Beschreibung
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1.) Entleerung von Parkscheinautomaten: Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: Von den derzeit 186 Parkscheinautomaten im Anlagenbestand der Landeshauptstadt Potsdam (Stand 16.01.2025) sind - 15 Parkscheinautomaten zweimal pro Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 37 Parkscheinautomaten einmal pro Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 127 Parkscheinautomaten jede zweite Woche, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren - 7 saisonal betriebene Parkscheinautomaten jede zweite Woche im Zeitraum vom 1. Mai bis 15. September, werktags vor 8 Uhr bzw. nach 20 Uhr zu leeren Mit der Erweiterung oder Reduzierung des Bestands an Parkscheinautomaten sowie mit einer Veränderung der Leerungshäufigkeiten an einzelnen Automaten ist zu rechnen. Werden während der Laufzeit des Vertrages Parkscheinautomaten neu errichtet oder abgebaut, so sind die entstehenden Mehr- oder Minderkosten über die jeweilige Einzelpreisposition abzurechnen. Die Leerung der Parkscheinautomaten erfolgt immer an denselben beiden, im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgestimmten Wochentagen. Die bevorzugten Leerungstage sind jeweils Montag oder Dienstag sowie Donnerstag oder Freitag. Abweichende Leerungszeiträume, die sich bspw. aufgrund von Feiertagen ergeben, sind vorab mit dem AG abzustimmen. Außerhalb des Entleerungsturnus sind auf Anforderung des AG im Bedarfsfall (z.B. baustellenbedingte Demontage von PSA oder vorzeitiges Erreichen des oberen Grenzwertes in den Münzbehältern einzelner Automaten) Parkscheinautomaten innerhalb von 24 Stunden zu leeren. Der Transport hat unter Einhaltung aller Versicherungsauflagen und unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste (BDGW) zu erfolgen. Für die Durchführung des Transportes setzt der Auftragnehmer nur berechtigte, besonders eingewiesene Mitarbeiter ein und stellt sicher, dass das Personal des Auftraggebers die Identität der abholberechtigten Mitarbeiter für jede Leerung feststellen kann. Jede Übernahme oder Übergabe von Geldbehältnissen, Hartgeld oder sonstigen Unterlagen ist durch ein Quittierungsverfahren nachzuweisen. Im Fall des Ausfalls oder der anhaltenden Verzögerung von Transporten infolge von Streiks, Staus, Demonstrationen, Unfällen oder höherer Gewalt ist der Auftraggeber umgehend zu informieren. Durch den Auftragnehmer ist die Entleerung der einzelnen Parkscheinautomaten unter Angabe von Routen, Standort, Datum, Uhrzeit, Sollbetrag und ggf. Dauer schriftlich zu dokumentieren. Die Dokumentation ist dem Auftraggeber in Form einer Tourenliste (im PDF-Format) zusammen mit den Abrechnungen in Form von Tagesergebnislisten (im Excel-Format) nach jeder Leerung elektronisch zu übersenden. Jede im Rahmen der Leerung entnommene Geldkassette ist dem entsprechenden Automaten eindeutig zuzuordnen. Nach Zuschlagserteilung wird ein Auftakttermin durchgeführt in dessen Rahmen eine Einweisung des Bieters erfolgt und die Entleerung von Parkscheinautomaten der Typen Siemens Sity 5/Sicuro bzw. RTB Pecuni vor Ort demonstriert wird. 2.) Lagerung, Bearbeitung und Aufbereitung des Bargeldes / Abrechnung Durch den Auftragnehmer sind folgende Leistungen zu erbringen: - Nach Abschluss der Entleerungstouren werden die Hartgeldbehältnisse zu den Geldbearbeitungsräumen des Auftragnehmers transportiert und in gesicherten Räumen bis zur Bearbeitung, Wertermittlung und banktechnischen Aufbereitung und Überweisung gelagert. - Das Öffnen der Hartgeldbehältnisse und die Zählung der Münzen erfolgt in videoüberwachten Räumen. Der Auftraggeber hat das Recht, diese Räumlichkeiten des Auftragnehmers, auch während des Zählvorgangs, zu kontrollieren. - Im Nachgang der Bearbeitung, Wertermittlung und banktechnischen Aufbereitung erfolgt spätestens einen Werktag nach der Entleerung die Einzahlung des Hartgeldes auf das Konto des Auftraggebers. Die quittierten Einzahlungsbelege sind dem Auftraggeber am folgenden Werktag zu übersenden. - Spätestens eine Woche nach erfolgter Entleerung sind die Automatenausdrucke dem Auftraggeber zu übergeben. - Durch den Auftragnehmer sind die gerätebezogenen Entleerungsergebnisse in Form von Tagesergebnislisten mit Angaben zu dem Ergebnissoll entsprechend dem Automatenausdruck, zu dem tatsächlichen Einnahmen und den Differenzbeträgen zu dokumentieren. Es sind dabei die Automatennummern entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu verwenden. Außerdem ist die Anzahl der entleerten Automaten zu vermerken. Die Differenzprotokolle sind spätestens an dem der Leerung folgenden Werktag an den Auftraggeber elektronisch (im Excel- und im PDF-Format) zu übersenden. - Die Leistungen für die Bargeldentleerung der 3 Parkscheinautomaten im Bereich des Kulturstandortes "Schiffbauergasse" sind separat abzurechnen. Im Rahmen der Dokumentation sind die Tagesergebnisse bezogen auf diese 3 Parkscheinautomaten ebenfalls separat aufzubereiten. - Der Auftragnehmer oder ihre Subunternehmer werden Falschgeld mit den jeweils aktuellen, branchenüblichen technischen und organisatorischen Mitteln identifizieren. Festgestelltes Falschgeld wird entsprechend den Bestimmungen des § 36 BBankG angehalten und die für eine Empfangsbescheinigung notwendigen Daten festgehalten. Übergabe und Bericht an die Polizei oder die Deutsche Bundesbank erfolgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Festgestellte Fremdmünzen werden auf einer gesonderten Liste erfasst und an die Stadtkasse Potsdam übersandt. Die Liste, auf der die nicht eingezahlten Münzen erfasst werden, enthält Angaben zum Leerungsdatum und zum Parkscheinautomaten.