Quellen der Ausschlussgründe
:
Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. mit § 129 StGB und § 126 GWB
Korruption
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§ 123 Abs. 1 Nr. 6 - 9 GWB i. V. mit den §§ 299, 299a, 299b, 333, 334 und 335a StGB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
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§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. mit §§ 129, 129a und 129 b StGB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
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§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
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§ 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB i. V. mit § 261 StGB und § 89c StGB
Betrug
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§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. mit § 264 StGB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
:
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. mit §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
Zahlungsunfähigkeit
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
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§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren
erhalten.
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§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
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§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
:
§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
:
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
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§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
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§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
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§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
:
§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
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§ 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
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§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. mit §§ 129, 129a und 129 b StGB
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
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Unternehmen werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn Ausschlussgründe nach: - § 21 Abs. 1 AEntG, - § 98 c) AufenthG, - § 19 Abs. 1 MiLoG oder - § 1 SchwarzArbG vorliegen oder - sie einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Artikel 5k der VERORDNUNG (EU) 2022 /576 DES RATES DER EU haben oder - Ausschlussgründe nach den §§ 123 bis 126 GWB vorliegen (siehe vorgeannte Punkte). Das Nichtvorliegen der o.g. Ausschlussgründe ist mittels Eigenerklärungen (siehe Anlage 7) zu bestätigen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 Wettbewerbsregistergesetz - WRegG ) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.