TSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)mit der Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen der Stadt Karlsruhe. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen zu erbringen. Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung …

CPV: 90500000 Serviços relativos a resíduos e lixos
Local de execução:
TSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Local de premiação:
Stadt Karlsruhe Hauptamt
Número do prémio:
TSK25005

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Karlsruhe Hauptamt
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : TSK25005 Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Beschreibung : Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Dritten im Sinne des § 22 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz)mit der Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen der Stadt Karlsruhe. Diese Leistungen sind insbesondere nach Maßgabe der durch die Stadt Karlsruhe erlassenen Abfallsatzungen zu erbringen.
Kennung des Verfahrens : 0474379d-7771-4e82-9d93-70de8ca0e774
Interne Kennung : TSK25005
Verfahrensart : Offenes Verfahren

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

2.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Karlsruhe
Beschreibung : Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die stoffliche Verwertung der PPK-Sammelware aus dem kommunalen Erfassungssystem des AG. Dies umfasst in erster Linie die Anlieferung aus der städtischen Papiertonne und aus den Wertstoffhöfen. • PPK-Sammelware aus der behältergestützten Erfassung ca. 8.400 Mg/p.a. • PPK-Sammelware aus den Wertstoffstationen ca. 1.600 Mg/p.a. Insbesondere folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen: • Übernahme der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle, • Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen, • ordnungsgemäße stoffliche Verwertung der vertragsgegenständlichen PPK-Fraktion sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung, • ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen/Sortierresten aus der vertragsgegenständlichen PPK-Sammelware, • Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises i. S. v. § 17 Verpackungsgesetz für die DS mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter. • In 2025 ist für einen Mengenanteil von derzeit 50% aus der gesamten Inputmenge eine Gutschrift mit Umsatzsteuer für den AG zu erstellen. Änderungen durch steuerrechtliche Anpassungen sind künftig möglich und werden vom AG zeitnah mitgeteilt. • Ab 2026 ff. kann es zu Änderungen bezüglich der Herausgabemenge an den AG kommen (s. Ziff. 3) Die Anlieferung der PPK-Sammelware erfolgt durch den AG an eine vom AN bereitzustellende Übernahmestelle, die innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe liegen muss. Die für diesen Zweck genehmigte Übernahmestelle muss rechtzeitig vor Vertragsbeginn betriebsbereit sein. Die Übernahmestelle kann auch die Verwertungsanlage selbst sein. Für die Übernahme der PPK-Sammelware hat der AN die Übernahmestelle an Werktagen montags bis freitags von 6:00 bis 18:00 Uhr offen zu halten. Bei feiertagsbedingten Verschiebungen der Sammlung oder Verschiebungen aus sonstigen Gründen ist die Übernahmestelle nach rechtzeitiger Absprache auch samstags in der Zeit von 10:00 bis 15:00 Uhr offen zu halten. Die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG (in der Regel Fahrzeuge mit 26t Gesamtgewicht davon ca. 10 t Nutzlast bei 21 m³) sind auf einer geeichten Waage an der Übernahmestelle zu verwiegen (Voll- und Leerverwiegung). Die jeweiligen Wiegescheine sind im Original dem anliefernden Fahrzeug zu überlassen. Der AN hat durch geeignete Maßnahmen sicher zu stellen, dass die anliefernden Sammelfahrzeuge des AG im Jahresdurchschnitt innerhalb von 30 Minuten vollständig abgefertigt werden. Mit Abladen der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle geht die Gefahr auf den AN über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Vergütung der Annahmemenge auf den AN über. Nach Übernahme der PPK-Sammelware an der Übernahmestelle hat der AN die vertragsgegenständliche PPK-Fraktion zu der/den von ihm bestimmten Anlage/n (Sortierungs- und/oder Endverwertungsanlage/n) zu transportieren, sofern die Ablade- bzw. Übernahme-stelle nicht gleichzeitig der Ort der Sortierung und/oder Verwertung ist, und sie der ordnungsgemäßen stofflichen Verwertung zuzuführen. Die vom AN in seinem Angebot benannte/n Anlage/n sind verbindlich. Die Bedienung anderer Anlagen ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des AG zulässig. Eine Veredelung, Sortierung oder sonstige Aufbereitungsmaßnahmen der PPK-Sammelware sind nicht Gegenstand der im Rahmen der Ausschreibung geforderten Leistungen. Gleichwohl hat der AN das Recht, nach seinem eigenen wirtschaftlichen Ermessen Aufbereitungs- und Veredelungsschritte vorzunehmen, um den größtmöglichen Erlös aus der Überlassung der PPK-Fraktion an einen oder mehrere Verwerter zu erzielen. Der AN erhält keine gesonderte Vergütung für die ggf. stattfindende Aufbereitung und/oder Veredlung der Fraktion. Ggf. bei der Aufbereitung und/oder Endverwertung anfallende Störstoffe oder Sortierreste sind vom AN ordnungsgemäß zu entsorgen. Der AN erhält keine gesonderte Vergütung für die Verwertung/Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe oder Sortierreste. Die zu übernehmende und zu vermarktende Qualität der PPK-Sammelware wird beschrieben als „lose Sammelware, unberaubt - wie gesammelt“. Der AG schuldet nur die Übergabe der PPK-Sammelware so wie sie anfällt an der Übernahmestelle. Der AG übernimmt keine Garantien für die Qualität der PPK-Sammelware. Verschlechtert sich die Qualität während des Leistungszeitraumes, ohne dass Systemveränderungen durch den AG hierfür ursächlich sind, hat der AN keinen Anspruch auf Vertragsanpassung.
Interne Kennung : TSK25005

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

5.1.2 Erfüllungsort

Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.6 Allgemeine Informationen

Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.10 Zuschlagskriterien

Kriterium :
Art : Preis
Beschreibung : 60% Preis
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 1
Kriterium :
Art : Qualität
Beschreibung : 40% Umweltkosten
Kategorie des Schwellen-Zuschlagskriteriums : Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl : 1

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen : ) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit, 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB), 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB), 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).

6. Ergebnisse

Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge : 1 Euro

6.1 Ergebnis, Los-– Kennung : LOT-0001

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.

6.1.2 Informationen über die Gewinner

Wettbewerbsgewinner :
Offizielle Bezeichnung : Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH
Angebot :
Kennung des Angebots : TSK25005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen : LOT-0001
Wert der Ausschreibung : 1 Euro
Vergabe von Unteraufträgen : Nein
Informationen zum Auftrag :
Kennung des Auftrags : TSK25005
Datum der Auswahl des Gewinners : 29/07/2025
Datum des Vertragsabschlusses : 11/08/2025

6.1.4 Statistische Informationen

Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge :
Art der eingegangenen Einreichungen : Angebote von mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge : 3
Bandbreite der Angebote :
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots : 1 Euro
Wert des höchsten zulässigen Angebots : 1 Euro

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Karlsruhe Hauptamt
Registrierungsnummer : DE143589000
Postanschrift : Karl-Friedrich-Str. 14-18
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : +49721133-0
Internetadresse : https://www.karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Registrierungsnummer : 08-A9866-40
Postanschrift : Durlacher Allee 100
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76133
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Telefon : 07219268730
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers : Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer : DE127462627
Stadt : Karlsruhe
Postleitzahl : 76185
Land, Gliederung (NUTS) : Karlsruhe, Stadtkreis ( DE122 )
Land : Deutschland
Rollen dieser Organisation :
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Offizielle Bezeichnung : Kühl Entsorgung & Recycling Südwest GmbH
Land : Deutschland
Gewinner dieser Lose : LOT-0001

8.1 ORG-0004

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : abd1c41a-3caf-437c-aa29-7d5e760378b9 - 01
Formulartyp : Ergebnis
Art der Bekanntmachung : Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 11/08/2025 14:28 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00531225-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 154/2025
Datum der Veröffentlichung : 13/08/2025