Auftragswert zu belegen. Die Verträge müssen, rückgerechnet ab dem 31.10.2025 nicht älter als 5 Jahre sein und mind. 1 Jahr laufen (mind. 1 Winterdienstperiode). Die Referenznachweise bzw. -bestätigungen werden gemäß FB 124 ggf. für den Fall einer Zuschlagsnähe angefordert. Es genügt 1 Referenz. Vergleichbar sind Räum- und Streudienste mit Auftragswert > 10.000,00 € netto pro Jahr. Vergleichbarkeit insbes. bei vergleichbaren Straßen- und Wegeverhältnissen, sowie Steigungen wie beim Markt Bad Hindelang. (7) Nachweis vorhand. Gerätschaften (Angabe des bzw. der Fahrzeuge) laut LV, die zur Leistungserbringung vorgesehen sind, bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Bieter, die das Fahrzeug nicht selbst besitzen, müssen – unter Nutzung der FB 235/236 – Angaben zum Einsatz von Drittunternehmen bereits im Angebot machen und spätestens vor Zuschlagserteilung eine Verpflichtungserklärung von Seiten des Drittunternehmens bzw. Mietvertrag vorlegen. (8) Angaben der Namen der für die Leistungsausführung vorgesehenen Beschäftigten auf Anforderung des Marktes Bad Hindelang vor etwaiger Zuschlagserteilung. Personal des anbietenden Unternehmens oder ggf. des Drittunternehmens muss aus Sicherheitsgründen und wg. höherrangiger Kontrollaufgaben der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Der AN hat dem AG seinerseits die Qualifikation inkl. der Sprachkenntnisse des von ihm beauftragten selbstständigen oder unselbstständigen Dritten nachzuweisen. Soweit der Dritte seinerseits selbstständig ist, hat er dem AN und dieser dem AG die Selbstständigkeit des Dritten nachzuweisen. Im Hinblick auf die Selbstständigkeit gilt für zum Einsatz kommende Dritte die gleiche Verpflichtung zur Anmeldung und zum Nachweis eines selbstst. Gewerbes wie für den AN selbst. Der AG ist berechtigt, jedes der als Unterauftragnehmer benannten Unternehmen umfassend zu überprüfen. (9) Bei Verwendung von Personal aus Nicht-EU-Staaten sind vom Bieter gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse vorzulegen. Gleiches gilt für einzusetzende Drittunternehmer (Nachunternehmer). (10) Der Markt Bad Hindelang wird im Wettbewerbsregister abfragen, ob Eintragungen des vorgeseh. Zuschlagsbieters gespeichert sind. Ggf. ist auf Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen. Präqualifikation (PQ-Verein IHK, EEE usw.) wird anerkannt, soweit hier nichts Zusätzliches verlangt wird, was zu prüfen Aufgabe der Bieterperson bzw. ggf. seiner Drittunternehmen ist. Eignungsanforderungen an Drittunternehmen: Bieter müssen mit Angebotsabgabe die Leistung benennen, in welchem Umfang (%-Satz) NU-Leistungen erbracht werden. Sofern bekannt, kann der NU bereits mit der Angebotsabgabe benannt werden. Dieser NU ist spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen. Er wird dann auf Eignung überprüft. Er hat prinzipiell die v.g. Anforderungen zu erfüllen, welche für den Hauptunternehmer (HU) gelten; insbes. ist die Eigenerklärung gem. FB 124 abzugeben. Im Übrigen gelten die Anforderungen der NU-Erklärungen gemäß FB 235. Bei der Eignungsleihe (FB 236), wo der Eignungsleihgeber seine Kapazitäten wie Maschinen und Gerät, Personal oder auch Referenzen zur Verfügung stellt, ist darzulegen, dass der Leihgeber substanziell an der Leistungsausführung beteiligt wird. Bietergemeinschaften (BG): Es gilt FB 234. Für jeden einzelnen Partner gilt anforderungsmäßig, was auch für Einzel-Bieter gilt. Die Formblätter sind grds. von jedem Partner auszufüllen. Bzgl. der Eignung gilt, dass Voraussetzungen betrieblicher bzw. technischer Art wie Betriebsausstattungen, Referenzen und dergleichen grds. kumuliert werden dürfen. Bzgl. Mindest-Haftpflichtdeckungssummen, ist von jedem einzelnen BG-Partner die Mindest-Deckungssumme zu erfüllen; Versicherungen sind aufeinander abzustimmen.