Objektplanungsleistung - Sanierung Grundschule und Kita am Sachsenhain

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanungsleistung - Architekturleistung für die Energetische Sanierung der Grundschule und Kita Am Sachsenhain. Auftraggeberin ist die Stadt Verden. Berechtigte und Verpflichtete aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Verden. Objektplanungsleistung - Architekturleistung für die Energetische Sanierung der Grundschule und Kita Am Sachsenhain

CPV: 71000000 Serviços de arquitectura, construção, engenharia e inspecção
Local de execução:
Objektplanungsleistung - Sanierung Grundschule und Kita am Sachsenhain
Local de premiação:
Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Número do prémio:
107591-2025-008

1. Beschaffer

1.1 Beschaffer

Offizielle Bezeichnung : Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Rechtsform des Erwerbers : Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers : Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1 Verfahren

Titel : Objektplanungsleistung - Sanierung Grundschule und Kita am Sachsenhain
Beschreibung : Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Objektplanungsleistung - Architekturleistung für die Energetische Sanierung der Grundschule und Kita Am Sachsenhain. Auftraggeberin ist die Stadt Verden. Berechtigte und Verpflichtete aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Verden.
Kennung des Verfahrens : 6c14e566-ac33-42a4-b02c-62182ae9c3a4
Interne Kennung : 107591-2025-008
Verfahrensart : Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt : nein

2.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Mühlenweg 9
Stadt : Verden
Postleitzahl : 27283
Land, Gliederung (NUTS) : Verden ( DE93B )
Land : Deutschland

2.1.4 Allgemeine Informationen

Zusätzliche Informationen : #Bekanntmachungs-ID: CXS0YR2YTMSW088N# Es gelten die jeweils aktuellen Mehrwertsteuersätze zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Etwaige eigene Vertragsbedingungen, wie eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen, haben keine Gültigkeit.
Rechtsgrundlage :
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6 Ausschlussgründe

Quellen der Ausschlussgründe : Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen : Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung : Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129b StGB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten : Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung : Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Betrug : Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption : Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333 und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels : Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern : Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen : Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten. : Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1 Technische ID des Loses : LOT-0001

Titel : Objektplanungsleistung - Sanierung Grundschule und Kita am Sachsenhain
Beschreibung : Objektplanungsleistung - Architekturleistung für die Energetische Sanierung der Grundschule und Kita Am Sachsenhain
Interne Kennung : 107591-2025-008

5.1.1 Zweck

Art des Auftrags : Dienstleistungen
Haupteinstufung ( cpv ): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

5.1.2 Erfüllungsort

Postanschrift : Mühlenweg 9
Stadt : Verden
Postleitzahl : 27283
Land, Gliederung (NUTS) : Verden ( DE93B )
Land : Deutschland
Zusätzliche Informationen :

5.1.3 Geschätzte Dauer

Datum des Beginns : 02/03/2026
Enddatum der Laufzeit : 01/06/2027

5.1.6 Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme : Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben : Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen : ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet : ja
Zusätzliche Informationen : #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7 Strategische Auftragsvergabe

Ziel der strategischen Auftragsvergabe : Keine strategische Beschaffung

5.1.9 Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien : Bekanntmachung
Kriterium : Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung : Nachweis Berufshaftpflichtversicherung - Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden bzw. sonstige Schäden - entspricht bereits ständig abgeschlossen ist oder die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen - 3.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für Sachschäden bzw. sonstige Schäden - abgeschlossen wird. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Kriterium : Versorgungssicherheit
Beschreibung : Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen - Erklärung Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen
Kriterium : Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung : Nachweis der Berufsqualifikation der Projektleitung sowie stellv. Projektleitung im Sinne des § 75 Abs. 1, 2 VgV - Nachweis der in Anlage 2 geforderten Berufsqualifikation "Architekt/Ingenieur:innen" (im Sinne des § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV) für die Projektleitung sowie stellv. Projektleitung
Kriterium : Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung : Nachweis über Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister - Nachweis über Eintragung in einem Berufs-/ Handelsregister oder Nachweis, dass auf andere Weise eine erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : Nachweisberechtigung - Erklärung, dass Eintragung als Architekt gemäß der gesetzlichen Bestimmungen in die Architektenliste sowie eine Bauvorlagenberechtigung vorliegt.
Kriterium : Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens - Durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 5
Kriterium : Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung : Umsatz bei Sanierungen mit vergleichbaren Planungsleistungen - durchschnittlicher Umsatz bei Sanierungen mit vergleichbaren Planungsleistungen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 5
Kriterium : Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung : Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen im Unternehmen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter:innen im Unternehmen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium : Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung : durchschnittliche Anzahl der Architekten/Ingenieur:innen - durchschnittliche Anzahl der Architekten/Ingenieur:innen im Unternehmen innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 10
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Referenzen des Unternehmens - Mind. drei (Unternehmens-)Referenzen aus den letzten zehn Jahren (Stichtag 01.01.2015) für energetische Sanierungen im Bestandsgebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes, mit mindestens folgenden Angaben: Projektbezeichnung, Kurzbeschreibung, Auftraggeber mit Angaben der Ansprechpartner:in, Projektzeitraum, Name Projektleiter:in, Name stellv. Projektleiter:in, Angabe der Leistungsphasen, Angabe der anrechenbaren Kosten sowie Honorare, Angabe Besonderer Leistungen sowie zusätzliche Leistungen. Die Bewerber legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit mind. 3 Unternehmensreferenzen vor. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Gebäudes in betriebsfertigem Zustand verstanden. Die Referenzen werden hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch die Auftraggeberin geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Teilnehmenden im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Bewerbungen aus dem Verfahren. Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines Auftraggebers erfolgte und objektplanerische Leistungen gem. § 34 HOAI für energetische Sanierungen im Bestand innerhalb der letzten zehn Jahre nachweist. Diese Referenz muss eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Hierunter fallen: - Bildungsstätte In Bezug auf die Unternehmensreferenzen muss die Leistung alle Leistungsphasen (1-9) umfasst haben. Die genaue Bewertung und damit verbundenen Maßstäbe sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 20
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Nachweis der Berufserfahrung der Projektleitung bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude - Referenzprojekte der Projektleiter:in bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen und abgeschlossen im wertungsrelevanten Zeitraum von 10 Jahre, Stichtag 01.01.2015. Die Bewerber legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für jede berufliche Qualifikation mind. 1 Referenz vor. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Gebäudes in betriebsfertigem Zustand verstanden. Die Referenzen werden inhaltlich hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch die Auftraggeberin geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Teilnehmenden im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Bewerbungen aus dem Verfahren. Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines Auftraggebers erfolgte und fachplanerische Leistungen gem. § 34 HOAI für energetische Sanierungen im Bestand innerhalb der letzten zehn Jahre nachweist. Diese Referenz muss eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Hierunter fallen: - Bildungsstätte In Bezug auf die Referenzen zu beruflichen Qualifikationen muss die Leistung mind. die Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 25
Kriterium : Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung : Nachweis der Berufserfahrung der stv. Projektleitung bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude - Referenzprojekte der Projektleiter:in bei energetischen Sanierungen im Bestandsgebäude mit vergleichbaren Planungsanforderungen und abgeschlossen im wertungsrelevanten Zeitraum von 10 Jahre, Stichtag 01.01.2015. Die Bewerber legen im Rahmen der Darlegung für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für jede berufliche Qualifikation mind. 1 Referenz vor. Die Referenzen müssen innerhalb der in den letzten 10 Jahren (ab dem 01.01.2015) erbrachte wesentliche Leistungen unter Angabe des Leistungszeitraums und des aktuellen Bearbeitungsstandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) beinhalten und abgeschlossen sein. Referenzen, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen waren, werden nicht berücksichtigt. Als abgeschlossen wird die Fertigstellung des Gebäudes in betriebsfertigem Zustand verstanden. Die Referenzen werden inhaltlich hinsichtlich der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen durch die Auftraggeberin geprüft. Anschließend erfolgt eine weitergehende qualitative Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit. Soweit die jeweilige/n Mindestreferenz/en die gestellten Mindestanforderungen nicht nachweist/nachweisen, ist der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren auszuschließen. Die geforderte/n Mindestreferenz/en soll/en die Eignung der Teilnehmenden im Sinne der zu vergebenden Dienstleistung abbilden. Bei der Bewertung der Referenzen ist relevant, ob es sich um einen mit der Bauaufgabe vergleichbaren Schwierigkeitsgrad bei den Planungsanforderungen handelt, ob die Kosten- und Terminvorgaben des jeweiligen Auftraggebers eingehalten wurden und ob die gewünschten Funktionen, Nutzungsanforderungen und Qualitäten des jeweiligen Auftraggebers erfüllt worden sind. Die Darstellung der Referenzen hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Mehrfachbewerbungen auch unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens führen zum Ausschluss aller Bewerbungen aus dem Verfahren. Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet, wenn sie im Auftrag eines Auftraggebers erfolgte und fachplanerische Leistungen gem. § 34 HOAI für energetische Sanierungen im Bestand innerhalb der letzten zehn Jahre nachweist. Diese Referenz muss eine mit dem vorliegenden Projekt vergleichbare Aufgabenstellung und Schwerpunkte nachweisen. Hierunter fallen: - Bildungsstätte In Bezug auf die Referenzen zu beruflichen Qualifikationen muss die Leistung mind. die Leistungsphasen 2-8 umfasst haben.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau) : 25
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens :
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber : 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben

5.1.11 Auftragsunterlagen

Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind : Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen : 17/11/2025 23:59 +01:00

5.1.12 Bedingungen für die Auftragsvergabe

Verfahrensbedingungen :
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung : 19/12/2025
Bedingungen für die Einreichung :
Elektronische Einreichung : Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können : Deutsch
Elektronischer Katalog : Nicht zulässig
Varianten : Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen : Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge : 25/11/2025 11:00 +01:00
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können :
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen : Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Auftragsbedingungen :
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen : Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags : Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung : Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt : ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet : ja

5.1.15 Techniken

Rahmenvereinbarung :
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem :
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16 Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung

Überprüfungsstelle : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen : Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens nur dann zulässig, soweit der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt : Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt : Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle

8. Organisationen

8.1 ORG-0001

Offizielle Bezeichnung : Stadt Verden c/o Landkreis Verden - Zentrale Vergabestelle
Registrierungsnummer : 03361-0-51
Postanschrift : Lindhooper Straße 67
Stadt : Verden
Postleitzahl : 27283
Land, Gliederung (NUTS) : Verden ( DE93B )
Land : Deutschland
Telefon : +49 000
Rollen dieser Organisation :
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1 ORG-0002

Offizielle Bezeichnung : Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer : t:04131153308
Postanschrift : Auf der Hude 2
Stadt : Lüneburg
Postleitzahl : 21339
Land, Gliederung (NUTS) : Lüneburg, Landkreis ( DE935 )
Land : Deutschland
Telefon : +49 4131153308
Rollen dieser Organisation :
Überprüfungsstelle

8.1 ORG-0003

Offizielle Bezeichnung : Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer : 0204:994-DOEVD-83
Stadt : Bonn
Postleitzahl : 53119
Land, Gliederung (NUTS) : Bonn, Kreisfreie Stadt ( DEA22 )
Land : Deutschland
Telefon : +49228996100
Rollen dieser Organisation :
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung : ff212d07-be25-44d5-a595-df6129a807a5 - 01
Formulartyp : Wettbewerb
Art der Bekanntmachung : Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung : 24/10/2025 11:39 +02:00
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist : Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung : 00706633-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe : 206/2025
Datum der Veröffentlichung : 27/10/2025