Beschreibung
:
Die im Schwarzwald-Baar-Kreis gelegene Gemeinde Königsfeld mit ca. 6000 Einwohnern beabsichtigt ihre vorhandenen öffentlichen Wasserversorgungseinrichtungen neu zu organisieren mit dem Ziel die Wasseraufbereitung und Verteilung des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes einschließlich der Wasserhochbehälter zu zentralisieren und zu erneuern. Planungsziel ist die Neuausrichtung der hoheitlichen Wasserversorgung in Wege der Zentralisierung des Wasserversorgungsnetzes im Kerngebiet Königsfeld und in den Ortsteilen Erdmannsweiler und Neuhausen. Dabei ist vom Auftragnehmer als Generalplaner die Konzeption des Strukturgutachtens „Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald – Zentralisierung der WV Königsfeld, Neuhausen und Erdmannsweiler – Voruntersuchung Erläuterungsbericht“ der Aquavilla GmbH, Wasserversorgung, Bahnhofstraße 2, 78112 St. Georgen, Stand 26.02.2025 (Anlage 1) umzusetzen. Verbindliches Planungsziel ist die Realisierung der im Strukturgutachten empfohlenen Variante S2HB1R4. Dies ist die Festlegung auf den Standort Wasserwerk an der Landesstraße L 181 gegenüber dem bestehenden EDEKA-Markt in Ortsrandlage zum Hauptort Königsfeld (S2) und der Erstellung des gesamten Bauwerkes des Hochbehälters/Wasserwerkes als Stahlbetonbauwerk bei einem umbauten Raum des gesamten Gebäudes einschließlich Wasserbehälter von ca. 6.500 m³, gegebenenfalls einer Erhöhung auf 6.890 m³ und einer gesamten Nutzfläche einschließlich Wasserbehälter von 1.190 m² bzw. 1.250 m² (HB1) sowie die Umsetzung der Leitungsversorgung vom Wasserwerk mit getrennter Zuleitung zur HZ Königsfeld und NZ Königsfeld, gemeinsamer Zuleitung in HZ/NZ Neuhausen und Erdmannsweiler und einer Druckminderstation für alle NZ. Der Rohrleitungsbau erfolgt hauptsächlich in Wegen mit wassergebundener Decke, Forstwegen mit Bitumenbelag, zu einem kleinen Teil in Straßen und Wiesen. Als Rohrmaterial sind Gussrohrleitungen in DN 150 vorgesehen. Soweit möglich werden Leitungen in Mehrfachgräben verlegt. Zum Teil werden auch vorhandene Druckleitungen in das neue System eingebunden. Die Einzelmaßnahmen sind dem Strukturgutachten zu entnehmen. Im Rahmen der Erstellung der Entwurfsplanung sind zusätzlich die Einbettung des Bauwerkes in das Gelände und daraus resultierende örtliche Verschiebungen bzw. bauliche Ausführungsvarianten vom Generalplaner zu untersuchen. Die künftige Wasserversorgungseinrichtung hat vollumfänglich dem aktuellen DVGW-Regelwerk sowie den Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der erforderlichen Objektplanungsleistungen der Ingenieurbauwerke nach § 41 Nr. 1 und 2 HOAI 2021 (Leistungsposition 1), die Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung als Grundleistungen der §§ 49 ff. HOAI 2021 (Leistungsposition 2), die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS als Grundleistungen der §§ 53 ff. HOAI 2021 (Leistungsposition 3), die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung Elektro, Grundleistungen der §§ 53 ff. HOAI 2021 (Leistungsposition 4), der Fachplanungsleistungen der Ingenieurvermessung gemäß Ziffer 1.4 der Anlage 1 zur HOAI 2021 (Leistungsposition 5), die SiGeKo-Dienstleistungen gemäß AHO Heft Nr. 15, 3. Auflage Juni 2022 (Leistungsposition 6), die Objektplanungsleistungen der Freianlagen als Grundleistungen nach §§ 38 ff. HOAI 2021 (Leistungsposition 7) sowie die Fachplanungsleistungen der Geotechnik gemäß Anlage 1, Nr. 1.3 HOAI 2021 (Leistungsposition 8). Ausgeschrieben wird dabei das jeweils vollständige Leistungsbild der Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-6 (Tragwerksplanung). Die Ingenieurleistungen haben die Baukonstruktion, Maschinentechnik, Verfahrenstechnik und die erforderliche sonstige Technische Ausrüstung zu umfassen. Die Beauftragung erfolgt jeweils stufenweise. Die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung werden zunächst in der ersten Stufe der Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs (1. Phase) die Eignungsanforderungen erfüllen und zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren von der Gemeinde aufgefordert werden, haben im Rahmen eines verbindlichen Erstangebotes (2. Phase) zum Verhandlungsgespräch der Gemeinde ihre Herangehensweise an die gestellte Planungsaufgabe je Leistungsbild zu erläutern und dabei die Frage zu beantworten, wie die gestellte Planungsaufgabe, wie von der Gemeinde beabsichtigt, grundsätzlich umgesetzt werden kann. Dies wird im Rahmen der Wertungskriterien bewertet. Erwartet wird in Phase 2 des Verhandlungsverfahrens hierzu eine projektbezogene Präsentation des verbindlichen Erstangebotes als Modifikation der vorhandenen Planungsvorstellungen der Gemeinde auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Voruntersuchungen in der Planungsvariante S2HB1R4 des Strukturgutachtens als verbindliches Planungsziel. Gefordert ist nicht die Ausarbeitung neuer, eigener ingenieurplanerische Lösungen oder eines gesamtplanerischen Konzeptes, sondern lediglich die skizzenhafte Darstellung mit textlicher Erläuterung der planerischen Ansätze des Bieters. Dabei wird nicht gefordert die ausgeschriebenen Planungsleistungen vorwegzunehmen. Diese Planskizzen sind nur von den zum Verhandlungsverfahren zugelassenen Bietern in der 2. Phase dieses Ausschreibungsverfahrens (Einladung zum Verhandlungsgespräch) im Rahmen der Abgabe verbindlichen Erstangebote zu erbringen und sind nicht Gegenstand des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs (1. Stufe), der zunächst durchgeführt wird. Der Vollständigkeit halber wird hierauf lediglich bereits in den Teilnahmeunterlagen hingewiesen.