Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW Würzburg für den Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg

Der Zweckverband beabsichtigt die Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am Müllheizkraftwerk (MHKW) in Würzburg. Hierzu soll die Trocknungsanlage energetisch an das MHKW angebunden und in den Anlagenverbund am Standort des MHKW integriert werden. Damit die thermische Verwertung von Klärschlamm nachhaltig möglich ist, muss der Wasseranteil im vorab entwässerten Klärschlamm durch Trocknung verringert …

CPV: 45232422 Estação de tratamento de lamas, 42996900 Equipamento para o tratamento de lamas
Local de execução:
Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW Würzburg für den Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Local de premiação:
Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Número do prémio:
80528-2025

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Rechtsform des Erwerbers : Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW Würzburg für den Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Beschreibung : Der Zweckverband beabsichtigt die Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am Müllheizkraftwerk (MHKW) in Würzburg. Hierzu soll die Trocknungsanlage energetisch an das MHKW angebunden und in den Anlagenverbund am Standort des MHKW integriert werden. Damit die thermische Verwertung von Klärschlamm nachhaltig möglich ist, muss der Wasseranteil im vorab entwässerten Klärschlamm durch Trocknung verringert werden. Zur Klärung der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des Projekts hat der Auftraggeber zudem 2023 eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und zwischenzeitlich durchgeführter Markterkundung geht der Auftraggeber der-zeit von einem Investitionsvolumen in Höhe von 30 - 40 EUR Mio. netto aus. Die Inbetriebnahme der Klärschlammtrocknung soll bis Ende Juni 2028 erfolgen. Die Investitionskosten sollen dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert werden und nach Inbetriebnahme durch die vom Auftraggeber vereinnahmten Entgelte über den Abschreibungszeitraum getilgt wer-den. Der Generalübernehmer soll zudem die Generalplanung übernehmen. Davon umfasst sind insbesondere die Leistungen Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung TGA. Der Auftragnehmer hat bei seiner Leistungserbringung folgende Aspekte zwingend zu berücksichtigten: - Beengte Platzverhältnisse am Standort; - aufgrund der hohen Kapazitätsnachfrage hat der Auftraggeber die Plankapazität gegenüber der Machbarkeitsstudie (50.000 t KS entwässert/a) auf 60.000 t KS entwässert/a erhöht; -Energieeffizienz durch maximale Abwärmenutzung (d.h. Trocknungstemperatur ca. 60 ° C); - Vermeidung von Brüden und jedweder Geruchsentwicklung (Standort liegt im bebauten Gebiet, Entfernung zu reiner Wohnbebauung in Nachbargemeinden ca. 1,5 km). Es wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicht der Vergabestelle angesichts der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie im Hinblick auf die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren empfehlenswert ist, mit geeigneten Partnern in Form von Bietergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaften teilzunehmen.
Kennung des Verfahrens : 07439b62-7dd1-485f-aef4-c9c9e581faa8
Interne Kennung : 80528-2025
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein
Begründung des beschleunigten Verfahrens :
Zentrale Elemente des Verfahrens :

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45232422 Schlammbehandlungsanlagen
Zusätzliche Einstufung ( cpv ): 42996900 Schlammbehandlungsanlage

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gattingerstraße 31
Stadt : Würzburg
Postleitzahl : 97076
Land, Gliederung (NUTS) : Würzburg, Kreisfreie Stadt ( DE263 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Korruption : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Betrug : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens :

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW Würzburg für den Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Beschreibung : Der Zweckverband beabsichtigt die Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am Müllheizkraftwerk (MHKW) in Würzburg. Hierzu soll die Trocknungsanlage energetisch an das MHKW angebunden und in den Anlagenverbund am Standort des MHKW integriert werden. Damit die thermische Verwertung von Klärschlamm nachhaltig möglich ist, muss der Wasseranteil im vorab entwässerten Klärschlamm durch Trocknung verringert werden. Zur Klärung der technischen und wirtschaftlichen Umsetzbarkeit des Projekts hat der Auftraggeber zudem 2023 eine Machbarkeitsstudie beauftragt. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie und zwischenzeitlich durchgeführter Markterkundung geht der Auftraggeber der-zeit von einem Investitionsvolumen in Höhe von 30 - 40 EUR Mio. netto aus. Die Inbetriebnahme der Klärschlammtrocknung soll bis Ende Juni 2028 erfolgen. Die Investitionskosten sollen dabei durch den Auftragnehmer vorfinanziert werden und nach Inbetriebnahme durch die vom Auftraggeber vereinnahmten Entgelte über den Abschreibungszeitraum getilgt wer-den. Der Generalübernehmer soll zudem die Generalplanung übernehmen. Davon umfasst sind insbesondere die Leistungen Ingenieurbauwerk, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung TGA. Der Auftragnehmer hat bei seiner Leistungserbringung folgende Aspekte zwingend zu berücksichtigten: - Beengte Platzverhältnisse am Standort; - aufgrund der hohen Kapazitätsnachfrage hat der Auftraggeber die Plankapazität gegenüber der Machbarkeitsstudie (50.000 t KS entwässert/a) auf 60.000 t KS entwässert/a erhöht; - Energieeffizienz durch maximale Abwärmenutzung (d.h. Trocknungstemperatur ca. 60 ° C); - Vermeidung von Brüden und jedweder Geruchsentwicklung (Standort liegt im bebauten Gebiet, Entfernung zu reiner Wohnbebauung in Nachbargemeinden ca. 1,5 km). Es wird darauf hingewiesen, dass es aus Sicht der Vergabestelle angesichts der Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie im Hinblick auf die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren empfehlenswert ist, mit geeigneten Partnern in Form von Bietergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerschaften teilzunehmen.
Interne Kennung : 80528-2025

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Bauleistung
Haupteinstufung ( cpv ): 45232422 Schlammbehandlungsanlagen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Gattingerstraße 31
Stadt : Würzburg
Postleitzahl : 97076
Land, Gliederung (NUTS) : Würzburg, Kreisfreie Stadt ( DE263 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Andere Laufzeit : Unbekannt

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : nein

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 10.000.000 EUR; Sach- und Vermögensschäden: 10.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das 2fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Unternehmensbezogene Referenz: Leistungsbild Ingenieurbauwerke Der Bewerber hat mindestens eine Referenz seit dem Jahr 2015 für das Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke einzureichen, welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungsanlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz) mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15 Mio. zzgl. MwSt. Hierbei müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 43 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sein und in dem Zeitraum von 01/2015 bis zur geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum er-folgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass das geforderte Mindestkriterium durch einen entsprechenden Partner nachgewiesen werden kann, insbesondere durch eine Bewerbung als Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe (Nachunternehmerschaft).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Unternehmensbezogene Referenz: Leistungsbild Technische Ausrüstung Der Bewerber hat mindestens eine Referenz seit dem Jahr 2015 für das Leistungsbild Technische Ausrüstung einzureichen, welches im Hinblick auf die Anforderungen mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist (Planungsleistungen für thermische Behandlungs-anlagen für Klärschlamm oder sonstige Abfälle mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz) mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 15 Mio. zzgl. MwSt. Hierbei müssen mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis einschließlich 8 gemäß § 51 Abs. 1 HOAI zusammenhängend erbracht worden sein und in dem Zeitraum von 01/2015 bis zur geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-) Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeitraum er-folgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass das geforderte Mindestkriterium durch einen entsprechenden Partner nachgewiesen werden kann, insbesondere durch eine Bewerbung als Bietergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe (Nachunternehmerschaft).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 5.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 5.000.000,00 bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 15.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 15.000.000,00 bis einschließlich EUR 20.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 20.000.000,00 bis einschließlich EUR 25.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 25.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Anzahl der technischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Anzahl der finanztechnischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter (Bankbetriebswirte oder ver-gleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 6 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 9 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 12 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 12 Mitarbeiter bis einschließlich 15 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 15 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Anzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten drei Jahren (2022, 2023 und 2024) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) inkl. Führungskräfte werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung : Unternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer (01/2020 bis 12/2024) Zur Bewerberauswahl werden jeweils 3 Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist ab-geschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme als Generalübernehmer; • mit Generalplanung; • mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 20 Mio. netto; • im Bereich Behandlungsanlagen für Schlämme oder vergleichbar; • im laufenden Betrieb; • für einen öffentlichen Auftraggeber; • mit Projektfinanzierung von mind. EUR 25 Mio. Erfüllt eine Referenz eines dieser sieben Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal 3 wertbaren Referenzen alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 21 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgen-der Matrix: ­- 0 bis 3 Teilpunkte: 0 Punkte, ­- 4 bis 7 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 8 bis 11 Teilpunkte: 2 Punkte, ­- 12 bis 15 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 16 bis 18 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 19 bis 21 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 10
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Schriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehens-weise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hin-blick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 3 bewertet und wie oben dargestellt faktorisiert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis c) wird nicht behandelt - 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 2 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Herangehensweise bei der Umsetzung der Machbarkeitsstudie" Die Darstellung der Bieter zu diesem Zuschlagskriterium soll den Auftraggeber in die Lage versetzen, zu bewerten, auf welche Art und Weise der Bieter die Planungs- und Bauaufgabe auf Grundlage der erstellen Machbarkeitsstudie technisch lösen und somit eine gesetzes- und vertragsgerechte Planung und Errichtung sicherstellen will. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die Vorgehensweise bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage am MHKW" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­- Die beengten Platzverhältnisse am Standort; ­- aufgrund der hohen Kapazitätsnachfrage hat der Auftraggeber die Plankapazität gegenüber der Machbarkeitsstudie (50.000 t KS entwässert/a) auf 60.000 t KS entwässert/a erhöht; ­- Energieeffizienz durch maximale Abwärmenutzung (d.h. Trocknungstemperatur ca. 60 ° C); ­- Vermeidung von Brüden und jedweder Geruchsentwicklung (Standort liegt im bebauten Gebiet, Entfernung zu reiner Wohnbebauung in Nachbargemeinden ca. 1,5 km); ­- die geplante Vorfinanzierung der Baumaßnahme, etwaige Umschuldungen sowie die Honorarvorstellungen sind im Gesamtrahmen der Vorgaben des kommunalen Wirtschaftsrechts darzustellen; dabei sind insbesondere Aspekte der Gebühren- und Umlagefähigkeit zu beleuchten. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung als nicht abschließend, sondern als „Mindestinhalt“ anzusehen ist. Die Bieter sollen mit ihren eigenen Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die Qualitätssicherung im Rahmen der Planung" sowie 1 d) "die Herangehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter in seinem Planungsbereich sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund werden insbesondere Ausführungen im Hinblick auf ­- die Effektivität und Transparenz (methodische Klarheit) ­- die konkrete Herangehensweise und Organisation im Auftragsfall, z.B. Projektanalyse, Bestandsaufnahme, Entwicklung der Planung unter Berücksichtigung verschiedener konzeptioneller Ansätze, die Kosten- und Terminplanung einschl. Fortschreibung und Kontrolle etc., ­- die Berücksichtigung von Schnittstellen zu weiteren Projektbeteiligten, ­- die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und die Abstimmung mit dem Nutzer, ­- Bedienungs- und Wartungskosten, ­- die Präsenz und Verfügbarkeit / Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer einschl. Kapazitätsplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung etc.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Berufserfahrung des Projektleiters (in Jahren) Bieter haben Angaben zur Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters im Projektmanagement, d.h. Projektsteuerung, -leitung und / oder technische Bauherrnvertretung, oder in der Planung von Projekten der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen. Die Angaben zur Erfahrung werden bei einer Berufserfahrung des Projektleiters von - bis einschließlich 3 Jahren mit 0 Punkten - mehr als 3 Jahre bis einschließlich 4 Jahren mit 1 Punkt - mehr als 4 Jahren bis einschließlich 6 Jahren mit 2 Punkten - mehr als 6 Jahren bis einschließlich 8 Jahren mit 3 Punkten - mehr als 8 Jahren bis einschließlich 10 Jahren mit 4 Punkten - mehr als 10 Jahren mit 5 Punkten bewertet. Die erzielte Punktzahl wird – je Angebot – mit dem 20 multipliziert, sodass der Bieter maximal 100 Punkte erzielen kann.
Kriterium :
Art : Qualität
Bezeichnung :
Beschreibung : Personenbezogene Referenzen Bieter haben jeweils drei persönliche Referenzen des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters anzugeben. Es werden nur Referenzen gewertet, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den verfahrensgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind (thermische Behandlungsanlagen für Schlämme oder vergleichbar). Eine Referenz wird nur dann gewertet (Mindestkriterien), wenn 1. die Projektleitung / -steuerung und / oder technische Bauherrnvertretung oder die Planung im Bereich der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz und 2. die HOAI-Leistungsphasen 5 bis einschließlich 8 in dem Zeitraum vom 01/2015 bis zum Ablauf der Angebotsfrist abgeschlossen wurden, wobei die Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme der Bauleistungen in diesem Zeit-raum erfolgt ist und alle Grundleistungen der HOAI-Leistungsphase 8 erbracht wurden. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Wertbare Referenzen werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Neubau-, Sanierungs-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahme: 1 Teilpunkt - im Bereich der thermischen Behandlung von Klärschlamm oder sonstigen Abfällen mit Anlagenstandort in einem EU-Mitgliedsstaat oder der Schweiz: 1 Teilpunkt - mit Baukosten (KG 200 - 700) von mind. EUR 20 Mio. (brutto): 1 Teilpunkt - für einen öffentlichen Auftraggeber: 1 Teilpunkt - im laufenden Betrieb: 1 Teilpunkt In das Gesamtergebnis der Wertung des Zuschlagkriteriums „Personenbezogene Referenzen“ fließen die Einzelwertungen von maximal drei wertbaren Referenzen des Projektleiters ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern jeweils genau drei oder weniger wertbare Referenzen des Projektleiters angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein. Sofern für den Projektleiter mehr als drei Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der drei Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung ein, welche jeweils die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Erfüllen danach alle drei Referenzen, die maximal in das Gesamtergebnis der Wertung ein-fließen können, alle fünf Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die erreichten Teilpunkte werden wie folgt in volle Punkte umgerechnet: - 0 bis 2 Teilpunkte 0 Punkte - 3 bis 4 Teilpunkte 1 Punkt - 5 bis 7 Teilpunkte 2 Punkte - 8 bis 10 Teilpunkte 3 Punkte - 11 bis 13 Teilpunkte 4 Punkte - 14 bis 15 Teilpunkte 5 Punkte Die erzielte Punktzahl wird – je Angebot – mit dem 40 multipliziert, sodass der Bieter maximal 200 Punkte erzielen kann.
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis / Honorarangebot Generalübernehmer Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: (a) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (b) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrages), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 40 Mio. EUR Brutto zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 40 Mio. EUR brutto). (c) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalüber-nehmervertrages), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (d) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 Generalübernehmervertrages) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.
Kriterium :
Art : Preis
Bezeichnung :
Beschreibung : Preis / Honorarangebot Generalplaner Das niedrigste Honorarangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Honorarangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Honorar und dem zu wertenden Honorar mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 75 multipliziert. Das niedrigste Honorarangebot erhält somit 375 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preis- / Honorarangebot werden wie folgt bewertet: ­- Nettohonorar gemäß § 44 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet ­- Nettohonorar gemäß § 52 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiv anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet. ­- Nettohonorar gemäß § 56 HOAI, welches sich aus der angebotenen Honorarzone, dem angebotenen Honorarsatz und fiktiven anrechenbaren Kosten (im Folgenden: „Grundhonorar“) errechnet. - Betrag, welcher sich aus dem Umbau- und Substanzzuschlag auf das Grundhonorar ergibt; - Summe der angebotenen Teilpauschalen für etwaige abgefragten Besonderen Leistungen; - Summe der angebotenen Stundensätze jeweils mit 50 multipliziert; - Betrag, welcher sich aus dem angebotenen Prozentsatz für die Nebenkosten auf die Summe der vorgenannten Honorarbestandteile ergibt.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann :
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde :

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen : https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av2550db-eu

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Auf § 14a EU VOB/A wird verwiesen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Elektronische Rechnungsstellung : Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt : nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet : nein

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken -
Informationen über die Überprüfungsfristen : Der Antrag ist auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Zweckverband Abfallwirtschaft Raum Würzburg
Registrierungsnummer : 0931 660 58 0
Postanschrift : Gattingerstraße 31
Stadt : Würzburg
Postleitzahl : 97076
Land, Gliederung (NUTS) : Würzburg, Kreisfreie Stadt ( DE263 )
Land : Deutschland
Telefon : 0931 660 58 0
Fax : 0931 660 58 20
Internetadresse : https://zvaws.de/
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer : 0981531277
Postanschrift : Promenade 27 (Schloss)
Stadt : Ansbach
Postleitzahl : 91522
Land, Gliederung (NUTS) : Ansbach, Kreisfreie Stadt ( DE251 )
Land : Deutschland
Telefon : 0981531277
Fax : 0981531837
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung : e86c1ec9-ca20-49af-aa9a-aae5f47520f4 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 02/05/2025 22:12 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00288817-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 87/2025
Datum der Veröffentlichung : 06/05/2025