Sonstige Begründung
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Für die laufenden geotechnischen, bodenmechanischen Sachverständigenleistungen (Beratungen, Standsicherheitsberechnungen, vor-Ort-Begutachtungen, Entwicklung von weiteren Schutzmaßnahmen) im Bereich des gesamten Störmthaler Kanals einschließlich der zu schützenden Bauwerke ist weiterhin eine kompetente bodenmechanische Fachbegleitung erforderlich. Akute Fragestellungen sind zwingend und umgehend fachlich nachvollziehbar und prüfbar zu bearbeiten, Zeitverzug ist unzulässig. Der Zustand des Baugrundes und Bauraumes im unmittelbaren Schleusenbereich ist Material- und Grundwasserdruckbedingt hoch erosionsempfindlich, sodass ein Versagen der Absperrfunktion auch unter und neben der Schleuse (im Boden) nicht ausgeschlossen werden kann. Beobachtete Materialaustritte seit 2019 weisen auf die äußerst kritischen, inneren Prozesse hin. In diesem Zusammenhang muss die Frage nach der Stabilität im oberen Kanalabschnitt bei einem völligen Wasserabsunk auf +115 m NHN beantwortet werden. Insbesondere die Kanalseitenböschungen im Bereich der zu schützenden Bauwerke Autobahnbrücke A38 und Querbauwerk 1 sind maßgebend. Ein Versagen im Bereich des Kompaktbauwerkes kann in Verbindung mit dem Leerlaufen des oberen Kanalabschnittes auch zum Versagen des Querbauwerkes 1 und zum Durchbruch des Störmthaler Sees führen. Dies muss verhindert werden. Die im Dezember 2024 von den Gutachtern des Erdbaulabor Leipzig (Herr Götz, Herr Schillings) entwickelten Lösungen zur Sicherung des Gesamtsystems (Reduzierung der Risiko-Gefahrenlage) werden derzeit geplant und umgesetzt. Dabei bilden die geotechnischen Vorgaben zur Ausführung, zu bodenmechanischen und hydrologischen Randbedingungen zum Baugrund, geeigneten Bauweisen und Einbaumaterialien die wesentliche planerische Grundlage. Seit 2019 ist die geotechnische Gutachterleistung durch den SfG, Herr Götz (Fa. EBL), sichergestellt und vertraglich gebunden. Durch den Sachverständigen für Geotechnik, Herr Götz, wurden bisher alle geotechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der Gefahrensituation am Störmthaler Kanal und an der Kanuparkschleuse erbracht, sodass die erforderlichen Bearbeitungsgrundlagen vorliegen. Im Ergebnis dieser komplexen Bearbeitungen seit Anfang der 2000er Jahre ist ein umfassender Kenntnisstand sämtlicher geotechnischer, bodenmechanischer, hydrogeologischer und technologischer Rand- und Rahmenbedingungen der lokalen geotechnischen Verhältnisse ausschließlich beim Erdbaulabor Leipzig (Herr Götz, Herr Schillings) vorhanden. Dieser über die Jahre gewachsene Kenntnis- und Sachverstand wurde, jeweils auf dem Stand der Technik, fortentwickelt. Es liegen praxistaugliche Kenntnisse zum kippenspezifischen Verformungsverhalten und zur Verflüssigungsneigung vor. Es wurden belastbare erdstatische Berechnungsmodelle aufgebaut, die schnell auf spezifische Fragestellungen angepasst werden können. Bei erforderlicher Gefahrenabwehr ist damit eine schnelle Verfügbarkeit gewährleistet, die begründete und prüfbare (4-Augen-Prinzip) Maßnahmen vor-Ort ableiten lässt und Dimensionierungsgrundlagen für planerische Umsetzungen liefert. Ein Wechsel in der Zuständigkeit des geotechnischen Fachbüros ist aus Sicht der geotechnischen Sicherheit auf Grund nachfolgender Aspekte nicht vertretbar und eine Vergabe an den vorbefassten Gutachter alternativlos: - der erforderlichen Grundlagenermittlung und Einarbeitung in die geotechnischen, geologischen, hydrologischen, technologischen Randbedingungen, die beim SfG vorliegen. Diese Grundlagen können nicht in einem adäquaten Zeitraum bei Vergabe an einen Dritten, insbesondere unter der Notwendigkeit kurzfristiger Entscheidungen, geschaffen werden. - der Ermittlung belastbarer Parameteransätze für spezifische Fragestellungen, die die maßgebenden Einflussfaktoren abbilden und die Grundlage bodenmechanischer Untersuchungen bilden. Diese wurden standortspezifisch vom SfG Götz entwickelt und sind Grundlage der Genehmigung von Maßnahmen der zuständigen Bergbehörde, - der Modellbildung für erdstatische Berechnungen, die von einem Dritten erst zeit- und kostenintensiv neu aufgebaut werden müssten. Die Wahl dieses Vergabeverfahrens nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b) VgV i. V. m. Abs. 6 VgV als Verhandlungsverfahren mit einem Bieter ist nicht durch eine künstliche Einschränkung der Auftragsvergabeparameter verursacht, sondern ist den fortschreitenden geotechnischen und hydologischen Probemstellungen (fortschreitender Grundwasserstand mit Anströmung zum Kanal und zum Kompaktbauwerk, kritisches hydraulisches Gefälle mit weiterer Verschlechterungstendenz, innere Erosion, Piping, Materialaustrag) der Standsicherheit des Kanals und des Schleusenbauwerkes Störmthal seit dem Beginn der Feststellung von Schädigungen und ersten Sicherungsmaßnahme im Jahr 2021 geschuldet, die zu einer erhöhten Gefahrenlage (Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit) führt. Bislang finden weitergehende geotechnische Umlagerungsprozesse (Innere Erosion mit Materialaustrag, Materialgefügeänderungen) statt, deren Ursachen in der Materialzusammensetzung des anstehenden Kippenbodens in Verbindung mit den Strömungsbedingungen im Untergrund zu finden sind. Parallel finden weitergehende Sicherungsmaßnahmen statt, um eine Gefährdung von Leib und Leben auszuschließen. Aus dieser Komplexität der geotechnischen Fragestellungen und der vorherigen Einbindung des SfG in die bodenmechanischen Problemstellungen in diesem inhomogenen Kippenbereich am Standort Störmthal/Markkleeberg in Verbindung mit dem Schleusenbauwerk (Kompaktbauwerk) ergeben sich fachlich inhaltliche Anforderungen, aber auch kurze Reaktionszeiten für den SfG Götz, die in dieser Spezifik nur von diesem auf absehbare Zeit qualitativ, quantiativ und auch zulassungsrechtlich (OBA) verantwortungsvoll und prüfbar geleistet werden können. Somit liegt hier eine vergaberechtliche Sondersituatioin im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe b) VgV vor.