Beschaffung Abrollbehälter Gefahrgut

Beschaffung eines Abrollbehälters Gefahrgut inkl. feuerwehrtechnischer Beladung und Zubehör Lieferung eines Abrollbehälters Technische Hilfeleistung. Neben den Vorgaben der Leistungsbeschreibung muss der Abrollbehälter nachstehenden Regeln und Vorschriften in der aktuellen Version entsprechen: - Unfallverhütungsvorschriften - den VDE-Vorschriften über elektrische Anlagen - EMV-Gesetz Der Abrollbehälter muss weiterhin: - zur behördlichen Abnahme vorgestellt …

CPV: 34144210 Vehicule de pompieri, 35000000 Echipament de securitate, de luptă împotriva incendiilor, de poliţie şi de apărare
Termen limită:
14 Iulie 2025, 09:30
Tipul de termen limită:
Depunerea unei oferte
Locul de executare:
Beschaffung Abrollbehälter Gefahrgut
Organismul de alocare:
Stadt Salzgitter
Numărul de atribuire:
2025-0116-(L)

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Salzgitter
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Beschaffung Abrollbehälter Gefahrgut
Beschreibung : Beschaffung eines Abrollbehälters Gefahrgut inkl. feuerwehrtechnischer Beladung und Zubehör
Kennung des Verfahrens : 66c20d2f-976b-4060-a76e-2836e3e70331
Interne Kennung : 2025-0116-(L)
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : An der Feuerwache 3
Stadt : Salzgitter
Postleitzahl : 38226
Land, Gliederung (NUTS) : Salzgitter, Kreisfreie Stadt ( DE912 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : Bekanntmachungs-ID: CXUAYYDYTEU7CC4N Abweichende Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters sowohl als Allgemeine Geschäftsbedingungen als auch in Form einzelfallbezogener Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil. Ein verfristetes Angebot wird ausgeschlossen. Ein Angebot gilt als verfristet, wenn der Bindefristverlängerung in der vorgegebenen Frist nicht aktiv zugestimmt wird.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann : 2
Auftragsbedingungen :
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können : 2

2.1.6 Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 oder 9 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 299, §§ 299a und 299b, §108 e, § 108f oder §§ 333 und 334 jeweils auch i.V.m. § 335a des Strafgesetzbuches oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen) rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 261 (Geldwäsche) oder §§ 89c oder 89a Abs. 2 Nr. 2 (Terrorismusfinanzierung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Betrugsbekämpfung : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 oder 5 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach § 263 (Betrug) oder § 264 (Subventionsbetrug) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 1 Nr.10 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen wegen einer Straftat nach §§ 232, 232a Abs. 1 - 5, §§ 232b - 233a (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt oder eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist.
Zahlungsunfähigkeit : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Im Rahmen seines Ermessens kann der öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen vom Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.
Entrichtung von Steuern : Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB vom Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder eine Verletzung auf sonstige geeignete Weise nachgewiesen werden kann.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Abrollbehälter Gefahrgut
Beschreibung : Lieferung eines Abrollbehälters Technische Hilfeleistung. Neben den Vorgaben der Leistungsbeschreibung muss der Abrollbehälter nachstehenden Regeln und Vorschriften in der aktuellen Version entsprechen: - Unfallverhütungsvorschriften - den VDE-Vorschriften über elektrische Anlagen - EMV-Gesetz Der Abrollbehälter muss weiterhin: - zur behördlichen Abnahme vorgestellt werden - die erforderliche TÜV-Abnahme besitzen (Prüfberichte und ABE sind dem Auftraggeber bei der Übergabe auszuhändigen) Die DIN 14505, sowie mitgeltende Normen müssen eingehalten werden. Der aktuelle Stand der StVZO inkl. Anlagen ist einzuhalten.
Interne Kennung : 1

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 34144210 Feuerwehrfahrzeuge

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : An der Feuerwache 3
Stadt : Salzgitter
Postleitzahl : 38226
Land, Gliederung (NUTS) : Salzgitter, Kreisfreie Stadt ( DE912 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 18 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, - der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat, - der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und - durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Datenblätter mit Beschreibung der angebotenen Leistung (mit dem Angebot vorzulegen) - Los 1: Energiebilanz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für den Abrollbehälter und die verbaute Technik ist eine ausführliche Energiebilanz zu erstellen. - Servicezentren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anschriften, der an Salzgitter nächst gelegenen Servicezentren bennenen. - Los 1: Gewichtsbilanz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für den Abrollbehälter ist voll beladen mit allen Ausrüstungsgegenständen und mit allen Betriebsstoffen (voll getankt) versehen eine aussagefähige und detaillierte Gewichtsbilanz zu erstellen.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - nicht älter als drei Monate (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Los 1: Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eine Referenzliste über die seit 2020 ausgelieferten, der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Abrollbehälter - Qualitätssicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen, durch welche Maßnahmen eine hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität gesichert wird. - Los 2: Referenzen Ausbildung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennen Sie fünf Referenzprojekte bezüglich der durchgeführten Ausbildung. Beschreiben Sie dabei die erbrachten Leistungen und die Inhalte der Ausbildung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 04/07/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 14/07/2025 09:30 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Unterlagen werden nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 14/07/2025 09:30 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Einzureichende Unterlagen: - Los 1: Bedienungsanleitung für den Abrollbehälter in DIN A4 Ordner und auf USB-Stick als pdf-Datei (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 1: Bedienungsanleitung für werkseitig verbaute Sonderausstattung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 1: Sämtliche für eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Bescheinigungen und Ausnahmegenehmigungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 1: ggf. Ersatzteilkatalog auf Stick oder als Online Zugriff auf entsprechende Datenbanken des Hersteller (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 2: Referenzenliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vergleichbare Aufträge in Anlehnung des LV Los 2 - Los 2: Referenzen Feldhandbuch (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bennen Sie mind. 2 Referenzprojekte bezüglich eines Feldhandbuches
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Salzgitter -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Salzgitter -

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0002

Titel : Feuerwehrtechnische Beladung und Zubehör
Beschreibung : Lieferung von feuerwehrtechnische Beladung und Zubehör
Interne Kennung : 2

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Lieferungen
Haupteinstufung ( cpv ): 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : An der Feuerwache 3
Stadt : Salzgitter
Postleitzahl : 38226
Land, Gliederung (NUTS) : Salzgitter, Kreisfreie Stadt ( DE912 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Laufzeit : 18 Monat

5.1.6 Allgemeine Informationen

Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Kriterium :
Art : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe - über das Vermögen weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches geregeltes Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens durch den Bieter gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde, - der Bieter sich nicht in Liquidation befindet, - der Bieter keine schweren Vergehen begangen hat, - der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beträge zur Zahlung gesetzlicher Sozialversicherung nachgekommen ist und - durch Angabe des Umsatzes für nach Art und Umfang ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Kriterium :
Art : Sonstiges
Bezeichnung : Sonstiges
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Datenblätter mit Beschreibung der angebotenen Leistung (mit dem Angebot vorzulegen) - Los 1: Energiebilanz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für den Abrollbehälter und die verbaute Technik ist eine ausführliche Energiebilanz zu erstellen. - Servicezentren (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anschriften, der an Salzgitter nächst gelegenen Servicezentren bennenen. - Los 1: Gewichtsbilanz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für den Abrollbehälter ist voll beladen mit allen Ausrüstungsgegenständen und mit allen Betriebsstoffen (voll getankt) versehen eine aussagefähige und detaillierte Gewichtsbilanz zu erstellen.
Kriterium :
Art : Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung : Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister - nicht älter als drei Monate (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Kriterium :
Art : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung : Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung : Einzureichende Unterlagen: - Los 1: Referenzliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eine Referenzliste über die seit 2020 ausgelieferten, der Leistungsbeschreibung vergleichbaren Abrollbehälter - Qualitätssicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter muss in den Angebotsunterlagen darlegen, durch welche Maßnahmen eine hohe Arbeitsgüte und kontinuierliche Qualität gesichert wird. - Los 2: Referenzen Ausbildung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennen Sie fünf Referenzprojekte bezüglich der durchgeführten Ausbildung. Beschreiben Sie dabei die erbrachten Leistungen und die Inhalte der Ausbildung

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 04/07/2025 23:59 +02:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote : 14/07/2025 09:30 +02:00
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss : 60 Tag
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Unterlagen werden nachgefordert
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung :
Eröffnungsdatum : 14/07/2025 09:30 +02:00
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Einzureichende Unterlagen: - Los 1: Bedienungsanleitung für den Abrollbehälter in DIN A4 Ordner und auf USB-Stick als pdf-Datei (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 1: Bedienungsanleitung für werkseitig verbaute Sonderausstattung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 1: Sämtliche für eine Zulassung in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Bescheinigungen und Ausnahmegenehmigungen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 1: ggf. Ersatzteilkatalog auf Stick oder als Online Zugriff auf entsprechende Datenbanken des Hersteller (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Los 2: Referenzenliste (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vergleichbare Aufträge in Anlehnung des LV Los 2 - Los 2: Referenzen Feldhandbuch (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bennen Sie mind. 2 Referenzprojekte bezüglich eines Feldhandbuches
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Salzgitter -
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Salzgitter -

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Salzgitter
Registrierungsnummer : t:053418393542
Postanschrift : Joachim-Campe-Straße 6-8
Stadt : Salzgitter
Postleitzahl : 38226
Land, Gliederung (NUTS) : Salzgitter, Kreisfreie Stadt ( DE912 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 5341839-3542
Fax : +49 5341839-4960
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 413115-2943
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : 81e781c0-9531-4650-9e5f-09be8a995f26 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/06/2025 11:42 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00380349-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 111/2025
Datum der Veröffentlichung : 12/06/2025